Sie sind hier:

Zweckertrag aus dem Haspa LotterieSparen

 

Sparen, Gewinnen und Gutes tun


 

Was ist eigentlich Zweckertrag?

Als Zweckertrag versteht man einen Teil der Einnahmen bei Lotterien wie Lotto, Spiel 77, GlücksSpirale, Sportwetten wie ODDSET oder auch dem Haspa LotterieSparen, der von den jeweiligen Lotterieveranstaltern für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt wird. Der prozentuale Anteil ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Der Zweckertrag aus dem Haspa LotterieSparen

Das LotterieSparen der Haspa ist aufgrund der Kombination aus Sparen, Gewinnen und Gutes tun bei den Hamburgern seit fast 60 Jahren sehr beliebt. Beim LotterieSparen erwerben die Teilnehmer Spar-Lose für je fünf Euro. Vier Euro davon werden vom Loskäufer gespart und am Ende eines Sparjahres am 01. April dessen Sparkonto gut geschrieben. Ein Spieljahr fängt jeweils im April an und endet im März des Folgejahres. Von dem verbliebenen Euro fließen 75 Cent in die Gewinnauslosung, bei der die Chance besteht, Geldpreise bis zu 50.000 Euro zu gewinnen. 25 Cent werden als so genannter Zweckertrag für gemeinnützige Zwecke einbehalten und ausgeschüttet. Dabei sorgt die Haspa dafür, dass dieses Geld möglichst an viele Einrichtungen in Hamburg und Umgebung verteilt wird. 

Da sich mittlerweile mehr als 140.000 Haspa-Kunden jeden Monat am LotterieSparen beteiligen, können jährlich bis zu 400 gemeinnützige Einrichtungen in und um Hamburg mit über 2,5 Mio Euro unterstützt werden. 

Durch diese Spenden an viele Vereine und Stiftungen aus dem Zweckertrag zeigt die Haspa einmal mehr Nähe zu den Hamburgern und ihre Verbundenheit zur schönen Metropolregion.

Was wird aus dem Zweckertrag gefördert?

Das Spektrum der Empfänger in den Schwerpunkten Bildung und Wissenschaft, Kunst und Kultur, Erziehung und Soziales, Natur und Umwelt sowie Sport ist groß. Kindergärten, Senioreneinrichtungen, Sportvereine und viele mehr profitieren von den Mitteln der Lotterie. Bei der Zuteilung wird darauf geachtet, dass es eine möglichst breite Streuung bei den zu unterstützenden Einrichtungen gibt. Es sollen möglichst viele wichtige Anschaffungen und Reparaturen ermöglicht werden.



Wer kann sich um eine Förderung aus dem Zweckertrag bewerben?

Bewerben können sich grundsätzlich nur gemeinnützige Körperschaften, wie eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbHs oder Stiftungen (Nachweis durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes). Eine Geschäftsverbindung zur Haspa ist wünschenswert. 

Gefördert werden klar umrissene und langfristig angelegte Investitionsvorhaben (z. B. Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter und Baumaßnahmen), die in direktem Zusammenhang mit dem gemeinnützigen Zweck stehen – d. h. dass  z. B.  Anschaffungen für die Verwaltung einer Einrichtung nicht möglich sind. Die beantragten Mittel dürfen zudem nur für Vorhaben verwendet werden, für die der Antragsteller keine oder nur teilweise Förderungen aus öffentlichen Haushalten erhält. 

Pro Einrichtung ist nur eine Bewerbung im Jahr möglich. Zur Vermeidung von Mehrfach-Bewerbungen sollte die Bewerbung daher von der Leitung des Trägers der Einrichtung eingereicht werden. 

Vor einer Bewerbung ist zu berücksichtigen, dass das geplante Vorhaben erst nach Vorliegen der Förderbestätigung begonnen werden darf. Es sollte zudem nach Möglichkeit dann innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. 

Was sollte eine Bewerbung beinhalten?

Die Bewerbungen sollen folgende Informationen enthalten:

Bewerber

  • Angaben zu den verantwortlich handelnden Personen
  • Kurzportrait der Einrichtung
  • Kontoverbindung (möglichst Haspa)
  • ggf. Ansprechpartner in der Haspa


Gegenstand der Förderung/Vorhaben (Beschreibung der Anschaffung/Baumaßnahme)

  • Rahmenbedingungen und Zielsetzung der Investition einschließlich Aufzeigen von Wirkung und Nachhaltigkeit
  • Art und Umfang der Durchführung (bei umfangreicheren Vorhaben)
  • Beginn, Ablauf und Ende des Vorhabens (Bitte beachten, dass das Vorhaben erst nach endgültiger Bestätigung der Förderung begonnen werden darf.)


Höhe der gewünschten Unterstützung

  • Kostenplan
  • Gesamtfinanzierungsplan einschließlich Info zu Eigenmitteln oder Eigenleistung sowie ggf. beantragter Zuwendungen Dritter (wichtig im Hinblick, ob z. B. Teilzuwendungen überhaupt sinnvoll sind)


Unbedingt erforderlich ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen aktuellen Legitimation sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit durch einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes.

Die Bewerbungen können formlos eingereicht werden. Adressat ist die
Hamburger Sparkasse, Bereich Unternehmenskommunikation, 20454 Hamburg

Wann kann man sich bewerben und wie geht es weiter?

Bewerbungen können jährlich im Januar und Februar eingereicht werden. Nach Eingang der Bewerbungen erfolgt ab März deren Prüfung und Aufbereitung. Im April wird die Gesamthöhe des Ausschüttungsbetrages nach Ablauf des laufenden Sparjahres für das LotterieSparen ermittelt. Auf dieser Basis entscheidet der Vorstand der Haspa dann über die jeweilige Verteilung des Zweckertrages. Im Hinblick auf die hohe Zahl von Bewerbungen liegt ein Verteilungsvorschlag dann Ende Juni vor. Über dieses Zwischenergebnis werden alle Antragsteller informiert und dann die für die Lotterieaufsicht zuständige Behörde für Inneres und Sport (BIS) um Zustimmung zu diesem Verteilungsvorschlag gebeten. Erst nach positivem Bescheid durch die BIS, der erfahrungsgemäß im Oktober vorliegt, kann den Antragstellern die abschließende Entscheidung über eine mögliche Zuwendung mitgeteilt werden. 

Im Rahmen der endgültigen schriftlichen Zusage wird den Antragstellern ein Sparkassenbuch in Höhe des Zuwendungsbetrages übergeben.

Wie kommt man an das Geld?

Da es sich um Zuwendungen aus dem Zweckertrag des Haspa LotterieSparens handelt, werden die Zuwendungsbeträge zunächst wieder einem Sparkonto gutgeschrieben. Das Sparbuch erhält jeder Begünstigte im Rahmen der endgültigen Zusage. 

Um diesen Betrag im Zuge der Abrechnung der geförderten Investition auf das Girokonto der Einrichtung übertragen zu lassen, ist dieses Buch mit einer kurzen Bestätigung der zweckgebundenen Verwendung sowie entsprechenden Nachweisen/Rechnungen (Kopien) der Haspa, Bereich Unternehmenskommunikation, 20454 Hamburg wieder einzureichen. 

Gern kann die Weiterleitung auch über unsere Filialen oder Center erfolgen.

Ansprechpartner

Bei Rückfragen zum Bewerbungsverfahren und Fördermöglichkeiten eines Vorhabens sprechen Sie bitte im Bereich Unternehmenskommunikation, Uwe Engellandt gern direkt an. Telefon: 040/ 3579-3349, Telefax: 040/ 3579-1852, E-Mail: Uwe.Engellandt@haspa.de


Wie auch Sie am Haspa LotterieSparen teilnehmen und selbst Gutes tun können, erfahren Sie hier.

 
 

 

Service-Navigation:



Login Online Services

Direktzugriff