Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

Berufs­unfähigkeit – ganz einfach

Die persönliche Kreativität ausleben, andere Menschen unterstützen oder komplexe Probleme lösen – es gibt viele Gründe, arbeiten zu gehen. Der Beruf bildet die finanzielle Basis des Lebens. Mit der Berufsunfähigkeits­versicherung des HDI sind Sie finanziell abgesichert, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.

  • Zahlung ab dem ersten Tag der Feststellung der Berufs­unfähigkeit – auch rückwirkend
  • Verzicht auf jede Form der Verweisung in andere Berufe bei Eintritt der Berufs­unfähigkeit
  • Immer aktuell durch wählbaren Inflations-Schutz
  • Erhöhungen ereignis­bezogen passend zum Bedarf möglich
  • Weltweiter Versicherungs­schutz
  • Ausgezeichneter Service im Leistungs­fall

Ihr Vertragspartner

Ihr nächster Schritt

Die Berufsunfähigkeits­versicherung des HDI schützt Ihre Arbeitskraft sofort. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in Ihrer Sparkasse. Oder Sie bestimmen Ihren Bedarf, berechnen Ihren Beitrag und schließen ganz bequem online ab.

Leistungen

Die HDI Berufsunfähigkeits­versicherung – ein sicherer Begleiter heute und in Zukunft

Die Grafik zeigt, wie EGO Top Menschen vom Berufseinstieg bis zur möglichen Berufsunfähigkeit absichert. In den ersten fünf Jahren kann die Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden – später nur bei bestimmten Ereignissen. Wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt und anerkannt wird, zahlt die Versicherung eine monatliche Rente bis maximal zum 67. Lebensjahr.

Im Ernstfall für Sie da

Anna, 33 Jahre, Chefsekretärin und Vertriebs-Assistentin
Anna hat einen anspruchs­vollen Beruf mit vielen Aufgaben. Sie steht dabei oft unter hohem Zeitdruck. Als bei Ihr ein Erschöpfungs­syndrom (Burnout) diagnostiziert wird, kann sie ihre Arbeit nicht mehr ausüben. Sie erhält von der HDI Berufsunfähigkeits­versicherung monatlich 2.100 Euro, solange ihre Berufs­unfähigkeit andauert – längstens bis zum Alter von 67 Jahren.

Stefan, 45 Jahre, Tischler
Stefan übt seinen Beruf mit großer Leidenschaft aus. Doch als er an Krebs erkrankt, kann er nicht mehr arbeiten und muss sich intensiv um seine Gesundheit kümmern. Von der HDI Berufsunfähigkeits­versicherung erhält Stefan die Erste-Hilfe-Leistung bei Krebs: Er muss nur vereinfachte Nachweise einreichen und bekommt 1.450 Euro im Monat – 15 Monate lang. In der Zeit prüft die Versicherung, ob Stefan die Leistung unbefristet erhält, das heißt bis zum Ende seiner Berufs­unfähigkeit, längstens bis zum Endalter 65.

Die Leistungen im Detail

Verlässlich

Ab einer Berufs­unfähigkeit von 50 Prozent und einer Dauer von mindestens sechs Monaten erhalten Sie Ihre garantierte monatliche Rente. Und das Tag genau ab dem ersten Tag der Berufs­unfähigkeit – auch rückwirkend.

Fair

Wenn Sie berufs­unfähig werden, ist Ihr aktueller Beruf entscheidend – nicht, was Sie früher einmal gemacht haben.

Flexibel

Über zahlreiche Anpassungs­möglichkeiten können Sie den Versicherungs­schutz genau an Ihr Leben anpassen.

Vielfältig

Auch wenn Sie infolge von Pflege­bedürftigkeit oder Demenz berufs­unfähig werden, können Sie sich auf Ihre Absicherung verlassen.

Professionell

Ausgezeichneter Service im Leistungs­fall. Die Meldung der Berufs­unfähigkeit ist online auf der Homepage, per Mail, telefonisch oder auf dem Postweg möglich.

Stark

Der HDI ist seit 1922 ein starker Partner bei Berufs­unfähigkeit. Die hohe Qualität wurde unabhängig bestätigt.

Fakten

Eine Absicherung ist sinnvoll

Ob am Anfang oder am Ende des Berufs­lebens, ob angestellt oder selbstständig, ob körperlich tätig oder im Büro: Berufs­unfähigkeit kann alle treffen – plötzlich und unerwartet. Die häufigsten Gründe dafür sind Krankheit oder Stress. Mit einer Berufsunfähigkeits­versicherung sichern Sie sich für diese Fälle ab.

Nur wenig staatliche Hilfe

Jeder vierte Berufstätige in Deutschland wird irgendwann berufsunfähig – zumindest vorübergehend. Wenn Sie nur noch weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten können, zahlt der Staat eine Rente wegen Erwerbs­minderung. Diese Rente ist in der Regel sehr niedrig. Und Selbstständige und Studierende erhalten sie gar nicht.

Die Berufsunfähigkeits­versicherung bietet finanziellen Schutz

Die Berufsunfähigkeits­versicherung sichert das monatliche Einkommen ab, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Sie zahlt eine vereinbarte monatliche Rente und dient damit als Ersatz­einkommen – etwa um Miete, Nebenkosten oder Einkäufe zu bezahlen.

Eine Berufsunfähigkeits­versicherung ist für alle sinnvoll, die von ihrem beruflichen Einkommen leben müssen – unabhängig davon, ob sie sich noch in der Ausbildung oder im Studium befinden, am Anfang der Laufbahn stehen oder bereits mitten im Berufsleben sind.

Je jünger Sie beim Vertrags­abschluss sind, desto günstiger ist der zu zahlende Beitrag.

Ihr nächster Schritt

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FAQ

Fragen und Antworten

Wie hoch sollte mein persönlicher Berufsunfähigkeitsschutz sein?

Am besten entspricht die Rente aus der Berufsunfähigkeits­versicherung etwa Ihrem Netto­gehalt. Die Rente kann etwas niedriger sein, sollte aber in jedem Fall Ihre monatlichen Fixkosten decken. Bereits bestehende Verträge oder Leistungen aus Versorgungs­werken sollten sie bei der Berechnung berücksichtigen. Der Bedarfs­rechner hilft Ihnen bei der Ermittlung der erforderlichen Rente.

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich?

Eine Berufsunfähigkeits­versicherung ohne Gesundheits­fragen ist leider nicht möglich. Würden die Versicherer alle Menschen ohne Gesundheits­prüfung annehmen, müssten sie einen sehr viel höheren Beitrag von den Kunden verlangen, um allen Leistungs­verpflichtungen gerecht werden zu können. Mit der Gesundheits­prüfung wird sichergestellt, dass alle nur für ihr individuelles Risiko zahlen.

Was ist, wenn ich bereits gesundheitlich vorbelastet bin?

Wie sich Ihre Vor­erkrankungen auf die Versicherung auswirken, können Sie mit der digitalen Antrags­strecke prüfen. Hier erfahren Sie, zu welchen Bedingungen Ihre individuelle Absicherung möglich ist.

Wie lange sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung laufen?

Die Versicherung sollte bis zu dem Zeitpunkt laufen, an dem Sie regulär in Rente gehen können. Dann entsteht keine Lücke in der Absicherung. Wenn die Zahlung der Alters­rente beginnt, endet die Leistung der Berufsunfähigkeits­versicherung.

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Voraus­setzung für die Zahlung einer monatlichen Rente ist, dass Sie wegen Krankheit, einer Verletzung oder wegen Kräfte­verfalls für mindestens sechs Monate nicht in Ihrem aktuellen Beruf arbeiten können. Der Grad der Berufs­unfähigkeit muss mindestens 50 Prozent betragen.

Jeder 4. wird berufsunfähig - So schützen Sie Ihr Einkommen

Wer als einzige oder wichtigste Einnahmequelle von seinem Arbeitseinkommen lebt, also die meisten Menschen, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU oder BU-Versicherung) haben. Denn sie sichert das Einkommen ab, zahlt Ersatz, wenn das Arbeitsentgelt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erzielt werden kann. Deshalb ist es auch wichtig, so früh wie möglich eine BU-Versicherung abzuschließen. Denn je früher man einsteigt, desto günstiger sind die Beiträge.

Verbraucherschützer formulieren es sehr klar: „Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist unverzichtbar für alle, die von Ihrem Einkommen leben. Denn ein Unfall oder eine schwere Krankheit können Sie in große finanzielle Probleme bringen. Die Versicherung deckt ein existenzbedrohendes Risiko ab und ist neben der Privathaftpflichtversicherung die wichtigste private Versicherung. Echte Alternativen gibt es nicht." Noch deutlicher kann die Notwendigkeit einer BU-Versicherung kaum beschrieben werden.

Versicherer zahlt monatliche Rente

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn nicht mehr im zuletzt ausgeübten Beruf gearbeitet werden kann. Ob theoretisch ein anderer Job gemacht werden könnte, ist egal. Es ist auch unwichtig, ob die Arbeit als Folge eines Unfalles oder einer Krankheit nicht mehr geleistet werden kann. Der Versicherung zahlt, wenn der Versicherte voraussichtlich sechs Monate lang zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig sein wird oder dieser Zeitraum schon verstrichen ist. Die Höhe der Leistungsfähigkeit beziehungsweise der Grad der Arbeitsunfähigkeit und der damit noch leistbaren täglichen Anzahl an Arbeitsstunden wird durch ärztliche Untersuchungen und Unterlagen ermittelt. Wenn eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird, zahlt die Versicherung eine monatliche Rente in der im Vertrag vereinbarten Höhe. Wie hoch das zuvor erzielte Arbeitseinkommen war, ist nicht maßgeblich. Damit der künftige Lebensstandard nicht zu stark abgesenkt werden muss, sollte der monatliche Betrag deshalb nicht zu niedrig angesetzt werden.

Erwerbsminderungsrente: 42 Prozent der Anträge werden abgelehnt

„Ein Bekannter meiner Eltern bezieht eine staatliche BU-Rente. Das steht mir ja wohl auch zu." Wer dies glaubt, irrt. Die meisten Berufstätigen sind sich weder über mögliche Ursachen einer Berufsunfähigkeit noch über die daraus resultierenden Einkommenslücken bewusst. Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren wurde, hat keinen Anspruch auf Zahlungen des Staates bei Berufsunfähigkeit, Wer „Glück im Unglück" hat, bekommt von der gesetzlichen Rentenversicherung höchstens noch eine Erwerbsminderungsrente – wenn überhaupt. Denn laut Stiftung Warentest wurden 2020 rund 42 Prozent der Anträge auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) abgelehnt. Nach Feststellungen des Sozialverbandes VdK entscheide die Rentenversicherung „nach Aktenlage", Krankheitsbilder würden nicht richtig erkannt und bei Unklarheiten werde eher „abgelehnt statt nachgefragt". Problematisch seinen vor allem Kombinationen aus mehreren Krankheitsbildern, zum Beispiel chronische Schmerzen und psychische Erkrankung.

Volle EM-Rente? Nur bei Arbeitsfähigkeit von weniger als drei Stunden

Wer den Antrag genehmigt bekommt, das waren allein im Jahr 2020 laut Deutsche Rentenversicherung Bund mehr als 141.000 Menschen, erhielt durchschnittlich einen Betrag von 878 Euro. In den Jahren zuvor war es deutlich weniger. Reicht Ihnen das zum Leben aus? Aber Achtung: Eine Erwerbsminderungsrente bekommt nur, wer in keine Arbeit länger als drei Stunden arbeiten kann. Eine Führungskraft, die nicht mehr in ihrer bisherigen Position arbeiten kann, aber noch am Empfang oder im Call-Center eingesetzt werden kann, geht leer aus. Wer noch drei bis sechs Stunden pro Tag in irgendeinem Job arbeiten kann, erhält maximal die halbe Erwerbsminderungsrente.

Wichtige Voraussetzungen

Um überhaupt eine Erwerbsminderungsrente beantragen zu können, müssen die Antragsteller zuvor mindestens fünf Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert gewesen sein und in den letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung grundsätzlich mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung wegen einer versicherten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit gezahlt haben oder entsprechende Zeiten haben, für die Pflichtbeiträge als gezahlt gelten. Das klingt fürchterlich bürokratisch, macht aber klar: Viele junge Leute – wie Schüler, Studenten, Auszubildende und Berufseinsteiger – sind raus. Sie sollten selbst vorsorgen, was für sie aufgrund ihres Alters sogar günstig ist. Denn je früher man einsteigt, desto sinnvoller. Denn ein Abschluss in jungen Jahren erhöht die Chance auf eine leistungsstarke und günstige Versicherungspolice.

„Ihre Renteninformation“ der DRV gibt Auskunft über Höhe

Tipp:
Die Höhe der staatlichen Erwerbsminderungsrente hängt vom individuellen Rentenanspruch ab. Wer mindestens 27 Jahre alt ist, mindestens seit fünf Jahre Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) einzahlt und wissen möchte, wie hoch theoretisch seine Rente wegen voller Erwerbsminderung ausfallen wird, kann dies in den jährlichen Schreiben der Rentenversicherung nachschauen. Der in der „Renteninformation" genannte Betrag dürfte für viele, vor allem junge Leute erschreckend niedrig ausfallen.
Wer sich die beiden Beträge darunter zur Regelaltersrente anschaut, darf nicht vergessen, dass der höhere Betrag nur erreicht wird, wenn bis zum Renteneintritt weiter in der bisherigen Höhe in die Rente einbezahlt wird. Wer vorher berufsunfähig wird, ist doppelt gebeutelt: Wer keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, wird bis zum Renteneintritt an der Armutsgrenze leben und danach auch nicht viel besser aussehen, weil ja nicht mehr in die Rentenversicherung eingezahlt wird.

Dieser wichtige Aspekt sollte auch bei der Wahl der Versicherungssumme berücksichtigt werden: Die monatliche BU-Rente sollte nicht zu niedrig ausfallen. Denn das Geld muss die laufenden Kosten für Unterhalt, Wohnung, Versicherungen, Bekleidung, Lebensmittel und vieles mehr abdecken. Und weil nichts mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt wird, müsste sogar noch Geld zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge übrig sein.

„Es ist deshalb notwendig, privat vorzusorgen für den Fall, dass Du nicht mehr arbeiten kannst. Darauf verzichten kannst Du nur dann, wenn Du durch vorhandenes Vermögen oder durch Deine Familie bereits ausreichend versorgt bist, also auf Dein Arbeitseinkommen nicht angewiesen bist", stellt das Verbraucherportal Finanztip fest. Und in einer solchen Situation, vor Renteneintritt nicht (mehr) auf das Arbeitseinkommen angewiesen zu sein, dürften die wenigsten von uns sein.

Die richtige Lösung für junge Leute

Aufgrund der nötigen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente, die junge Menschen in aller Regel nicht erfüllen, fallen sie komplett durchs Raster, falls sie in jungen Jahren berufsunfähig werden sollten. Doch die Versicherer haben hier Lösungen entwickelt: besonderen Konditionen für junge Leute wie "Starter-Tarif" oder Schüler-BU. Besonders attraktiv ist eine Kombination aus einer Risiko-Lebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) für junge Leute.
Hier gibt es zunächst eine maximale Laufzeit von 15 Jahren, falls man sich später für eine andere Form der Absicherung entscheiden möchte. Es gibt aber die die Möglichkeit zum Umtausch beziehungsweise für eine Verlängerung bis 67 Jahre, also bis zum regulären Renteneintritt. Diese Versicherung kann schon ab 10 Jahren abgeschlossen werden. Auf diese Weise erhalten also schon Schüler, Studenten und Auszubildende einen echten Berufsunfähigkeitsschutz mit niedrige Prämien.

Tipp 1:
Achten Sie darauf, dass bei Nutzung des Umtauschrechts keine erneute Gesundheitsprüfung verlangt wird. Und es sollte egal sein, welcher Beruf dann gerade ausgeübt wird.

Tipp 2:
Auch bei einer Verlängerung der Vertragslaufzeit sollte keine erneute Gesundheitsprüfung verlangt werden. Wählen Sie bei einer Verlängerung als Vertragsende das Alter von 67 Jahren. Denn erst wenn Sie sicher in Rente gehen, also das Arbeitsleben wirklich beenden, benötigen Sie keine BU-Versicherung mehr.

Tipp 3:
Achten Sie auf Erhöhungsmöglichkeiten. Es sollte möglich sein, die BU-Rente ohne neue Gesundheitsprüfung möglich im Rahmen der ereignisunabhängigen und ereignisgebundenen Nachversicherungsgarantie zu erhöhen.

Tipp 4:
Damit die BU-Rente auch in 20 oder 30 Jahren noch zum Leben reicht, sollte es die Option geben, die Rentenhöhe nachträglich anzupassen oder für eine Dynamik zu sorgen, damit die Inflation nicht zu einem Verlust der Kaufkraft in späteren Jahren führt.

Tipp 5:
Auf das bevorstehende Jahresende achten. Bei einigen Versicherungen wird der Versicherungsnehmer per Vertrag automatisch zum Jahreswechsel ein Jahr älter – nicht erst am tatsächlichen Geburtstag. Wenn ein BU-Vertrag abgeschlossen werden soll, ist es in der Regel günstiger, dies noch im alten Jahr zu erledigen, weil der Beitrag dann noch günstiger ist.

Jeder Vierte wird berufsunfähig

Wer denkt, „Ich bin fit, mir wird schon nichts passieren", liegt falsch. Laut Statistik werden etwa 25 Prozent der Berufstätigen berufsunfähig. Es kann also jeden jederzeit betreffen: den Lagerarbeiter ebenso wie die Buchhalterin, den Mechaniker ebenso wie die Lehrerin. Laut Stiftung Warentest sind die Betroffenen im Durchschnitt 47 Jahre alt, wenn sie krankheits- oder unfallbedingt aus dem Job aussteigen müssen.

Die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, hängt stark vom Beruf ab: Wer körperlich arbeitet, hat grundsätzlich ein höheres Risiko als jemand mit einem Bürojob. Allerdings sind seit vielen Jahren immer mehr psychische Erkrankungen, wie zum Beispiel Depression oder Burnout, die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Laut einer Analyse vom Mai 2021 liegen Neven- und psychische Erkrankungen mit 32 Prozent als Platz 1 der Gründe für das Ausscheiden aus dem Beruf. Erkrankungen am Skelett und Bewegungsapparat folgen erst mit 20 Prozent. Krebs und andere bösartige Geschwüre sind zu 18 Prozent Ursache für Berufsunfähigkeit. Auf den weiteren Rängen folgen Unfälle (8%) sowie Herz- und Gefäßerkrankungen (7%).

Lohnfortzahlung und Krankengeld gibt es nur für kurze Zeit

Manche denken, eine BU-Versicherung sei überflüssig, denn es gibt ja die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber und Krankengeld-Zahlungen durch die gesetzliche Krankenversicherung. Das ist richtig, aber beides hilft nur kurzfristig.
Denn bei einer Erkrankung oder Verletzung zahlt der Arbeitgeber für einen arbeitsunfähigen Arbeitnehmer mit AU-Bescheinigung ("gelber Schein") nur sechs Wochen lang das Gehalt weiter. Danach gibt es für maximal 72 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse, das rund 80 Prozent des Nettoeinkommens beträgt. Und danach? Wer glaubt, dass er sich danach auf den Staat verlassen kann, irrt. Das tut auch, wer glaubt, dass die staatliche EM-Versicherung eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung sei. Denn nur wer nicht mehr in der Lage ist, drei Stunden zu arbeiten, erhält die volle EM-Rente von rund 38 Prozent des Bruttogehaltes. Wer noch drei bis sechs Stunden lang irgendeine Tätigkeit ausüben kann, bekommt nur die halbe Erwerbsminderungsrente, also nur rund 19 Prozent. Und wer mehr als sechs Stunden arbeiten könnte, geht hier leer aus.

Denn wer theoretisch mindestens sechs Stunden am Tag irgendeiner Arbeit nachgehen könnte, gilt nicht als erwerbsgemindert. Die Chance einen adäquaten Job zu finden beziehungsweise das Risiko, eben keinen Job zu finden, dem trotz der vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen nachgegangen werden kann, liegt allein bei den betroffenen. Wer keinen passenden Arbeitsplatz findet, reiht sich ein in die Warteschlange bei der Agentur für Arbeit oder für Anträge zur Grundsicherung.

Kein Verweis auf andere Berufe oder Tätigkeiten

Auch der Versicherer der BU-Versicherung prüft, wie viel noch täglich gearbeitet werden kann. Allerdings mit einem erheblichen Unterschied: Denn hier geht es ausschließlich darum, ob der Versicherte diese Arbeitsleistung im zuletzt ausgeübten Beruf erbringen kann oder nicht. Während bei der Prüfung der staatlichen Erwerbsminderungsrente ein Diplom-Ingenieur auch zum Fegen des Hofes oder Autowaschen herangezogen werden könnte, geht es bei der BU-Versicherung nur um seine letzte ausgeübte Tätigkeit. Wenn er die nicht mehr zu mindestens 51 Prozent schafft, gibt es hier keinen Verweis auf andere Berufe und Tätigkeiten, sondern die Versicherung zahlt.

Tipp:
Achten Sie darauf, dass bei der BU-Versicherungspolice die abstrakte Verweisbarkeit auf andere Berufe oder Tätigkeiten ausgeschlossen ist.

Der Versicherer ist HDI Lebensversicherung AG, Charles-de-Gaulle-Platz 1, 50679 Köln, leben.service@hdi.de, Telefon: 0221 144-0, Handelsregister: Sitz Köln, HR Köln B 603

Vermittlerinformation

Junge Leute

Der preisgünstige Einstieg

Sie stecken mitten in der Ausbildung oder im Studium. Oder steigen gerade in den Beruf ein, arbeiten an Ihrer Karriere und bestimmen selbst über Ihr Leben. Auch wenn Sie lieber nicht daran denken wollen: Ein Unfall oder eine Krankheit können Ihre Pläne ganz unerwartet infrage stellen. Je früher Sie sich gegen eine Berufs­unfähigkeit absichern, desto günstiger sind Ihre Beiträge.

Vorteile EGO Young

  • Sicher: Finanzieller Schutz bei Berufs­unfähigkeit – schon während des Studiums oder der Ausbildung
  • Preiswert: Niedriger Anfangsbeitrag für bis zu zehn Jahre
  • Flexibel: Erhöhungen ereignis­bezogen passend zum Bedarf möglich
  • Überall: Welt­weiter Versicherungs­schutz
Ihr nächster Schritt

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