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Haspa Private Banking Insights

Haspa Private Banking Insights

Das Generationenmanagement der Haspa im Interview

Je früher, desto besser

Im Interview mit Andreas Stockdreher, Jurist und einer der Ansprechpartner im Generationenmanagement im Haspa Private Banking. Wenn es um die reibungslose Vermögensübertragung auf die nächste Generation geht, stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten vertrauensvoll zur Seite. 

Erfahren Sie, wie man zukünftige Erbstreitigkeiten umschifft und sein Vermögen auch in Zukunft sichert und weitergibt. Das ganze Interview können Sie sich hier als Video ansehen.

Das Interview zum Nachlesen

Mit der Sicherung und Weitergabe von Familienvermögen kann man eigentlich nicht früh genug starten. Wann steigen Ihre Kunden üblicherweise ins Thema ein?

ANDREAS STOCKDREHER: Leider nicht immer früh genug. Dabei ist es so wichtig, rechtzeitig damit anzufangen. Ob man dann schon handelt oder für die Zukunft so gut informiert ist, um nicht den passenden Zeitpunkt zu verpassen, ist ja zunächst zweitrangig. Bei bestimmten Themen gibt es aber wichtige Fristen und Bedingungen, die, wenn man sie nicht kennt und verpasst, teure Folgen haben können. Hier sensibilisieren wir unsere Kunden, erkennen dabei schon Handlungsfelder im Voraus und helfen bei der Erarbeitung von Lösungen.

Was wären so die Klassiker?

ANDREAS STOCKDREHER: Da fallen mir als Erstes die Themen Vormundschaft und Sorgerecht ein. Gerade bei jüngeren Kunden mit minderjährigen Kindern sehe ich oft, dass es keine Regelung gibt, wer sich um die Kinder kümmert, für den Fall, wenn beide Eltern vorversterben sollten. Dann gibt es Fälle, bei denen die zukünftige Erbmasse die gesetzlich vorgegebenen Freibeträge überschreitet. Hier besteht ebenfalls Handlungsbedarf. Nicht selten haben Kunden ein hohes Immobilienvermögen und wenig Liquidität. Im Erbfall kann dies dazu führen, dass die Erbschaftssteuer nicht gezahlt werden kann und Immobilien ungewollt veräußert werden müssen. Dafür kann man vorsorgen.
Generell ist meine Vorgehensweise und die meiner Kollegen sehr individuell. Jede Vermögensstruktur ist anders und keine familiäre Situation ist identisch, das macht jedes Gespräch exklusiv. Das ist uns im Private Banking sehr wichtig.

Was gehört in einen „Notfallkoffer“, um für solche Situationen sicher aufgestellt zu sein?

ANDREAS STOCKDREHER: Definitiv ein Testament, entsprechende Vollmachten, die über den Tod hinaus gültig sind, und eine Patientenverfügung.

Welche Stufen durchläuft der Prozess – vom Erstkontakt bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie sagen können: „Übergabe erfolgreich gelöst.“?

ANDREAS STOCKDREHER: Auch das ist höchst individuell und hängt von der konkreten Konstellation ab. Ich informiere den Kunden rund um das Thema Testament und die Optionen, die er hat, um von Todes wegen, aber auch schon zu Lebzeiten, Vermögen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte optimal weiterzugeben. Dann ziehen der Berater und ich intern Experten hinzu, die konkrete Vorschläge unterbreiten können. Zudem haben wir Zugriff auf ein großes Expertennetzwerk auch außerhalb der Haspa, mit dessen Hilfe wir ebenfalls Lösungen anbieten können.

Wie sieht es mit der Weitergabe von bereits bestehenden Unternehmen aus?

ANDREAS STOCKDREHER: Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen spielen hier sicherlich auch Emotionen eine Rolle. Der Unternehmer übergibt ein Lebenswerk, das sich vielleicht schon seit Generationen in Familienhand befindet, und muss nun lernen, loszulassen. Wer in der Familie das Unternehmen übernimmt, hat viel Arbeit und von jetzt auf gleich die volle Verantwortung. Wir freuen uns immer, Unternehmensübergaben zu begleiten, erst recht, wenn diese innerhalb der Familie stattfinden. Dies ist auch nicht mehr selbstverständlich.

Was passiert, wenn der Vermögensinhaber oder die Vermögensinhaberin plötzlich verstirbt?

ANDREAS STOCKDREHER: Für die Privatperson wie den Unternehmer gilt: Er sollte für den Fall vorgesorgt haben, damit die Erben handlungsfähig sind, und Personen seines Vertrauens sollten entsprechende Vollmachten zu Lebzeiten erhalten haben. Neben den üblichen Bankvollmachten denke ich hier insbesondere an die Generalvollmacht beziehungsweise an die Unternehmervollmacht zur Sicherung der Unternehmensfortführung. Daher ist auch ein Testament notwendig, dessen Inhalt mit dem des Gesellschaftsvertrags abgestimmt werden sollte.

Sorgen die Erben dafür, dass die im Testament getroffenen Regelungen umgesetzt werden?

ANDREAS STOCKDREHER: Das ist richtig. Die Erben sind die Rechtsnachfolger, erben das Vermögen, aber auch mögliche Schulden und sind verantwortlich für die Umsetzung der testamentarischen Verfügungen.

Bei entsprechendem Vermögen kann sich das durchaus schwierig gestalten, oder?

ANDREAS STOCKDREHER: Auf jeden Fall. Daher bieten wir bereits seit vielen Jahren die Option, die Testamentsvollstreckung nach dem Ableben unserer Kunden zu übernehmen. Dabei stellen wir dann sicher, dass der Inhalt des Testamentes umgesetzt wird und die Erben sich um nichts kümmern müssen. Wir helfen, mögliche Streitthemen zwischen Erben, oftmals den Kindern, zu schlichten. Im besten Fall sorgen wir dafür, dass es erst gar nicht zum Streit kommen kann. Häufig erleben wir, dass die erwachsenen Kinder nicht mehr in Hamburg ansässig sind und sich erleichtert zeigen, wenn wir die Abwicklung des Nachlasses für sie übernehmen.

Oftmals ist der Vermögensaufbau ein Lebenswerk, manchmal gar über mehrere Generationen gewachsen. Wie managen Sie die emotionale Ebene?

ANDREAS STOCKDREHER: Mein Credo: Das beste Testament nützt nichts, wenn in der Familie nicht gesprochen wurde. Ohne Kommunikation geht es nicht oder nur sehr schwer. Um später Überraschungen zu vermeiden, sollten die zukünftigen Erben so früh wie möglich eingebunden werden. Wer beispielsweise keine Affinität zu Immobilien hat, wird auch im Erbfall nicht glücklich damit. An Familienschmuck hängen häufig auch Erinnerungen. Hat die Enkeltochter den gleichen Bezug dazu? Da kann es sich anbieten, bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte zu veräußern und sich für andere Investitionsformen zu entscheiden.

Und was ist, wenn es keine Kinder oder möglichen Erben gibt?

ANDREAS STOCKDREHER: Wer keine Kinder oder Verwandten hat, könnte sich dazu entscheiden, sein Vermögen ganz oder teilweise wohltätigen Organisationen zu vererben. Hier arbeiten wir eng mit der Haspa Hamburg Stiftung zusammen, die nicht nur in Hamburg einen ausgezeichneten Ruf genießt. In diesen Fällen bietet sich eine Testamentsvollstreckung an.

Gehen Sie denn aktiv auf Ihre Kunden zu und thematisieren, wenn es Zeit wird, sich zu kümmern? An das Aufsetzen eines Testaments wird ja kaum einer gerne erinnert …

ANDREAS STOCKDREHER: Dabei ist es so wichtig. Viele Kunden glauben, sie bräuchten kein Testament, da sie mit dem Eintreten der gesetzlichen Erbfolge einverstanden sind. Dann kann es aber passieren, dass bei den vererbten Immobilien neben dem länger lebenden Ehepartner auch die Kinder mit im Grundbuch stehen. Und schon haben sie Erbengemeinschaften und können nur hoffen, dass sich alle einig sind, was mit der Immobilie passieren soll. Erfahrungsgemäß ist das selten der Fall. Unseren Beratern ist das sehr bewusst und sie sprechen dieses Thema im Rahmen unserer 360-Grad-Beratung aktiv an. In solchen Fällen werden unsere Experten aus dem Generationenmanagement zum Gespräch hinzugezogen.

Welche Facetten des Generationenmanagements sind besonders herausfordernd und warum?

ANDREAS STOCKDREHER: Immer dann, wenn die Kunden ohne die richtigen Informationen Entscheidungen getroffen haben, die sich dann als nicht optimal herausgestellt haben. Zum Beispiel kommt es nicht selten zu Schenkungen, die dem Finanzamt nicht angezeigt wurden, oder zu Schenkungstatbeständen, die man als solche kundenseitig nicht erkannt hat.

Was macht das Generationenmanagement des Haspa Private Banking besser als das anderer Anbieter?

ANDREAS STOCKDREHER: Unser umfassendes Leistungsangebot im Zusammenspiel mit dem Stiftungsmanagement, den Immobilien-, Wertpapier-, Vorsorge- und Finanzierungsspezialisten sowie dem Family Office des Private Bankings finden Sie in diesem Umfang und der Güte kein weiteres Mal in Hamburg. Das macht unsere 360-Grad-Beratung aus. Gemeinsam mit externen Rechtsanwälten und Steuerberatern bieten wir hier etwas ganz Besonderes.

Können Sie ein Fallbeispiel beschreiben, bei dem die Expertise und das Netzwerk der Haspa besonders produktiv im Generationenmanagement aktiviert wurde, eine exemplarische Erfolgsstory?

ANDREAS STOCKDREHER: Ich kann für uns selbstbewusst sagen: Da gibt es einige Erfolgsstorys, aber keine ist kopierbar. Wir müssen uns immer neu in die Familiensituation hineindenken. Es gibt viele Fälle, bei denen unsere Kunden aufgrund unserer Informationen und im Zusammenspiel mit externen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren viel Geld gespart beziehungsweise Steuerzahlungen vermieden oder stark vermindert haben.

Sie sind Jurist im Generationenmanagement – sowas nimmt man sich als kleiner Junge ja nicht vor. Wie sind Sie dazu gekommen?

ANDREAS STOCKDREHER: Als ich noch zur Schule ging, studierten meine Schwester und mein Schwager bereits Jura. Das wollte ich auch. Dennoch habe ich vorher bei der Haspa eine Banklehre absolviert. Ganze 35 Jahre ist das nun schon her und ich denke immer gerne an diese Zeit zurück. Das ist wohl auch der Grund, weshalb ich mich nach dem Studium und der Zulassung zum Rechtsanwalt entschied, zur Haspa zurückzukehren. Viele Jahre war ich dann als Führungskraft hier im Hause tätig. Als ich vor einigen Jahren die Möglichkeit bekam, nur als Jurist zu arbeiten, musste ich nicht lange überlegen. Ein toller Job, unglaublich facettenreich.

Und wie sieht Ihr typischer Arbeitstag aus – wenn es ihn denn gibt?

ANDREAS STOCKDREHER: Ich gehöre zu den Kollegen, die gerne früh anfangen, und nutze den Morgen für Tätigkeiten, die ein wenig mehr Konzentration benötigen. Danach wird es trubeliger: Austausch mit Kollegen zu aktuellen Nachlassabwicklungen, Kundengespräche, Vor- und Nachbereitung von Terminen und vieles mehr. Kein Tag ist wie der andere. Jede Woche mache ich neue Erfahrungen, da jede Familiensituation, jede Vermögensstruktur und jeder Nachlass anders sind.

Klingt, als hätten Sie viel Freude an Ihrer Arbeit.

ANDREAS STOCKDREHER: Das ist richtig. Ich freue mich jedes Mal, wenn Kunden nach dem Gespräch erleichtert sind, weil sie schon lange ein Problem vor sich hergeschoben haben, für das wir gemeinsam eine Lösung finden konnten.

Haben Sie ein generelles Motto für das Generationenmanagement?

ANDREAS STOCKDREHER: Aber sicher: Je früher, desto besser.

Andreas Stockdreher

Jurist im Generationenmanagement                                  

Telefon: 040 3578 - 93161           
Mobiltelefon: 0151 / 15121 898
Fax: 040 3578 - 97358
E-Mail: andreas.stockdreher@haspa.de

Knut Pohl

Jurist im Generationenmanagement                                  

Telefon: 040 3578 - 98806          
Mobiltelefon: 0151 / 15083 480
Fax: 040 3578 - 97358
E-Mail: knut.pohl@haspa.de

Unsere Broschüre "Generationenmanagement - Vermögen in gute Hände weitergeben".

 

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