Avale
Arten von Bürgschaften
Mit unseren Bürgschaften erleichtern wir Ihnen Ihre Geschäfte. Wir verbürgen uns gegenüber Ihren Geschäftspartnern dafür, dass die von Ihnen vereinbarten Leistungen erbracht werden.
Anzahlungsbürgschaft
Sie erhalten von einem Kunden eine hohe Anzahlung. Als Sicherheit verlangt Ihr Kunde dafür eine Anzahlungsbürgschaft. Mit dieser Anzahlungsbürgschaft verpflichten wir uns Ihrem Kunden gegenüber zur Rückzahlung des bereits angezahlten Betrages, wenn Sie Ihre Lieferungs- oder Leistungspflicht nicht erfüllen.
Mietbürgschaft
Bei einer Mietbürgschaft verbürgen wir uns gegenüber dem Vermieter Ihrer Gewerbeimmobilie (zum Beispiel eine Lagerhalle, ein Ladenlokal oder ein Fabrikgebäude) für Ihre Verpflichtungen aus dem vereinbarten Miet- oder Pachtvertrag, also für die Hinterlegung der geforderten Kaution. Eine Mietbürgschaft der Haspa ersetzt diese Kaution: Ihr Liquiditätsspielraum wird nicht durch die Zahlung der Kaution geschmälert.
Gewährleistungsbürgschaft
Durch Ihre Lieferungen und Leistungen unterliegen Sie bestimmten Gewährleistungsansprüchen. Durch eine Gewährleistungsbürgschaft verpflichten wir uns, für die Erfüllung von Ansprüchen aus einer Gewährleistung für Sie einzustehen, falls die gelieferte Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt oder mit Mängeln behaftet ist.
Prozessbürgschaft
Die Prozessbürgschaft findet häufig Anwendung in Situationen, in denen Zivilprozesse noch nicht endgültig abgeschlossen sind. Um sich gegen die Schäden abzusichern, die aus der Aufhebung von noch nicht endgültigen Urteilen entstehen, ist eine Prozessbürgschaft das wirksamste und effektivste Mittel.
Vertragserfüllungsbürgschaft
Im Rahmen eines übernommenen Auftrages haften Sie für die vertragsgerechte Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen. Durch die Vertragserfüllungsbürgschaft erhält Ihr Kunde die notwendige Sicherheit, falls Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen können.





