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Zweckertrag aus dem Haspa LotterieSparen

 

Sparen, Gewinnen und Gutes tun


 

Was ist eigentlich Zweckertrag?

Als Zweckertrag versteht man einen Teil der Einnahmen bei Lotterien wie Lotto, Spiel 77, GlücksSpirale, Sportwetten wie ODDSET oder auch dem Haspa LotterieSparen, der von den jeweiligen Lotterieveranstaltern für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt wird. Der prozentuale Anteil ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Der Zweckertrag aus dem Haspa LotterieSparen

Das LotterieSparen der Haspa ist aufgrund der Kombination aus Sparen, Gewinnen und Gutes tun bei den Hamburgern seit fast 60 Jahren sehr beliebt. Beim LotterieSparen erwerben die Teilnehmer Spar-Lose für je fünf Euro. Vier Euro davon werden vom Loskäufer gespart und am Ende eines Sparjahres am 01. April dessen Sparkonto gut geschrieben. Ein Spieljahr fängt jeweils im April an und endet im März des Folgejahres. Von dem verbliebenen Euro fließen 75 Cent in die Gewinnauslosung, bei der die Chance besteht, Geldpreise bis zu 50.000 Euro zu gewinnen. 25 Cent werden als so genannter Zweckertrag für gemeinnützige Zwecke einbehalten und ausgeschüttet. Dabei sorgt die Haspa dafür, dass dieses Geld möglichst an viele Einrichtungen in Hamburg und Umgebung verteilt wird. 

Da sich mittlerweile mehr als 150.000 Haspa-Kunden jeden Monat am LotterieSparen beteiligen, können jährlich bis zu 500 gemeinnützige Einrichtungen in und um Hamburg mit über 2,7 Mio Euro unterstützt werden. 

Durch diese Spenden an viele Vereine und Stiftungen aus dem Zweckertrag zeigt die Haspa einmal mehr Nähe zu den Hamburgern und ihre Verbundenheit zur schönen Metropolregion.

Was wird aus dem Zweckertrag gefördert?

Das Spektrum der Empfänger in den Schwerpunkten Bildung und Wissenschaft, Kunst und Kultur, Erziehung und Soziales, Natur und Umwelt sowie Sport ist groß. Kindergärten, Senioreneinrichtungen, Sportvereine und viele mehr profitieren von den Mitteln der Lotterie. Bei der Zuteilung wird darauf geachtet, dass es eine möglichst breite Streuung bei den zu unterstützenden Einrichtungen gibt. Es sollen möglichst viele wichtige Anschaffungen und Reparaturen ermöglicht werden.



Wer kann sich um eine Förderung aus dem Zweckertrag bewerben?

Bewerben können sich grundsätzlich nur gemeinnützige Körperschaften, wie eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbHs oder Stiftungen (Nachweis durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes). Eine Geschäftsverbindung zur Haspa ist wünschenswert. 

Gefördert werden vornehmlich investive Vorhaben in Form von Anschaffungen sowie kleinerer Baumaßnahmen oder Reparaturen, die in direktem Zusammenhang mit dem gemeinnützigen Zweck stehen. Die beantragten Mittel dürfen nur für Vorhaben verwendet werden, für die der Antragsteller keine oder nur teilweise Förderungen aus öffentlichen Haushalten erhält. Dies wird durch die Lotterieaufsicht geprüft. Die Förderungen beschränken sich auf das Geschäftsgebiet der Haspa. 

Pro Einrichtung ist eine Bewerbung im Jahr möglich, die sich grundsätzlich auf eine Anschaffung bzw. eine bauliche Maßnahme beschränken sollte. Die Bewerbung ist von der Leitung des Trägers der Einrichtung einzureichen und von den jeweils Vertretungsberechtigten zu unterschreiben. 

Vor einer Bewerbung ist zu berücksichtigen, dass das geplante Vorhaben erst nach Vorliegen der Förderbestätigung begonnen werden darf. Grundsätzlich sollte aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen von einer möglichen anteiligen Unterstützung ausgegangen werden. 

Die Mittel sind möglichst zeitnah dem vorgesehenen Verwendungszweck zuzuführen. Die Förderungszusage ist zeitlich begrenzt. Bei Anschaffungen sind die Mittel 2 Jahre, bei sonstigen Maßnahmen 3 Jahre reserviert. Werden die Mittel innerhalb dieser Zeit nicht abgerufen, werden sie dem Zweckertrag des Folgejahres zugeführt und dann an andere Einrichtungen wieder vergeben. 

Hinweis:
Bewerbungen für Förderungen von Schulvereinen und einzelnen Kitas sind aus grundsätzlichen Erwägungen an die Peter-Mählmann-Stiftung, die Haspa-Stiftung für Kinder und Jugendliche zu richten.

Was sollte eine Bewerbung beinhalten?

Die Bewerbungen können formlos eingereicht werden. Folgende Informationen sind erforderlich:

Angaben zum Bewerber

  • verantwortlich handelnde Personen/Vertretungsbefugnis (Einreicher entsprechend)
  • Kurzportrait der Einrichtung
  • Kontoverbindung (möglichst Haspa)
  • Ansprechpartner in der Haspa

Gegenstand der Förderung/Vorhaben (Beschreibung der Anschaffung/Baumaßnahme)

  • Preis/ggf. Kostenplan
  • Rahmenbedingungen und Zielsetzung
  • Art und Umfang der Durchführung (bei umfangreicheren Vorhaben)
  • Beginn, Ablauf und Ende des Vorhabens bei Baumaßnahmen
  • ggf. Gesamtfinanzierungsplan (wichtig im Hinblick, ob z. B. Teilzuwendungen überhaupt sinnvoll sind)

Als Nachweis für die Gemeinnützigkeit der Einrichtung ist jeder Bewerbung unbedingt der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes beizufügen. 

Schriftliche Bewerbungen richten Sie bitte an: 

Hamburger Sparkasse
BereichUnternehmenskommunikation
Öffentlichkeitsarbeit/Zweckertrag LotterieSparen
20454 Hamburg 

oder per Mail an: zweckertrag@haspa.de

Wann kann man sich bewerben und wie geht es weiter?

Bewerbungen können jährlich im Januar und Februar eingereicht werden. Nach Eingang der Bewerbungen erfolgt ab März deren Prüfung und Aufbereitung. Im April wird die Gesamthöhe des Ausschüttungsbetrages nach Ablauf des laufenden Sparjahres für das LotterieSparen ermittelt. Auf dieser Basis entscheidet der Vorstand der Haspa dann über die jeweilige Verteilung des Zweckertrages. Im Hinblick auf die hohe Zahl von Bewerbungen liegt ein Verteilungsvorschlag im Juni vor. Über dieses Zwischenergebnis werden alle Bewerber informiert. Die Einrichtungen erfahren dann, ob und in welcher Höhe eine Förderung - vorbehaltlich der abschließenden Zustimmung durch die Lotterieaufsicht - für sie geplant ist. Parallel wir die als Lotterieaufsicht zuständige Behörde für Inneres und Sport (BIS) um Zustimmung zu diesem Verteilungsvorschlag gebeten. Erst nach positivem Bescheid durch die BIS, der erfahrungsgemäß im September vorliegt, kann den Bewerbern die abschließende Entscheidung über eine Zuwendung und die Höhe der Förderung mitgeteilt werden. Das bedeutet, dass ab Oktober mit den "Scheckübergaben" begonnen wird. 

Die Mittel sind möglichst zeitnah dem vorgesehenen Verwendungszweck zuzuführen. Die Förderungszusage ist zeitlich begrenzt. Bei Anschaffungen sind die Mittel 2 Jahre, bei sonstigen Maßnahmen 3 Jahre reserviert. Werden die Mittel innerhalb dieser Zeit nicht abgerufen, werden sie dem Zweckertrag des Folgejahres zugeführt und dann an andere Einrichtungen wieder vergeben.

Wie kommt man an das Geld?

Da es sich um Zuwendungen aus dem Zweckertrag des Haspa LotterieSparens handelt, ist die zweckgebundene Verwendung durch ein kurzes Anschreiben zu bestätigen und entsprechende Nachweise/Rechnungen (Kopien) beizufügen. Wenn Ihnen die Zuwendung noch in Form eines Sparbuches übergeben wurde ist dieses mit einzureichen. 

Das Anschreiben und die Unterlagen senden Sie bitte an: 

Hamburger Sparkasse
Bereich Unternehmenskommunikation
Öffentlichkeitsarbeit/Zweckertrag LotterieSparen
20454 Hamburg 

Gern kann die Weiterleitung auch über unsere Filialen oder Center erfolgen oder – wenn kein Sparbuch übergeben wurde – auch gern per Mail mit den entsprechenden Anlagen an: zweckertrag@haspa.de.

Ansprechpartner

Uwe Engellandt
Telefon: 040/ 3579-3349
Telefax: 040/ 3579-1852

E-Mail: Uwe.Engellandt@haspa.de


Wie auch Sie am Haspa LotterieSparen teilnehmen und selbst Gutes tun können, erfahren Sie hier.

 
 

 

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