Wohnungsbauprämie

Der Staat zahlt
Nicht alles, aber: Er fördert die private Vermögensbildung durch Bausparen mit der Zahlung einer Wohnungsbauprämie. Die Wohnungsbauprämie steht Ihnen unter Umständen auch dann zu, wenn Sie keinen Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage haben.
Die Wohnungsbauprämie erhalten Sie
- auf Sparleistungen bis maximal 512 Euro als Alleinstehende/r und bis maximal 1.024 Euro als Verheiratete/r.
- wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen als Alleinstehende/r 25.600 Euro, als Verheiratete/r 51.200 Euro nicht übersteigt.
- Das Finanzamt zahlt die jährlich erworbene Wohnungsbauprämie bei Zuteilung der Bausparsumme oder nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist auf Ihren Bausparvertrag.
- Danach erfolgt die Gutschrift jährlich.
- Jugendliche, die im laufenden Jahr Ihren 16. Geburtstag feiern, haben ab dann einen eigenen Prämienanspruch.
Bitte beachten Sie: Die flexible Verwendung von Bausparguthaben, für die Wohnungsbauprämie beantragt wurde, gilt nur für Verträge, die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen wurden.
Für Verträge, die nach dem 31.12.2008 abgeschlossen wurden, ist der Erhalt der Wohnungsbauprämie zwingend an eine wohnwirtschaftliche Verwendung des Bausparguthabens gebunden. Von dieser Regelung ist einmalig ein Vertrag ausgenommen, der bis zum 25. Lebensjahr abgeschlossen wurde.



