Staatliches Förderkonzept

Fast jeder wird gefördert
Auf eine staatliche Förderung haben alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte Anspruch.
Anspruch auf staatliche Förderung haben alle in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Personen, z. B.:
- Arbeitnehmer, Auszubildende
- Versicherungspflichtige Selbstständige
- Wehrpflichtige/Zivildienstleistende
- Pflegepersonen/Mütter und Väter in der Elternzeit
- Beamte, Richter und Soldaten
Und alles schön einfach.
Es gibt zwei Förderungsarten:
- Grund- und Kinderzulage
- Ggf. zusätzliche steuerliche Förderung
Der Riester-Anbieter beantragt für Sie die Zulage bei der Zulagenstelle. Mit der Steuererklärung ermittelt das Finanzamt, ob Sie nur die Zulagen erhalten oder zusätzlich steuerliche Einsparungen geltend machen können. Voraussetzung ist, dass 4 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoverdienstes (maximal 2100 Euro) des Vorjahres in ein förderfähiges Produkt eingezahlt wird. Der Sparbetrag setzt sich zusammen aus den eigenen Leistungen und den staatlichen Zulagen.
Die Grundzulage:
| jährlich | 154 Euro |
Hinzu kommt pro kindergeldberechtigtes Kind die Kinderzulage:
| jährlich | 185 Euro |
| ab 2008 geborene Kinder erhalten | 300 Euro |
Berufsstarter-Bonus
Einen einmaligen Berufsstarter-Bonus von 200 Euro sichern sich alle, die zu Beginn des Jahres, in dem die Beitragszahlung beginnt, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Berechtigt sind auch nicht versicherungspflichtige Ehegatten mit eigenem Vorsorgevertrag.



