Pflichtangaben zu Finanzanalysen gemäß § 34b Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Die Finanzanalysen werden von der Hamburger Sparkasse AG als Ersteller im Sinne des WpHG im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit ihren Verbundpartnern verfasst. Die Haspa und ihre Verbundpartner werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Sitz in 60439 Frankfurt am Main, Marie-Curie-Str. 24-28 beaufsichtigt.
Die Analysen richten sich ausschließlich an Empfänger in der Bundesrepublik Deutschland. Sie dienen allein zu Informationszwecken und stellen weder eine Aufforderung noch ein Angebot zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung eines Anlagewertes dar. Vor einer Anlageentscheidung empfehlen wir, sich von einer qualifizierten Sparkassenfachkraft beraten zu lassen.
Quellen
Alle in den Analysen enthaltenen Angaben, Informationen und Aussagen basieren auf Quellen, die vom Ersteller für zuverlässig gehalten werden. Die gewonnenen Daten stammen von Finanzdatenanbietern und öffentlich zugänglichen Medien bzw. beruhen auf eigenen Schätzungen und Unternehmensangaben. Die verwendeten Kursangaben und Kennzahlen stammen überwiegend vom Finanzdatenanbieter Reuters. Die Daten der Haspa-Emissionen werden dem hauseigenen Intranet entnommen. Da sich die Quellen einer lückenlosen neutralen Überprüfung entziehen, kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der enthaltenen Informationen übernommen werden. Die aufgrund dieser Quellen in den Analysen geäußerten Meinungen und Prognosen stellen unverbindliche Werturteile des Erstellers dar, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden kann.
Die Analyseaussagen beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung. Eine Garantie für die fortgeltende Richtigkeit kann daher nicht übernommen werden. Bewertende Aussagen zur historischen Entwicklung lassen sich nicht auf die zukünftige Entwicklung übertragen. In die Bewertung eines Finanzinstrumentes fließen eine Vielzahl von Faktoren ein, die einer laufenden Veränderung unterliegen. Dementsprechend kann sich die Meinung des Erstellers ändern, ohne dass dies veröffentlicht wird.
Empfehlungshorizont
Die Ausarbeitung für Rentenwerte richtet sich an mittel- und langfristig orientierte Anleger. Dabei beträgt der Empfehlungshorizont mindestens ein Jahr. Der Empfehlungshorizont für Aktien beträgt 6 - 12 Monate, die Angaben zu den Potenzialen sind als näherungsweise zu verstehen.
Empfehlungssystematik Aktienwerte
| Rating-Stufe | Erläuterungen | Interpretation |
| Kaufen (K) | Bestände auf aktuellem Kursniveau aufbauen oder erweitern | Kurspotenzial von mehr als + 10 % |
| Halten (H) | Vorhandene Positionen können gehalten werden | Kursentwicklung von + 10 % bis - 10 % |
| Verkaufen (V) | Bestände auf aktuellem Kursniveau verkaufen | Kursverlustpotenzial von mehr als - 10 % |
Empfehlungssystematik Rentenwerte
| Risikostufen | Rating (S&P) | Interpretation |
| "Höchste Bonität" | AAA bis AA- | Beste Schuldnerqualität, starke Zins- und Rückzahlungsfähigkeit |
| "Risiko: erhöht" | A+ bis A- | Starke Zahlungsfähigkeit |
| "Risiko: hoch" | BBB+ bis BBB- | Ausreichende Zahlungsfähigkeit |
| "Spekulativ" | BB+ bis D | Keine Anlagequalität, beschränkte Zahlungsfähigkeit |
Aktualisierungsrhythmus Aktienwerte
Aktienstudien werden in der Regel in einem Turnus von drei Monaten (zeitnah nach der Quartalsberichterstattung) aktualisiert, soweit dem nicht gesetzliche, aufsichtsrechtliche oder vertragliche Regelungen oder Umstände entgegenstehen. Ein Anspruch der Empfänger auf Veröffentlichung von aktualisierten Studien besteht nicht. Bei besonderen Ereignissen erfolgt zwischenzeitlich eine zusätzliche Unternehmensbeurteilung.
Aktualisierungsrhythmus Rentenwerte
Analysen zu Rentenwerten werden in der Regel in einem Turnus von einem Monat aktualisiert, soweit dem nicht gesetzliche, aufsichtsrechtliche oder vertragliche Regelungen oder Umstände entgegenstehen. Ein Anspruch der Empfänger auf Veröffentlichung von aktualisierten Studien besteht nicht.
Bewertungsgrundlagen / Methoden
Für die Erstellung der Finanzanalysen verwenden wir jeweils unternehmensspezifische Methoden aus der fundamentalen Aktienanalyse, quantitative / statistische Methoden und Modelle sowie Verfahrensweisen aus der technischen Analyse.
Kursangaben
Wenn in den Studien nicht anders angegeben, beziehen sich die Kursangaben auf den Schlusskurs des Vortages an der Heimatbörse.
Unverbindlichkeit und Erfordernis individueller Beratung
Da der Ersteller nicht prüfen kann, ob sich die Analysen mit den persönlichen Anlagestrategien und -zielen decken, haben die Empfehlungen nur unverbindlichen Charakter und können eine individuelle Anlageberatung nicht ersetzen. Soweit eine anleger- und objektgerechte Beratung gewünscht wird, sollte ein/e Anlageberater/in konsultiert werden. Die Weitergabe dieser Analysen sowie die Erstellung von Kopien oder sonstiger Reproduktion ist nur auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit der Haspa oder mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Erstellers gestattet.
Vorkehrungen zur Vermeidung und Behandlung von Interessenkonflikten
Die Haspa hat Geschäftsbereiche, in denen vertrauliche Markt- und Unternehmensdaten anfallen (Vertraulichkeitsbereiche), durch eine funktionale und/oder räumliche Trennung sowie durch die Einrichtung von Zugriffsbeschränkungen auf elektronische Systeme von der Analyse abgegrenzt. Im Rahmen eines Compliance-Konzeptes wurde eine neutrale, von der Interessenlage der übrigen Unternehmensbereiche unabhängige Stelle geschaffen, die den innerbetrieblichen Anfall kursrelevanter Daten und Interessenlagen erfasst und deren Weitergabe und Verwendung steuert (Compliance-Beauftragte). Damit wird sichergestellt, dass kursrelevante Informationen nicht missbräuchlich verwendet oder in unzulässiger Weise an Unbefugte weitergegeben werden. In diesem Zusammenhang werden die Transaktionen der Haspa selbst und ihrer Mitarbeiter regelmäßig auf marktkonformes Verhalten geprüft.
Die Compliance-Beauftragte der Haspa stellt durch Kontrollhandlungen sicher, dass Analysen fachgerecht und im ausschließlichen Interesse der Kunden erstellt werden. Zum Schutz der Kundeninteressen werden erforderlichenfalls dauerhafte oder einzelfallbezogene Handelsbeschränkungen oder -verbote ausgesprochen. Die Mitarbeiter der Analyse haben sich verpflichtet, von eigenen Transaktionen in Finanzinstrumenten gänzlich abzusehen, sofern der Anschein eines Interessenkonfliktes nicht ausgeschlossen werden kann. Zusätzlich gilt, dass Mitarbeiter der Analyse eigene Geschäfte in untersuchten Werten frühestens am zweiten Geschäftstag nach Veröffentlichung der Empfehlung tätigen dürfen. Zur Überwachung der dargestellten Beschränkungen sind die Mitarbeiter der Analyse verpflichtet, der Compliance-Beauftragten alle internen und externen Transaktionen, die für eigene oder fremde Rechnung veranlasst wurden, lückenlos offen zu legen.
Die Compliance-Beauftragte prüft laufend, ob sich innerhalb der Haspa-Finanzgruppe potentielle Interessenkonflikte nach Maßgabe des § 34b WpHG ergeben können. Die Veröffentlichung möglicher Konfliktlagen erfolgt in der nachstehenden tagesaktuellen Tabelle und umfasst alle von der Haspa verbreiteten Finanzanalysen.
| Bezeichnung des Analysewertes | Beschreibung offenlegungspflichtiger Interessenskonflikte gemäß § 34b WpHG |
| aktuell bestehen keine offenlegungspflichtigen Interessenkonflikte | |
Übersicht über die Verteilung der Einschätzungen vom 01.01.-31.03.2012:
| Einschätzung | Anzahl | Prozent |
| Kaufen | 13 | 38,2 % |
| Halten | 15 | 44,1 % |
| Verkaufen | 6 | 17,6 % |

