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Tilgungsaussetzung

 

Tilgungsaussetzung

 

Treffen Sie bis zum 30.06.2020 eine Vereinbarung mit uns

  • Für bestehende Verbraucherdarlehen
  • Falls ein angemessener Lebensunterhalt Corona-bedingt gefährdet ist

Haspa stundet Corona-betroffenen Privatkunden fällige Tilgungsleistungen

Die Corona-Krise wird Deutschland noch länger beschäftigen. Um Infektionsrisiken zu verhindern und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten, wird es zu Einschränkungen des öffentlichen und gewerblichen Lebens kommen. Erhebliche Teile der Bevölkerung können wegen Corona-bedingter Einnahmeverluste und fehlender Rücklagen zwischenzeitlich in finanzielle Engpässe geraten.

Wir möchten unseren Privatkunden helfen, finanziell gut durch diese Krise zu kommen und ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten. Deshalb ist die Hamburger Sparkasse in einem sog. privaten Zahlungsmoratorium bereit, betroffenen Privatkunden fällige Tilgungsleistungen für 6 Monate zu stunden. Voraussetzung dafür ist, dass die betroffenen Kunden Corona-bedingt Einnahmeausfälle haben und ihnen eine Zahlung der fälligen Kredittilgungen wirtschaftlich nicht zumutbar ist. 

Die jetzt schon bestehende gesetzliche Regelung sieht vor, dass Corona-bedingt von Einnahmeausfällen betroffene Verbraucher einen Anspruch auf Stundung der Zins- und Tilgungsleistungen für die Monate April, Mai und Juni 2020 haben. Wir denken, dass es im Interesse vieler Kunden ist, für längere Zeit fällige Tilgungsleistungen nicht zahlen zu müssen. Hierzu ist die Hamburger Sparkasse bei betroffenen Kunden bereit. 

Eine Vereinbarung mit uns ist bis spätestens 30. Juni 2020 erforderlich.

Welche Voraussetzungen müssen betroffene Privatkunden erfüllen?
  • Es handelt sich um bereits bestehende Verbraucherdarlehen. Sollte es sich um ein gewerbliches Darlehen handeln, klicken Sie bitte hier.   
  • Der angemessene Lebensunterhalt des Darlehensnehmers muss Corona-bedingt gefährdet sein.
  •  Es müssen bestimmte Bonitätsvoraussetzungen gegeben sein.
  • Es darf sich nicht um Förderdarlehen, Sanierungsdarlehen, Arbeitgeberdarlehen, notleidende Darlegen oder Darlehen handeln, bei denen Zustimmung eines dritten Sicherungsgebers erforderlich ist. In solchen Fällen müssen individuelle Lösungen gesucht werden.  

Ausgenommen sind endfällige Darlehen (Tilgung zum Laufzeitende), Darlehen mit einer Restschuld von weniger als 200 Euro, Kontokorrentkredite, genehmigte sowie geduldete Überziehungen auf privaten Girokonten und Kreditkarteneinlösungen.

Was sind die Wirkungen des Moratoriums?
  • In den 6 Monaten nach dem Zeitpunkt der Antragstellung fällig werdende Tilgungsleistungen werden gestundet oder zeitlich gestreckt. Eine Tilgungsstreckung bedeutet, dass bei geringeren monatlichen Raten die Laufzeit verlängert wird.
  • Stundungen oder Laufzeitstreckungen führen zu einer Laufzeitverlängerung des Darlehens.
  • Für die gesamte Laufzeit (inklusive Stundungszeitraum) besteht ein Zinsanspruch aus der bisherigen kreditvertraglichen Vereinbarung.
  • Die vertraglich vereinbarten Zinszahlungszeitpunkte bleiben unverändert. Durch die Tilgungsaussetzung erhöht sich der der Kapitalsaldo in den Folgeperioden und somit auch die Zinsbelastung für den Kunden durch die längere Kapitalbereitstellung.  
Ihr nächster Schritt

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und das private Moratorium in Anspruch nehmen wollen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Eine Vereinbarung mit uns muss bis zum 30.06.2020 geschlossen werden.  

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