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FAQ

 
 

Wer wird gefördert?

Alle Beamten sowie Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie

  • Arbeitnehmer
  • Versicherungspflichtige Selbstständige
  • Bezieher von Arbeitslosengeld
  • Pflegepersonen oder Kindererziehende während der Kindererziehungszeit

Von der Förderung ausgeschlossen sind versicherungsfreie Selbstständige, Freiberufler und Rentner.

 
 

Wie sieht die staatliche Förderung aus? 

Zwei Formen der staatlichen Förderung sind vorgesehen: Es gibt staatliche Leistungen als Grund- und Kinderzulage sowie zusätzlich gegebenenfalls steuerliche Ersparnisse. Das Finanzamt wird in jedem Jahr für Sie ermitteln, ob Sie über die Zulagen hinausgehende steuerliche Vorteile erhalten.

Jeder Pflichtversicherte erhält die volle Zulage, wenn 4 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens (bis maximal 2.100 Euro) des Vorjahres in ein förderfähiges Produkt eingezahlt wird. Dabei setzt sich der Sparbetrag aus eigenen Leistungen und den staatlichen Zulagen zusammen.

 
 

Wie hoch ist die Grundzulage?

Jährlich werden 154 Euro Grundzulage gezahlt.

 
 

Wie hoch ist die Kinderzulage?

Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es eine Zulage von 185 Euro p.a. Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren werden, beträgt die Kinderzulage 300 Euro p.a.

 
 

Erhalten Berufsanfänger weitere Zulagen?

Für alle, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres einen Riester-Vertrag abschließen zahlt der Staat einen einmaligen Bonus von 200 Euro.

 
 

Warum sollten Sie bereits jetzt vorsorgen?

Bereits heute gibt es erhebliche Versorgungslücken bei der gesetzlichen Altersversorgung. Diese sollten umgehend geschlossen werden. Schließlich gilt: Jeder Euro, der bereits heute in die Altersvorsorge fließt, ist wichtig und erhöht Ihre spätere Versorgungsleistung.

 
 

Wie erhalte ich die maximale staatliche Förderung?

Geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden!

Der monatliche Beitrag, der für maximale Zulagen nötig ist, hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen ab und kann sich von Jahr zu Jahr ändern.

Um die Überprüfung Ihres persönlichen Förderungsanspruchs kümmern wir uns natürlich kostenlos, wenn Sie möchten Jahr für Jahr. Rufen Sie einfach Ihren Berater an oder kommen Sie vorbei.


 

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