Pflegeversicherung: Haspa PflegeRente
Die Haspa PflegeRente
Mit der Haspa PflegeRente sichern Sie sich und Ihre Angehörigen gegen die hohen Kosten im Pflegefall ab. Ihre Ersparnisse und gegebenenfalls die Ihrer Kinder bleiben genauso erhalten wie Ihr Lebensstandard.
Die Haspa PflegeRente im Überblick
| Leistungen | |
| Leistungen in allen Pflegestufen | Es besteht genereller Schutz bei Pflegestufe I-III. Im Leistungsfall erhalten Sie in Pflegestufe III 100 % der vereinbarten monatlichen Pflegerente. In der Pflegestufe II werden 50 % und in der Pflegestufe I 25 % der vereinbarten Pflegerente gezahlt. Beiträge sind im Leistungsfall nicht mehr zu zahlen. |
| Leistung auch bei kognitiven Störungen/Demenz | Ein Leistungsanspruch gemäß der Pflegestufe II entsteht, wenn Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Demenz vorliegt. |
| Einmalige Sofortleistung | Zusätzlich zur erstmaligen Pflegerentenzahlung wird eine einmalige Sofortleistung ausgezahlt. Diese schnelle finanzielle Hilfe ist besonders wichtig, z. B. für Umbaumaßnahmen oder Umzugskosten. |
| Kein Kostennachweis | Liegt eine Pflegestufe vor, werden die Leistungen ohne Kostennachweis ausgezahlt. |
| Einstufung in die Pflegestufen | Die Einstufung in die Pflegestufen erfolgt analog der gesetzlichen Pflegeversicherung. Alternativ wird der Leistungsanspruch nach einem Punktesystem (ADL activities of daily living) geprüft. Die Punkteskala bezieht sich auf 6 Aktivitäten des täglichen Lebens. |
| Nachversicherungsgarantie | Diese Option kann in Anspruch genommen werden, wenn der Partner des Versicherungsnehmers stirbt oder pflegebedürftig wird. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, die Pflegerente einmalig, ohne Gesundheitsfragen, um bis zu 20 % zu erhöhen. |
| Dynamik | Eine planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen, um die Inflation auszugleichen, kann bei laufender Beitragszahlung eingeschlossen werden. |
| Beitragszahlung | Einmalbeiträge oder laufende Beitragszahlungen sind möglich. |
| Todesfallleistung | Optional kann eine Beitragsrückgewähr im Todesfall vereinbart werden. Im Fall des Todes der versicherten Person vor Eintritt des Leistungsfalls werden die eingezahlten Beiträge zzgl. eventuell für den Todesfall vorhandener Überschussanteile gezahlt. |
| Stabile Beiträge | Der Beitrag bleibt während der gesamten Laufzeit stabil |
| Steuerfreiheit | Alle Versicherungsleistungen sind steuerfrei. |
| Die Serviceleistungen der Haspa PflegeRente im Überblick | |
Im Pflegefall ist neben der finanziellen Absicherung ein jederzeit verfügbarer, verlässlicher Ansprechpartner besonders wichtig.
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