Auch wenn das Haushaltsbudget aktuell vielleicht auf Kante genäht ist: Sie können dennoch Ihren Vermögensaufbau starten. Lassen Sie einfach den Staat und Ihren Arbeitgeber mithelfen, Ihre Sparziele zu erreichen – ganz einfach mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) und dem passenden Wertpapiersparplan.
Laufzeit: | 7 Jahre |
Sparrate: | ab 25 € pro Monat |
Verfügbarkeit: | nach Ablauf der 7-jährigen Sperrfrist |
Kosten: | 14 € pro Jahr für die Ausführung |
Voraussetzung: | Haspa Depot mit Depotführungskosten |
Ihre Personalabteilung weiß, ob und in welcher Höhe VL angeboten werden. Oft reicht ein Blick in Ihren Arbeitsvertrag. Allerdings bietet nicht jedes Unternehmen VL an, denn diese Leistung ist freiwillig. Auch der Höchstbeitrag von 40 € im Monat wird nicht immer komplett geleistet. Dann lohnt es sich, aus eigener Tasche aufzustocken, um je nach persönlicher Situation auch die maximale staatliche Förderung zu erhalten.
Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 € für Ledige bzw. 80.000 € für Eheleute oder eingetragene Lebenspartnerschaften erhalten Sie zusätzlich 20 % staatliche Förderung pro Jahr auf Ihre Sparrate. Das sind maximal 80 € bzw. 160 €.
Übrigens: Seit 2024 können noch mehr Menschen diese staatliche Förderung erhalten, denn die Einkommensgrenzen wurden verdoppelt.
Ganz gleich ob nur mit Arbeitgeberförderung oder zusätzlich auch mit staatlicher Förderung: vermögenswirksame Leistungen (VL) lohnen sich. Vor allem, wenn Sie das Geld lückenlos anlegen und bereits parallel zur 1-jährigen Ruhephase einen weiteren VL-Sparplan starten. So verschenken Sie keinen Cent der Arbeitgeberförderung.
VL-Sparen ist aufgrund der hohen Renditechancen sinnvoll. Je länger das Geld arbeitet, desto besser.
Auch das gehört dazu:
Kursschwankungen sind nicht auszuschließen und können zu Verlusten führen. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Die Grafik stellt keine Produktempfehlung dar.
Hinweise zur Berechnung:
Das Rechenbeispiel simuliert drei aufbauende VL-Sparpläne in einem aktiv gemanagten Fonds (ISIN: LU0099574567). Die erste Rate wurde am 1.1.2005 und die letzte Rate am 1.12.2022 eingezahlt. Die Fondsanteile wurden nach Ablauf der jeweiligen Ruhephase gehalten. Die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 80 € wurde je Vertrag kumuliert am Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit angelegt – erstmalig am 1.1.2012 und letztmalig am 1.1.2024.
Es wurden Transaktionskosten und laufende Kosten berücksichtigt. Die konkreten Kosten weisen wir vor Vertragsabschluss aus. Für die Ausführung des VL-Sparplans fallen zusätzlich 14 € pro Jahr und Depotführungskosten an. Beim Verkauf der Wertpapiere fallen Steuern an, die ebenfalls wertmindernd wirken.
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Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) investieren Sie finanziell gefördert in den Kapitalmarkt und nehmen somit an der weltweiten Wirtschaftsentwicklung teil. Nutzen Sie unsere Beratung. Gemeinsam finden wir heraus, welcher VL-Sparplan zu Ihnen passt.
Wann haben Sie Zeit?
Hinweis: Das jeweilige Basisinformationsblatt finden Sie hier.
Klären Sie, ob Sie vermögenswirksame Leistungen (VL) und staatliche Förderung erhalten. Und schon kann's dann losgehen!
Wählen Sie aus den VL-geeigneten ETFs oder aktiv gemanagten Fonds genau den Sparplan aus, der am besten zu Ihnen passt.
Sobald Sie Ihren Sparplan abschließen, wird Ihr Arbeitgeber auf Wunsch automatisch benachrichtigt und kann die Zahlungen tätigen. Diese fließen in die von Ihnen gewählte Anlageform.
6 Jahre zahlt Ihr Arbeitgeber regelmäßig Ihre VL-Beträge ein. Danach ruht das Depotvermögen 1 Jahr. Nach 7 Jahren können Sie über Ihre Wertpapiere frei verfügen. Dann wird auch die staatliche Förderung gutgeschrieben, sofern Sie förderberechtigt sind.
Starten Sie bereits parallel zur 1-jährigen Ruhephase einen weiteren VL-Sparplan, um durchgehend von den Förderungen zu profitieren. So lassen Sie Ihr Geld langfristig für sich arbeiten und verschenken keinen Cent. Den neuen VL-Sparplan für weitere 7 Jahre richten wir gern für Sie ein.
Keine Sorge: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Risiken gut abzuschätzen und zu managen. Wie das gelingen kann, erklären wir Ihnen gern genauer bei einem Kaffee oder Softdrink.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein freiwilliges Angebot Ihres Arbeitgebers. Bis zu 40 € extra können Sie so monatlich im Rahmen eines VL-Vertrages erhalten. Zusätzlich fördert der Staat diese Leistung bis zu einer festgelegten Einkommensgrenze mit der Arbeitnehmersparzulage.
Ihr VL-Sparplan ist auf einen Zeitraum von 7 Jahren ausgelegt. 6 Jahre lang zahlt Ihr Arbeitgeber Geld ein, im 7. Vertragsjahr ruht Ihr Kapital. Sollten Sie Anspruch auf staatliche Förderung haben, wird Ihrem Depot die jährlich beantragte Arbeitnehmersparzulage am Ende der Ruhephase gutgeschrieben.
Nach Ablauf der Ruhephase können Sie dann über Ihr angespartes Vermögen verfügen. Sie entscheiden nun, ob Sie Ihre Wertpapiere verkaufen oder weiter in Ihrem Depot behalten. Unabhängig davon können Sie im Anschluss direkt einen neuen VL-Sparplan über weitere 7 Jahre abschließen.
Vielfach beteiligt sich der Arbeitgeber, indem er den VL-Betrag ganz oder teilweise übernimmt – bis zu 40 € im Monat. Dies kann freiwillig erfolgen oder im Tarifvertrag geregelt sein. Selbst wenn das nicht der Fall sein sollte, können Sie durch Gehaltsumwandlung vermögenswirksam sparen. Das heißt, Ihr Arbeitgeber überweist regelmäßig einen Teil Ihres Gehalts direkt auf Ihren VL-Vertrag. Dazu ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet. Der Arbeitgeber-Zuschuss stellt einen lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtigen Arbeitslohn dar.
Sichern Sie sich zusätzlich eine staatliche Förderung. Zulagenberechtigte werden vom Staat für das VL-Sparen mit einer Arbeitnehmersparzulage von 20 % auf die jährlichen Einzahlungen belohnt. Das sind maximal bis zu 80 € im Jahr. Diese Zulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Zulagenberechtigt auf Antrag sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Ledige mit zu versteuerndem Jahreseinkommen von bis zu 40.000 €. Bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnerschaften sind es bis zu 80.000 € bei Zusammenveranlagung.
Hinweis: Ihr Bruttoeinkommen kann deutlich über der sogenannten Einkommensgrenze liegen. Relevant für die Förderung von VL ist lediglich Ihr zu versteuerndes Einkommen. Die Höhe dieses Einkommens entnehmen Sie Ihrem Steuerbescheid. Sind Sie nur beschränkt steuerpflichtig, gelten die Einkommensgrenzen für Sie nicht.
Falls Sie während der Vertragslaufzeit Ihren Arbeitgeber wechseln, kann der neue Arbeitgeber für Sie weiter sparen. Dazu benötigen wir lediglich seine Daten.
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