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Hinweise zur Ordererteilung

 

Was beim Ordern wichtig ist

Neben den unterschiedlichen Annahmeschlusszeiten der deutschen und ausländischen Börsenplätze sind einige Hinweise und Regeln zu beachten. Welche, erfahren Sie hier:

 

Fondsorder

  • Bitte erteilen Sie Kauf- und Verkaufsaufträge von Investmentfonds über www.haspa.de grundsätzlich im Bereich Fondsorder.
  • Es ist möglich, Investmentfonds über eine Börse zu handeln, wenn diese zur Notierung zugelassen sind. Den Kauf/Verkauf eines Fonds über einen Börsenplatz erteilen Sie uns bitte als reguläre Börsenorder. Bitte beachten Sie dabei, dass für diese Orders im OnlineBrokerage eine Provision von 0,5 % sowie Maklercourtage und sonstige Auslagen berechnet werden.
  • Bei Erteilung einer Fondsorder mit einer Finanzsoftware (zum Beispiel StarMoney) wählen Sie bitte beim Ausführungsplatz den Handelsplatz "außerbörslicher Handel" aus, wenn die Abrechnung über die emittierende Kapitalanlagegesellschaft erfolgen soll.
  • Bitte geben Sie nur ganze Anteile (Stückzahlen) an.
  • Eine Limiterteilung ist nicht möglich, wenn die Investmentfondsanteile direkt über die emittierende Kapitalanlagegesellschaft abgerechnet werden sollen. Bei der Weiterleitung an einen inländischen Börsenplatz kann hingegen ein Limit gesetzt werden.

Neuemissionen (Zeichnungen)

  • Zeichnungsaufträge für Neuemissionen erteilen Sie bitte über www.haspa.de im Bereich Neuemission
  • Bitte limitieren Sie bei Zeichnungen nur innerhalb der vorgegebenen Book-Building-Spanne
  • Bitte limitieren Sie bei einer Festpreisemission nur zum angegebenen Emissionspreis
  • Zeichnungsorders nach vorzeitiger Schließung oder Ablauf der Zeichnungsfrist können wir nicht mehr entgegennehmen

Annahmeschlusszeiten für die taggleiche Weiterleitung börsennotierter Werte:

Börsenplatzvariabler
Handel
Kassakurs
Aktien
Kassakurs
Renten
Hamburg19:55 Uhr11:30 Uhr10:30 Uhr
Frankfurt19:55 Uhr11:30 Uhr10:30 Uhr
Düsseldorf19:55 Uhr11:30 Uhr10:30 Uhr
Berlin19:55 Uhr11:30 Uhr10:30 Uhr
Stuttgart19:55 Uhr11:30 Uhr10:30 Uhr
München19:55 Uhr11:30 Uhr10:30 Uhr
Hannover17:15 Uhr11:30 Uhr10:30 Uhr
Xetra17:30 Uhr

Annahmeschlusszeiten für die taggleiche Weiterleitung nicht börsennotierter Werte:

Käufe

Verkäufe
Fonds der DekaBank11:00 Uhr11:00 Uhr
Fonds der DekaBank (Zeitzonenfonds1)16:00 Uhr16:00 Uhr

Wird die Order nach Annahmeschluss erteilt, so erfolgt eine Weiterleitung zum nächsten Handelstag.

1Aufträge für Zeitzonenfonds werden taggleich an die Fondsgesellschaft weitergeleitet und mit den Preisen abgerechnet, die am nächsten Handelstag ermittelt werden.

Beispiel:
Der Auftrag wird rechtzeitig am Montag vor 16:00 Uhr erteilt und an die Fondsgesellschaft weitergeleitet. Die Abrechnung erfolgt zu den am Dienstag ermittelten Preisen.

Welche Investmentfonds der DekaBank genau zu den Zeitzonenfonds gehören, können Sie bei Ihrer/m Betreuer/in erfragen.
Filialverzeichnis

Kauforder für Depots Minderjähriger

Seit dem 14.06.2003 ist es nicht mehr möglich, dass Erziehungsberechtigte für Depots Minderjähriger im OnlineBrokerage Kauforders erteilen können. Diese Einschränkung ist eingeführt worden, da bei der Ordererteilung im OnlineBrokerage nicht geprüft werden kann, ob es sich bei diesem Wertpapier um einen spekulativen Kauf handelt, der im Widerspruch zu den gesetzlichen Beschränkungen der elterlichen Vermögenssorge steht.

Bitte wenden Sie sich an ihre kontoführende Filiale oder Center, wenn Sie Kauforder für Depots Minderjähriger erteilen möchten. Ihre Kauforders werden selbstverständlich zu den Online-Konditionen abgewickelt.

Änderung im Xetra-Handel seit dem 01.08.2002

Seit dem 01. August 2002 wurden die Mindeststückzahlen für die DAX-Werte im Xetra-Handel von Stück -100- auf Stück -1- gesenkt. Für Werte aus anderen Indizes wurden die Stückzahlen für den variablen Handel in der Vergangenheit bereits herabgesetzt, sofern sie auch dort zum Handel zugelassen sind. Dadurch werden auch Orders für DAX-Werte mit geringeren Stückzahlen als Stück -100- im variablen Handel mit berücksichtigt und nicht mehr nur in den drei untertägigen Auktionen.

Bitte beachten Sie, dass im Xetra-Handel jeder Kontrahent separat abgerechnet wird. Dadurch kann es, obwohl die Order vollständig ausgeführt wurde, dennoch zu Teilausführungen kommen.

Beispiel:
Für eine Kauforder über Stück -100- stehen 5 Verkaufsaufträge mit je Stück -20- gegenüber. Bei der Ausführung der Kauforder wird jeder Verkäufer einzeln abgerechnet, so dass der Käufer insgesamt 5 Abrechnungen erhält. Wir empfehlen daher, Orders im Parketthandel ausführen zu lassen.

Order zum Kassakurs

Mit Wirkung vom 02. Januar 2001 wurde in Frankfurt der Kassakurs für stücknotierte, variabel gehandelte Wertpapiere abgeschafft. Wertpapiere, die ausschließlich zur Kasse notieren, sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Rentenwerte und sonstige in Prozent notierte Wertpapiere sind ebenfalls nicht tangiert. Folgende Regionalbörsen haben bereits diese Regelung übernommen: Düsseldorf, Hamburg, München, Bremen und Berlin. Das bedeutet, dass für die meisten Aktien ein Kassakurs nur noch in Stuttgart und Hannover gestellt wird. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Ordererteilung. Weitere Hinweise zur Ordererteilung erhalten Sie in den jeweiligen Ordermasken in der Registerkarte "Hilfe".

Geänderte Börsenzeiten für den Xetra-Handel

Seit dem 3. November endet die Handelszeit auf dem elektronischen Handelssystem Xetra nicht mehr um 20:00 Uhr, sondern bereits um 17:30 Uhr. Die gleichtägige Weiterleitung im OnlineBrokerage für den Handelsplatz Xetra ist bis 17:25 Uhr möglich.

Die geänderten Handelszeiten gelten zunächst für ein Jahr. Nach sechs Monaten wird geprüft, ob die Verkürzungen über diesen Zeitraum hinaus gelten sollen.

Wichtige Hinweise zu Käufen und Verkäufen von Investmentfonds im OnlineBrokerage

Bei der Erteilung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Investmentfonds werden diese im Regelfall über die emittierende Kapitalanlagegesellschaft abgerechnet. Mittlerweile werden immer mehr Investmentfonds auch an einigen inländischen Börsen zur Notierung zugelassen. Diese Orders werden bei Ausführung wie Aktienorders behandelt. Im OnlineBrokerage werden dabei eine Provision von 0,5 % (mindestens jeweils 12,50 Euro) sowie Auslagen wie zum Beispiel die Maklercourtage in Rechnung gestellt.

Des Weiteren hat es sich in der Vergangenheit gezeigt, dass diese Orders nicht immer ausgeführt wurden und damit auch erloschen sind. Wir empfehlen daher, Ihre Fondsorder mit dem Börsenplatz "außerbörslich" beziehungsweise "Außerbörslicher Handel" zu kennzeichnen, damit wir Ihren Auftrag über die Kapitalanlagegesellschaft, die den Investmentfonds emittiert hat, abwickeln können. (zum Beispiel die Deka). Hierdurch ist sichergestellt, dass die Order auch ausgeführt und abgerechnet wird und bei Fonds der Sparkassenorganisation keine Provision erhoben wird.

Bitte stellen Sie hierzu in den Erfassungsmasken in StarMoney im Feld "Ausführungsplatz" immer "Außerbörslicher Handel" ein. Im OnlineBrokerage über www.haspa.de wird bei der Ordererteilung im Bereich "Fondsorder" automatisch der Börsenplatz "Außerbörslicher Handel" gesetzt. Eine Limitierung ist bei Ausführung über die emittierende Kapitalanlagegesellschaft nicht möglich.

Änderung bei der Deckungsprüfung bei Wertpapierorders im OnlineBrokerage

Im OnlineBrokerage wird seit dem 06.09.2003 eine überarbeitete Deckungsprüfung des zum Wertpapierdepot gehörenden Verrechnungskontos eingesetzt. Diese wurde dahin gehend erweitert, dass nun auch taggleich ausgeführte sowie auch abgerechnete aber nicht gebuchte Orders bei der Deckungsprüfung mit berücksichtigt werden.

Beispiel:

Auf dem Konto ist ein Guthaben von 10.000 Euro vorhanden. Es wurde bereits eine Kauforder mit einem Gegenwert von 5.000 Euro am gleichen Tag ausgeführt. Es können somit noch Kauforders für insgesamt 5.000 Euro erteilt werden.

Es wurde am vorherigen Tag eine Verkaufsorder über 7.000 Euro erteilt, die auch bereits ausgeführt sowie abgerechnet aber noch nicht dem Konto gutgeschrieben wurde. Auf dem Konto ist ein Guthaben von 2.000 Euro vorhanden. Für zukünftige Kauforders steht nun ein Betrag von insgesamt 9.000 Euro zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass bei der Deckungsprüfung die Gegenwerte aus den bereits erteilten Kauforders den noch zur Verfügung stehenden Rahmen verringern. Bereits ausgeführte sowie abgerechnete aber noch nicht gebuchte Gegenwerte aus erteilten Verkaufsorders erhöhen hingegen den Rahmen.

Informationen zur deutschlandweiten ISIN-Umstellung am 22.04.2003

Am 22.04.2003 wurde deutschlandweit die 6-stellige deutsche numerische Wertpapier-Kennnummer (WKN) durch die 12-stellige International Securities Identification Number (ISIN) ersetzt. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.

Im OnlineBrokerage der Haspa wird nach dem 22.04.2003 bei einer Depotbestandsabfrage und einer Orderbuchabfrage weiterhin die WKN ausgewiesen. Die Ordererteilung ist mit der WKN und der ISIN möglich. Die nach dem Stichtag emittierten Wertpapiere erhalten neben der ISIN auch weiterhin eine WKN. Diese kann allerdings auch alphanumerisch sein. Sobald das OnlineBrokerage endgültig auf die ISIN umgestellt wird, werden wir diesbezüglich auf diesen Seiten entsprechende Hinweise einstellen.

Die ISIN setzt sich aus 3 Elementen zusammen:

  • Vorangestellt ist ein 2-stelliges nationales Länderkennzeichen, wobei "DE" für Deutschland steht.
  • Darauf folgt eine 9-stellige nationale Kennnummer.
  • Die letzte Stelle wird durch eine 1-stellige Prüfziffer ergänzt.

Beispiel:
Die WKN der Daimler lautet "710000" und die ISIN "DE0007100000".

Im obigen Beispiel ist die Ableitung der WKN aus der ISIN zu erkennen, da in der ISIN die enthaltene 9-stellige nationale Kennnummer lediglich um 3 vorangestellte Nullen ergänzt wurde.

Eine besondere Vorsicht ist bei ausländischen Aktien geboten. Hierbei sind keine Übereinstimmungen zwischen der WKN und der ISIN erkennbar.

Beispiel:
Die WKN der BNP Paribas lautet "887771" und die ISIN "FR0000131104".

 

1Es gelten die Preise Ihres Telefon-Vertragspartners.

 

 

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