Optimale Vorsorge im Pflegefall
Ein Pflegefall zu werden, ist keine Frage des Alters. Jeder kann aufgrund von Krankheit oder Unfall pflegebedürftig werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt im Ernstfall nur einen Teil der Kosten ab. Wollen Sie sich vor hohen Eigenanteilen schützen, ist der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung dringend notwendig.
Mit der privaten Pflegezusatzversicherung ergänzen Sie die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung optimal und reduzieren Ihren Eigenanteil nach individuellem Bedarf.
Ihre Vorteile mit einer privaten Pflegezusatzversicherung:
Ihr Vertragspartner
Umfangreiche Leistungen einer privaten Pflegzusatzversicherung, die überzeugen
Mit dem PflegeSchutz (Tarife PGA/PGS) ergänzen Sie die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherungen optimal und reduzieren Ihren Eigenanteil je nach Bedarf.
Sie erhalten dauerhaft das vereinbarte Pflegemonatsgeld – egal ob Sie eine stationäre oder eine ambulante Pflege zu Hause bevorzugen. Dabei schlagen wir Ihnen folgende drei Absicherungshöhen vor:
Mit unserer Pflegezusatzversicherung erhalten Sie, je nach Pflegegrad und abhängig davon, ob Sie sich ambulant oder stationär pflegen lassen, monatlich einen prozentualen Satz des vereinbarten Pflegemonatsgeldes:
| Pflegegrad | Ambulant | Stationär |
| Pflegegrad 5 | 100 % | 100 % |
| Pflegegrad 4 | 80 % | 100 % |
| Pflegegrad 3 | 50 % | 100 % |
| Pflegegrad 2 | 30 % | 100 % |
| Pflegegrad 1 | 10 % | 10 % |
Für einen stationären Pflegeheimplatz müssen Sie bundesweit durchschnittlich 3.387,00 Euro1 selbst tragen.
Wählen Sie individuell die Höhe Ihrer Leistung und reduzieren Sie dadurch den Ihnen verbleibenden Eigenanteil.
| Leistungen PflegeSchutz | Verbleibender Eigenanteil |
|---|---|
| 1.500,- Euro | 1.887,- Euro |
| 2.000,- Euro | 1.387,- Euro |
| 2.500,- Euro | 887,- Euro |
1 Quelle: Verband der Ersatzkassen e.V.; Stand: 1. Juli 2025
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die für den Betrieb unserer Website erforderlich sind. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer "Erklärung zum Datenschutz". Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern.