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Wer kann sich schöne Zähne noch leisten? Na Sie!

Alles wird teurer und jetzt steigen auch noch die Beiträge für die Krankenkassen. Doch keine Sorge: Zumindest Ihre Zahnarzt­kosten für teure Implantate, Kronen, Inlays, für Zahnfüllungen oder die regelmäßige professionelle Zahn­reinigung werden in Zukunft sogar günstiger. Wie? Mit unserer günstigen Zahnzusatzversicherung, die fast alle Ihre Kosten abdeckt.

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Leistungen im Vergleich

Starke Leistungen für gesunde Zähne – vergleichen Sie!

Gesetzlich Kranken­versicherte leiden unter ständigen Kürzungen im Gesundheits­wesen. Für hoch­wertigen Zahnersatz und bessere Zahnbehandlungen werden Zuzahlungen immer teurer. Mit diesen Tarifen sind Sie dagegen bestens abgesichert.

 


Zahnzusatz | Komfort


Zahnzusatz | Luxus

Kronen, Inlays und Implantate:

90 %

100 %

Hochwertige Füllungen in Zahnfarbe:

Wurzel- und Parodontosebehandlungen:

Fissu­ren­ver­sie­ge­lung:

Ohne Wartezeit:

Professionelle Zahnreinigung:

bis zu 130 €
pro Kalenderjahr

bis zu 130 €
pro Kalenderjahr

Preisbeispiel | Eintrittsalter 18 Jahre:

7,03 € im Monat

8,84 € im Monat

Preisbeispiel | Eintrittsalter 30 Jahre:

21,81 € im Monat

30,85 € im Monat

    Kronen, Inlays und Implantate: Hochwertige Füllungen in Zahnfarbe: Wurzel- und Parodontose­behandlungen: Fissuren­versiegelung: Ohne Wartezeit: Zahn­reinigung: Preisbeispiel | 18 Jahre: Preisbeispiel | 30 Jahre:

Zahnzusatz | Komfort

90 % bis zu 130 € pro Jahr 7,03 € pro Monat* 21,81 € im Monat*
 

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Warum ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Die gesetzlichen Kranken­versicherungen beteiligen sich mit sogenannten Festzuschüssen an den Kosten für Zahnersatz. Dies gilt ausschließlich für Standardleistungen. Eine Versorgung über den gesetzlichen Rahmen hinaus muss man selbst bezahlen. Farblich angepasste Kronen, Inlays oder Implantate sind Leistungen über dem gesetzlichen Rahmen und werden nicht übernommen. Solche Zahnersatzmaßnahmen können schnell tausende Euro kosten.

Die Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherungen sorgen nur für eine Grundabsicherung der Zahngesundheit. Diese sogenannte Regelversorgung bezieht sich lediglich auf Zahnersatz­versorgungen, die medizinisch notwendig sind. Wer Wert auf eine ausgezeichnete Zahngesundheit legt und auf Leistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen (z. B. ein Implantat), trifft mit einer Zahnzusatz­versicherung die richtige Wahl.

In welchem Alter sollte man eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Man sollte frühzeitig mit einer Zahnzusatz­versicherung starten, um die Beiträge ein Leben lang moderat zu halten. Gerade in jungen Jahren ist eine Zahnzusatz­versicherung am günstigsten. Auch ältere Menschen ollten ihre Zahn­gesundheit absichern, denn im Laufe der Zeit werden Brücken, Kronen oder Implantate fällig. Grundsätzlich besteht keine Altersober­grenze: Ein gepflegtes Gebiss kann jederzeit optimal abgesichert werden. Die gesetzlichen Kranken­versicherungen erbringen im Bereich Zahnersatz ausschließlich Standardleistungen. Die private Vorsorge mit einer Zahnzusatz­versicherung ist allemal sinnvoll – auch und gerade im höheren Alter. Besonders, wenn man dauerhaft erstklassige Zahnleistungen erhalten möchte und weitere Behandlungen anstehen.

Was sind die Unterschiede zwischen Inlay, Krone, Brücke und Implantat?

Wird ein Loch in einen Zahn gebohrt, eine Flüssigkeit oder Paste hineingefüllt und diese härtet aus, ist das eine reguläre Füllung. Bei einem Inlay wird das gebohrte Loch vermessen und in einem Dentallabor wird ein Feststoff hergestellt, der in das Loch eingeklebt oder einzementiert wird.

Von einer Krone spricht man, wenn der beschädigte Zahn nicht mehr mit einer Füllung gerettet werden kann, ein Zahnerhalt also unmöglich ist. Der Zahn wird auf eine gesunde und stabile Basis heruntergefeilt, auf welche dann eine Zahnkrone geklebt wird, die komplett den natürlichen Zahn nachbildet. 

Eine Brücke wird dann eingesetzt, wenn ein Zahn komplett fehlt oder entfernt wurde. Die umliegenden Zähne werden dann beschliffen und Kronen vorbereitet. Zwischen den Kronen wird dann ein Zahnersatz befestigt, welcher den fehlenden Zahn ersetzt. Dann werden die Kronen angebracht.

Bei einem komplett entfernten Zahn besteht außerdem die Möglichkeit, diesen durch ein Implantat zu ersetzen. Dabei wird eine künstliche Zahnwurzel aus Titan oder Kunststoff in ein kleines, gebohrtes Loch in den Kiefer eingesetzt. Ist dieses verheilt, und in den Kiefer eingesetzt, wird ein Verbindungs­stück auf die künstliche Wurzel gesetzt. Auf jenes kann dann eine Krone aufgesetzt werden.

Welche Füllungen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?

Bei Füllungen tragen die gesetzlichen Krankenkassen nur für günstige Standard­füllungen die Kosten zu 100 %. Wer sehr haltbare und höherwertige Keramik­füllungen möchte, muss für die Mehrkosten selbst aufkommen. Mit einer privaten Zahnzusatz­versicherung werden die Ausgaben auch bei ästhetischem Zahnersatz deutlich minimiert und hochwertigste Behandlungs­materialien eingesetzt.

Warum zahlt die gesetzliche Krankenkasse keine Implantate?

Je nachdem, wie viele Zähne fehlen, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung entweder eine Brücke oder aber eine Prothese. Diese Behandlungen sind kostengünstiger und erfüllen den Zweck – mehr wird daher gemeinhin nicht gezahlt. Implantate haben hingegen Vorteile, die in vielen Fällen bessere Behandlung ermöglichen. Beispielsweise müssen keine umliegende Zähne angeschliffen werden, sodass mehr gesunde Zahnsubstanz erhalten bleibt.

Zudem bestehen Brücken in der Regel aus Metall. Implantate hingegen sind aus Titan und Keramik und verfügen über bessere Eigenschaften: Sie sind biokompatibel und bei Keramik gibt es ein geringeres Infektionsrisiko. Weiterer positiver Aspekt eines Implantats: Die nachgebildete Zahnwurzel passt sich in natürlichem Maße in den Kieferknochen ein. Dadurch vermindert sich das Risiko, dass sich dieser zurückbildet.

Ist das Bonusheft für die Zahnzusatzversicherung relevant?

Wer regelmäßig zu Kontroll­untersuchungen zum Zahnarzt geht, kann ein lückenloses Bonusheft vorweisen. Das ist sehr wichtig für die gesetzlichen Krankenkassen, denn mit einem gut geführten Bonusheft erhöhen sich die Festzuschüsse und der Eigen­anteil vermindert sich entsprechend. Für die Zahnzusatz­versicherung ist das nicht wichtig – denn hier wird prozentual mit den gesamten Behandlungs­kosten gerechnet.


Die Tarife Zahnzusatz Komfort (EZK) und Luxus (EZL) sind private Zahnzusatz­versicherungen der HanseMerkur Krankenversicherung AG (Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Telefon +49 40 4119-0, info@hansemerkur.de) für die Kunden und Kundinnen der Hamburger Sparkasse.

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