Öffentliche Fördermittel
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So fördern die Länder
Die Freie und Hansestadt Hamburg und andere Bundesländer fördern bestimmte gewerbliche Vorhaben innerhalb ihrer Landesgrenzen. Diese Mittel müssen - wie alle öffentlichen Fördermittel - vor dem Beginn des Vorhabens beantragt werden. Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen und Ansprechpartnern finden Sie bei den jeweils zuständigen Kammern, Verbänden und den Bürgschaftsbanken der Länder.





