VL-Bausparen
Bausparen ohne bauen zu wollen?
Die vermögenswirksamen Leistungen in einem LBS-Bausparvertrag anzulegen, bringt vielfältige Vorteile auch wenn Sie gar kein Haus bauen wollen.
Staatliche Förderung kurz gefasst
| Arbeitnehmer-Sparzulage1 | Bis zu einem Betrag von 470 Euro jährlich erhalten Sie auf die Anlage vermögenswirksamer Leistungen in einem LBS-Bausparvertrag eine Arbeitnehmer-Sparzulage von 9 %2. Bitte beachten Sie, dass die Arbeitnehmer-Sparzulage an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist: Ledige haben bei einen jährlichen Einkommen von bis zu 17.900 Euro Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage, Verheiratete bei einem jährlichen Einkommen von bis zu 35.800 Euro |
| Wohnungsbauprämie2 | Für Eigenleistungen von jährlich bis zu 512 Euro bei Ledigen und 1.024 Euro bei Verheirateten erhalten Sie eine Wohnungsbauprämie von 8,8 % p. a.3. Bitte beachten Sie, dass die Wohnungsbauprämie an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist: Ledige haben bei einen jährlichen Einkommen von bis zu 25.500 Euro Anspruch auf die Wohnungsbauprämie, Verheiratete bei einem jährlichen Einkommen von bis zu 51.200 Euro |
1Anspruchsberechtigt sind alle unselbstständigen Personen.
2Anspruchsberechtigt sind Personen ab dem 16. Lebensjahr.
3Der Bonus wird bei Vertragslaufzeiten ab 7 Jahren gezahlt. Auf Guthaben, das die Bausparsumme übersteigt, wird weder der Basiszins noch der Bonus gewährt. Nach Ablauf von 10 Jahren wird kein Bonus gewährt, ein bis dahin verdienter Bonus bleibt erhalten.




