Aufwind für die Zinsen – jetzt nutzen!
Sparen lohnt sich wieder und wir unterstützen Sie dabei – mit ziemlich guten Zinsen. Sie brauchen Ihr Geld eine Weile nicht? Dann legen Sie Ihr Erspartes ab 2.500 € sicher an und lassen Sie es mit bis zu 2,5 % Zinsen pro Jahr wachsen. Zögern Sie nicht und profitieren Sie noch heute von der Rückkehr der Zinsen.
Ihre Vorteile
Beste Festgeldzinsen mitnehmen
Aktuell erhalten Sie jährlich bis zu 2,5 % Zinsen bei einer Laufzeit von 5 Jahren. Entscheiden Sie selbst, wie viel und wie lange Sie Ihr Geld anlegen möchten – ab 2.500 € geht es los. Sofern Sie keine Änderung wünschen, verlängert sich die Laufzeit Ihrer Festgeldanlage nach Ablauf automatisch zu den dann aktuellen Zinskonditionen – außer bei Laufzeiten von 8, 9 und 10 Jahren.
Berechnen Sie mit dem Festgeldrechner Ihren Zinsertrag
Mit uns fängt vieles im Leben an – der erste Kauf eines Fondsinvestments, das Girokonto für den neuen Job oder das Sparkonto fürs eigene Kind. Die Haspa ist die führende Bank in der Metropolregion Hamburg. Mit Kompetenz und Kundennähe unterstützen wir Sie bei Ihrer Finanzplanung und Zukunftssicherung. Vom Berufsstart bis zur Rente. Vom Tagesgeldkonto bis zum Wertpapierdepot.
Häufige Fragen zum Festgeld
Festgeld ist eine kurz- bis mittelfristige Geldanlage. Das Haspa FestzinsSparen ist für alle geeignet, die einen Geldbetrag über einen bestimmten Zeitraum sicher anlegen und dafür einen festen Zinsertrag erhalten möchten.
Beim Haspa FestzinsSparen entscheiden Sie selbst, wie viel und wie lange Sie Ihr Geld anlegen möchten – ab einem Anlagebetrag von 2.500 € geht es los. Sie können zwischen verschiedenen Laufzeiten von 6 Monaten bis 10 Jahren wählen. Möchten Sie schnell wieder über Ihr Geld verfügen? Dann entscheiden Sie sich für eine kurze Laufzeit. Je länger Sie Ihr Geld anlegen, desto höher sind die Festgeldzinsen.
Beim Haspa FestzinsSparen werden die Zinsen einmal jährlich am 31.12. gutgeschrieben und mit dem Anlagebetrag zusammen verzinst. Bei Laufzeiten von weniger als einem Jahr erfolgt die Zinszahlung am Laufzeitende.
Für Festgeld und Tagesgeld gilt gleichermaßen: Die Zinserträge unterliegen in voller Höhe der Abgeltungssteuer mit einem Steuersatz von 25 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags mit 5,5 % und ggf. anfallender Kirchensteuer. Der entsprechende Betrag wird automatisch von der Bank an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Nicht vergessen: Durch Abgabe eines Freistellungsauftrages können Sie sich bis zur Höhe der Freibeträge, dem sogenannten Sparerpauschbetrag, vom Steuerabzug auf Kapitaleinkünfte befreien lassen. Seit dem 1.1.2023 gilt ein neuer Sparerpauschbetrag in Höhe von maximal 1.000 € für Einzelpersonen bzw. 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare oder Lebenspartnerschaften.
Sichern Sie sich Ihren Steuerfreibetrag in voller Höhe und erteilen Sie uns Ihren Freistellungsauftrag am besten direkt online. Im Online-Banking können Sie besonders bequem einen neuen Freistellungsauftrag anlegen oder Änderungen selbst vornehmen.
Beim Haspa FestzinsSparen können Sie am Ende der vereinbarten Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten über Ihr Geld verfügen. Eine vorzeitige Auflösung des Sparkontos ist vor Ende der Laufzeit nicht möglich. Aus- oder Zuzahlungen sind während der vereinbarten Laufzeit ebenfalls ausgeschlossen.
Sofern Sie keine Änderung wünschen, verlängert sich die Laufzeit Ihrer Festgeldanlage nach Ablauf automatisch zu den dann aktuellen Zinskonditionen. Nur bei Laufzeiten von 8, 9 und 10 Jahren gilt keine automatische Verlängerung.
Mit dem Haspa FestzinsSparen gehen Sie kein Risiko ein. Ihr Festgeld ist bei uns sicher – darauf ist Verlass!
Die Hamburger Sparkasse unterliegt der freiwilligen Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe, die eine Rückzahlung der angelegten Spareinlagen in voller Höhe garantiert. Dabei verfolgt sie zudem das Ziel, dass erst gar kein Entschädigungsfall durch Insolvenz der Mitgliedsinstitute eintritt. Das Sicherungssystem ist nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt und erfüllt alle Anforderungen. Es deckt also auch den gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der Einlagen von bis zu 100.000 € pro Person ab. Seit es in den 1970er-Jahren gegründet wurde,
Das bedeutet für Sie: Ihre Einlagen sind besonders gut geschützt – sowohl durch die freiwillige Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe als auch durch die gesetzliche Einlagensicherung.