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Einlagensicherung / Institutssicherung

 

Kundeninformation zur Einlagen- und Institutssicherung der Haspa


Die Hamburger Sparkasse AG (nachfolgend Haspa genannt) ist als Mitglied im Sparkassenstützungsfonds des Hanseatischen Sparkassen- und Giroverbandes dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Dieses System stellt sicher, dass die angeschlossenen Institute selbst geschützt, insbesondere deren Liquidität und Solvenz gewährleistet werden. Dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe sind die Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen angeschlossen. Dieses Sicherungssystem besteht aus den satzungsrechtlich in einer Haftungsgemeinschaft miteinander verbundenen Fonds:

  • Elf Sparkassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände,
  • der Sicherungsreserve der Landesbanken/Girozentralen und
  • dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.

Als institutssichernde Einrichtung im Sinne des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes schützt dieses System den Bestand der angeschlossenen Institute.

Mit Hilfe der Fonds werden im Krisenfall Stützungsmaßnahmen zur Sanierung durchgeführt, die sicherstellen, dass ein Institut seine sämtlichen Verbindlichkeiten weiterhin erfüllen kann. Das heißt, es werden nicht nur bestimmte Einlagen, sondern die Sparkassen insgesamt gesichert. Damit sind sämtliche Kundeneinlagen, die von uns ausgegebenen Wertpapiere und die jeweiligen Zinsen in unbegrenzter Höhe geschützt. Dieses gilt somit ausdrücklich auch für Kassenobligationen und Inhaberschuldverschreibungen der Hamburger Sparkasse. Näheres regelt die Satzung für den Stützungsfonds des Hanseatischen Sparkassen- und Giroverbandes.

Satzung für den Stützungsfonds des Hanseatischen Sparkassen- und Giroverbandes [pdf 113 KB]

 

Hier finden Sie weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zur Einlagensicherung finden Sie auf der Homepage des DSGV.

 
 

 

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