Die Bundesregierung und die Landesregierungen unterstützen mit Sofortmaßnahmen die deutsche Wirtschaft. So sollen die Folgen der Krise für Unternehmen und Selbstständige möglichst in Grenzen gehalten werden.
Sie sind als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler durch die Corona-Krise betroffen und benötigen einen Kredit. Ab sofort können Sie bei bei uns einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren. Dazu wurden die bestehenden KfW-Programme wegen der Corona-Pandemie erweitert.
Der „KfW-Schnellkredit“ im Überblick
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Selbstständige und Unternehmen den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen.
Voraussetzungen:
Die vollständigen und verbindlichen Details zum Schnellkredit finden Sie auf der Homepage der KfW. Klicken Sie hierfür auf den folgenden Link.
Der „KfW-Unternehmerkredit“ im Überblick:
Der „ERP-Gründerkredit Universell“ im Überblick:
Die "Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung" im Überblick:
Wenn Sie sich sicher sind, dass die KfW-Programme die passende Lösung für Ihr Unternehmen sind, stellen Sie Ihre Anfrage per E-Mail.
Neben der Bundesregierung arbeiten auch die Länder an Soforthilfen, die Unternehmen durch die Corona-Krise bringen sollen. Einen Überblick über die Programme erhalten Sie auf sparkasse.de.
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) | Mehr erfahren |
BürgschaftsGemeinschaft Hamburg | Mehr erfahren |
BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg | Mehr erfahren |
NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen | Mehr erfahren |
Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) | Mehr erfahren |
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) | Mehr erfahren |
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) | Mehr erfahren |
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein | Mehr erfahren |
MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein | Mehr erfahren |
Wenn Sie als Folge der Corona-Krise einen Kredit für Ihr Unternehmen benötigen, kann Ihre Sparkasse zusammen mit den Bürgschaftsbanken mit einer Überbrückungsfinanzierung helfen.
Für Unternehmen der Landwirtschaft (einschließlich Wein- und Gartenbau), die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, bietet die Rentenbank Unterstützung in Form von Liquiditätssicherungsdarlehen.
Bitte informieren Sie sich vorab über mögliche Unterstützungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wir benötigt für die Bearbeitung einige Informationen von Ihnen. Laden Sie sich folgende Formulare herunter:
Zur Prüfung Ihrer Anfrage benötigen wir zudem folgende Dokumente:
• Jahresabschlüsse / Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2017 und 2018
• Betriebswirtschaftliche Auswertung für das Jahr 2019 (inklusive Summen- und Saldenliste)
Sollten diese Unterlagen noch nicht bei uns vorliegen, senden Sie diese bitte ebenfalls per Mail oder Post an Ihren Berater. Jede Unterstützung der Haspa stellt eine individuelle Kreditentscheidung dar. Gegebenenfalls sind dafür weitere Unterlagen und Informationen erforderlich.
Füllen Sie die benötigten Formulare bitte aus. Senden Sie diese eingescannt bzw. ausgefüllt zusammen mit den wirtschaftlichen Unterlagen an Ihren Berater.
Wir prüfen schnellstmöglich Ihre Anfragen und nehmen anschließend Kontakt zu Ihnen auf.
Ihr nächster SchrittBitte senden Sie Ihre Unterlagen an Ihren Berater. Falls Sie die Daten Ihres Beraters nicht zur Hand haben, können Sie auch das folgende Kontaktformular benutzen und im Freitextfeld des Kontaktformulars kurz die Auswirkungen der Pandemie auf Ihr Unternehmen und Ihren Bedarf beschreiben.
Beantragen Sie staatliche Hilfsmittel direkt über Ihre Hausbank. Nur so kann eine zeitnahe und fristgerechte Bearbeitung gewährleistet werden.
Weitere Details rund um die Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Förderinstitute der Bundesländer sowie aktuelle Antworten auf die wichtigen Fragen finden Sie auf sparkasse.de.