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Friedrich-Wilhelm und Brigitte Werner Stiftung mit 4 Mio. Euro Stiftungskapital gegründet


Hamburg, 22. Dezember 2008 Das Ehepaar Werner hat unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung eine Treuhandstiftung gegründet. Die Friedrich-Wilhelm und Brigitte Werner Stiftung wurde mit einem Stiftungskapital von 4 Mio. Euro ausgestattet und engagiert sich insbesondere für benachteiligte Kinder.

 

Friedrich-Wilhelm Werner, Vorstandsvorsitzender und Gründer der Bijou Brigitte modische Accessoires AG, und seine Frau Brigitte erfüllen sich mit dieser Stiftung einen lang gehegten Traum: Wir möchten der Gesellschaft einen Teil unseres beruflichen Erfolges durch die Errichtung einer eigenen Stiftung zurückgeben und dazu beitragen, Kindern Chancen auf ein menschenwürdiges Leben zu geben."

Diese Stiftung ist unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung errichtet worden. Wir hätten auch eine selbstständige Stiftung gründen können. Aber das Modell der Haspa Hamburg Stiftung gefällt uns sehr gut. Wir werden so bei der Verwaltung erheblich entlastet und können uns ganz auf die wichtige Förderarbeit konzentrieren, so die Stifter.

Dazu Dr. Harald Vogelsang, Vorstandsvorsitzender der Haspa Hamburg Stiftung: Wir freuen uns, dass die Familie Werner die Vorteile unseres Stiftungsmodells nutzt. Wir sorgen als Treuhänder für die unkomplizierte Errichtung und Verwaltung der Stiftung. Die Stifter entscheiden jährlich neu, welche gemeinnützigen Institutionen gefördert werden - eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

Dr. Harald Vogelsang, Vorsitzender der Haspa Hamburg Stiftung (links), überreicht den Stiftern Friedrich-Wilhelm und Brigitte Werner den Stifterbrief.Dr. Harald Vogelsang, Vorsitzender der Haspa Hamburg Stiftung (links), überreicht den Stiftern Friedrich-Wilhelm und Brigitte Werner den Stifterbrief.

Der Stiftungsmodell der Haspa Hamburg Stiftung

Das Modell der Haspa Hamburg Stiftung ist ebenso einfach wie überzeugend. Es bietet den juristischen Rahmen, der es ermöglicht, ohne Mühe und schon mit geringem Kapitaleinsatz eine Stiftung in eigenem Namen zu errichten:

  • Der Stiftungsfonds ab 25.000 Euro

  • Die Treuhandstiftung ab 100.000 Euro

Beiden Stiftungen ist gemein, dass der Stifter sie in eigenem Namen gründen kann. Auch über den Stiftungszweck entscheidet der Stifter. Beim Stiftungsfonds legt er sich auf einen Zweck fest. Bei der Treuhandstiftung kann er bis zu drei verschiedene Organisationen begünstigen und jedes Jahr neu entscheiden, wem die Erträge zufließen sollen. Unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung sind seit Start im Jahr 2005 mehr als 100 Treuhandstiftungen entstanden.

Weitere Infos zur Haspa Hamburg Stiftung finden Sie hier.

 
 

 

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