Haspa stundet Corona-betroffenen Privatkunden fällige Tilgungsleistungen
Die Corona-Krise wird Deutschland noch länger beschäftigen. Um Infektionsrisiken zu verhindern und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten, wird es zu Einschränkungen des öffentlichen und gewerblichen Lebens kommen. Erhebliche Teile der Bevölkerung können wegen Corona-bedingter Einnahmeverluste und fehlender Rücklagen zwischenzeitlich in finanzielle Engpässe geraten.
Wir möchten unseren Privatkunden helfen, finanziell gut durch diese Krise zu kommen und ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten. Deshalb ist die Hamburger Sparkasse in einem sog. privaten Zahlungsmoratorium bereit, betroffenen Privatkunden fällige Tilgungsleistungen für 6 Monate zu stunden. Voraussetzung dafür ist, dass die betroffenen Kunden Corona-bedingt Einnahmeausfälle haben und ihnen eine Zahlung der fälligen Kredittilgungen wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Die jetzt schon bestehende gesetzliche Regelung sieht vor, dass Corona-bedingt von Einnahmeausfällen betroffene Verbraucher einen Anspruch auf Stundung der Zins- und Tilgungsleistungen für die Monate April, Mai und Juni 2020 haben. Wir denken, dass es im Interesse vieler Kunden ist, für längere Zeit fällige Tilgungsleistungen nicht zahlen zu müssen. Hierzu ist die Hamburger Sparkasse bei betroffenen Kunden bereit.
Eine Vereinbarung mit uns ist bis spätestens 30. Juni 2020 erforderlich.
Ausgenommen sind endfällige Darlehen (Tilgung zum Laufzeitende), Darlehen mit einer Restschuld von weniger als 200 Euro, Kontokorrentkredite, genehmigte sowie geduldete Überziehungen auf privaten Girokonten und Kreditkarteneinlösungen.
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