Pfandbriefe
Die Haspa als Pfandbriefbank

Als größte deutsche Sparkasse verfügt die Haspa mit einem Baufinanzierungsvolumen in Höhe von über 18 Mrd. EUR (Stichtag 31.12.2010) über ein nennenswertes Potenzial an deckungsstockfähigen Forderungen, das im Rahmen des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) als günstige Refinanzierungsquelle genutzt werden kann. Der Hypothekenpfandbrief stellt somit eine optimale Ergänzung zu den traditionellen Refinanzierungsmitteln, wie z.B. Sicht- und Spareinlagen sowie die Ausgabe ungedeckter Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen dar.
Die Haspa erfüllt alle im Pfandbriefgesetz geforderten Anforderungen für Pfandbriefemittenten und hat die Erlaubnis zum Betreiben des Hypothekenpfandbriefgeschäftes von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhalten. Mit dem Beitritt zum Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) unterstreicht die Haspa ihre Absicht, als verlässlicher Emittent am Kapitalmarkt aufzutreten.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Pfandbriefemissionen sind das PfandBG und die auf Basis des PfandBG erlassenen Verordnungen, deren vollständigen Wortlaut Sie auf der Homepage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(www.bafin.de) finden.
Informationen zum Deckungsstock
Die Transparenzvorschriften gemäß § 28 PfandBG schreiben die quartalsweise Publikation bestimmter Kennzahlen zu den Deckungsmassen vor. Die dort geforderten Informationen per 31.12.2011 stellen wir Ihnen hier (PDF-Dokument 22 KB) zur Verfügung. Alle Angaben der vorherigen Perioden entnehmen Sie bitte unserem Archiv.
Emissionsprospekt
Als Pfandbriefemittent erstellen und veröffentlichen wir den Basisprospekt "Hypothekenpfandbriefe" (PDF-Dokument 807 KB), die endgültigen Angebotsbedingungen und das Registrierungsformular (PDF-Dokument 11 MB) gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 4 Wertpapierprospektgesetz.
Die "Endgültigen Angebotsbedingungen" der Emissionen, die Basisprospekte und die Registrierungsformulare aus den Vorjahren finden Sie im Archiv. Die entsprechenden Dokumente für Inhaberschuldverschreibungen und Kassenobligationen finden Sie hier.
Rating
Die hohe Qualität des Deckungsstocks ist Grundlage für das von Moody´s vergebene Aaa-Rating für die Hypothekenpfandbriefe der Haspa.
§ 10 Wertpapierprospektgesetz
Das jährliche Dokument der Haspa nach § 10 Wertpapierprospektgesetz finden Sie hier.
Kontakt
Wenn Sie Fragen zu den Pfandbriefaktivitäten der Haspa haben, stehen Ihnen in der Treasury folgende Ansprechpartner gern zur Verfügung:
- Investor Relations
- Holger Nielsen
Telefon (040) 35 79-33 40
Telefax (040) 35 79-92 65
Volker Retzlaff
Telefon (040) 35 79-92 58
Telefax (040) 35 79-92 65
- Handel
Hagen-Christian Kümmel
Telefon (040) 35 79-36 60
Telefax (040) 35 79-30 28
Mathias Loll
Telefon (040) 35 79-30 84
Telefax (040) 35 79-30 28


