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Stiftungsgründung

 

Der schnelle Weg zur schlanken Stiftung

Die Haspa Hamburg Stiftung ist Wegbereiter und Partner, um für andere zügig und unbürokratisch Stiftungen zu errichten und zu verwalten. Ihr Modell ist ebenso einfach wie überzeugend. Es bietet den juristischen Rahmen, der es ermöglicht, ohne Mühe und schon mit geringem Kapitaleinsatz eine Stiftung im eigenen Namen zu errichten.

 





Einen Stiftungsfonds können Sie mit einem Kapitaleinsatz ab 25.000 Euro,
eine Treuhandstiftung ab 100.000 Euro auf eigenen Namen begründen.
Der gesamte Rechts- und Geschäftsverkehr wird dauerhaft von der Haspa Hamburg Stiftung abgewickelt.

Steuervorteile

Ihr gemeinnütziges Engagement bietet neben den sozialen Aspekten auch steuerliche Vergünstigungen.

Stiftungsgründer haben zahlreiche Möglichkeiten, Zuwendungen als Sonderausgaben zu deklarieren und so steuerliche Ersparnisse geltend zu machen.

  • Spendenabzugsmöglichkeit von 20 %:
    Spender und Stifter können Zuwendungen in Höhe von bis zu 20 % ihrer gesamten Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen.
  • Gründungshöchstbetrag:
    1 Million Euro ist der Höchstbetrag, der für Zuwendungen in das Grundstockvermögen einer Stiftung geltend gemacht werden kann. Dies gilt auch für Zustiftungen nach dem Gründungsjahr. Der Zuwendungsbetrag darf dabei einmal in 10 Jahren pro Ehegatte in Anspruch genommen und auf 10 Jahre verteilt werden.

Möchten Sie mehr über Ihre Stiftungsmöglichkeiten erfahren, setzen Sie sich gern direkt mit uns in Verbindung!

Ihre Ansprechpartner zu Stiftungsfragen:

Andreas Meyer

Marcus Buschka

Esther Hey

 
 

 

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Kontakt & Service

Gut für Hamburg

Amandus Abendroth
Es sind Menschen, die gesellschaftliche Entwicklungen prägen - durch ihre Haltung, ihr Engagement, ihre Ideen. Mehr...