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Unsere BLZ & BIC
BLZ20050550
BICHASPDEHHXXX

Ihre Ideale haben Zukunft: Nutzen Sie Ihr Vermögen, um Ihre Ideale in einer Stiftung weiterleben zu lassen und Ihr Lebenswerk zu erhalten. Der Service unseres Stiftungsmanagements unterstützt Sie dabei kompetent und umfassend – von Anfang an.

Vorteile

Vermögen erhalten: Zweckverwirklichung nur aus den Erträgen, die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet

Steuervorteile nutzen: Als Stiftungsgründer können Sie Aufwendungen für die Stiftung steuerlich geltend machen

Komplette Betreuung: Ob bei der Gründung Ihrer Stiftung oder bei der Anlage des Stiftungsvermögens

Details

Ihre persönliche Stiftung

Mit der Errichtung einer selbstständigen Stiftung bestimmen Sie mit, wie das Leben in unserer Gesellschaft schöner, sozialer, gesünder, sportlicher, bunter und lebenswerter werden kann. Durch die Förderung Ihrer ganz persönlich ausgewählten Zwecke und Projekte können Sie der Gesellschaft etwas zurückgeben und Ihre Ideale dauerhaft fördern.

Dauerhaft für den guten Zweck

In einer selbstständigen Stiftung wird Ihr Vermögen zielgerichtet eingesetzt, etwa für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck. Das Stiftungsvermögen wird ertragreich angelegt und allein die erwirtschafteten Erträge finanzieren den Stiftungszweck. So bleibt Ihre Stiftung auch langfristig erhalten.

Kontrolle durch den Staat

Als sogenanntes „eigenständiges Rechtssubjekt“ hat Ihre Stiftung sowohl Rechte als auch Pflichten und wird staatlich kontrolliert. Zunächst muss Ihre Stiftung von der staatlichen Stiftungsaufsicht anerkannt werden – in Hamburg ist das die Justizbehörde. Außerdem prüft das Finanzamt Ihre Stiftung, um sicherzustellen, dass Ihre Stiftung auch nachhaltig den in der Satzung gewählten gemeinnützigen Zwecken dient.

Verwaltung und Gestaltung

Eine selbstständige Stiftung gestaltet und organisiert ihre Aufgaben selbst. Sie erledigt auch die Umsetzung der anfallenden Verwaltungsarbeiten. Die Kosten dafür werden aus den Erträgen des Stiftungsvermögens bestritten. Es gibt keine bundeseinheitliche gesetzliche Mindesthöhe für das Vermögen einer Stiftung. Die Haspa empfiehlt für selbstständige Stiftungen derzeit ein Stiftungskapital von mindestens 1.000.000 Euro.

Individuelle Beratung

Bei der Planung und Errichtung einer Stiftung sind zahlreiche Details zu beachten und viele gesetzliche Bestimmungen zu berücksichtigen. Unser Stiftungsmanagement begleitet Sie von Ihrem
ersten Gedanken an gern auf dem optimalen Weg zu Ihrer Stiftung.

Die Haspa Hamburg Stiftung unterstützt gemeinnützige Zwecke in und um Hamburg.
Haspa Hamburg Stiftung
Wie Sie sich für Hamburg engagieren können.
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