Ein Firmenkonto ist für Gründer unverzichtbar. Schließlich hat ein Geschäftskonto für Selbstständige viele Vorteile. Damit die Wahl zwischen den Angeboten leichter wird, haben wir die wesentlichen Punkte rund um Konto und Kreditkarte für Gründer zusammengestellt.
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Das richtige Konto – für Gründer auch eine Frage des Zeitpunkts. Grundsätzlich sollten Gründer gleich zu Beginn ein Firmenkonto eröffnen.
Das Geschäftskonto ist für Gründer unentbehrlich: Gesellschaften mit beschränkter Haftung wie GmbHs oder UGs brauchen es schon deshalb, weil das Stammkapital auf ein Firmenkonto eingezahlt werden muss. Bei mehreren Gründern oder Personengesellschaften macht es aber genauso Sinn, um geschäftlichen und privaten Zahlungsverkehr klar voneinander trennen zu können. Wegen dieser klaren Trennung ist ein Geschäftskonto auch für Freiberufler und Einzelunternehmer ein Muss. Ein Konto für Gründer hat bei der Haspa folgende Vorteile: Sie haben eine Bank in Ihrer Nähe, einen persönlichen Ansprechpartner und können rund um die Uhr das Onlinebanking oder Electronic Banking sowie Geldautomaten nutzen. Auch die Einbindung Ihres Kontos in die elektronische Buchhaltung Ihres Steuerberaters, die Nutzung von Kartenzahlungssystemen und Payment-Lösungen für Ihren Online-Shop sind möglich.
Mit dem Firmenkonto stellt sich in der Regel die Frage nach einer Kreditkarte. Existenzgründung heißt für manchen Gründer, international unterwegs zu sein. Doch auch zu Hause sprechen ein paar Gründe für eine
eigene geschäftliche Kreditkarte.
Vor allem zwei Dinge machen eine geschäftliche Kreditkarte interessant: Zum einen lassen sich mit ihr private und geschäftliche Ausgaben wie beim Firmenkonto besser trennen. Das erleichtert die Buchhaltung. Wer Mitarbeiter hat, muss sich überlegen, ob er sie ebenfalls mit einer Kreditkarte ausstattet und ob diese dann über das Geschäftskonto
abgerechnet werden soll. Die Kreditkarte der Haspa wird an 24 Millionen Stellen weltweit akzeptiert und beinhaltet die rechtliche Absicherung bei Reisen im Inland in Form eines Verkehrsrechtsschutzes.
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