Das Kleingedruckte im Gesetz hat offenbar niemand gelesen



Auf den ersten Blick geht es darum, wie die Öffentliche Hand zum Vorreiter beim Energiesparen wird. Auf dem zweiten Blick darum, dass größere Unternehmen künftig aufschreiben, wie viel Energie sie verbrauchen. Doch dabei bleibt es nicht. Das Ausmaß des Energieeffizienzgesetzes wird von vielen Unternehmen bislang unterschätzt und in ihrer ganzen Bedeutung noch nicht vollständig erfasst.

Dabei ist die Tragweite des Energieeffizienzgesetzes, kurz EnEfG, gewaltig: Deutschlandweit müssen mehr als 20.000 Unternehmen entweder ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einführen und damit ihren Energieverbrauch erfassen. Damit ist es allerdings nicht getan. Damit solche Managementsysteme zertifiziert werden, müssen konkrete Schritte zum Einsparen von Energie umgesetzt werden. Im „Kleingedruckten“ des Energieeffizienzgesetzes steht letztlich: Alle vom EnEfG betroffenen Unternehmen müssen ihren Energieverbrauch drosseln. „Diese zentrale Botschaft ist überhaupt nicht kommuniziert worden“, sagt Experte Sievers, und deshalb auch
nicht gehört worden.

EnEfG: So langsam läuft die Frist abDas sorgt aktuell für Probleme, denn das EnEfG setzt klare Fristen, bis wann Unternehmen ein Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem eingeführt haben müssen. 20 Monate Zeit hatten die Unternehmen, als das Gesetz am 13. November 2023 in Kraft trat. Es sind also schon einige Monate ins Land gegangen. Am 18. Juli 2025 endet die Frist. Wer über diesen Termin hinaus die Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes ignoriert, dem droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

„Bis Juli 2025 ein funktionierendes Energiemanagementsystem auf die Beine zu stellen, ist ambitioniert“, sagt Thomas Wetjen. Der Energiemanagement-Beauftragte der Haspa weiß, wovon er spricht. Die Haspa hat 2022 damit begonnen, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 aufzubauen. „Wir mussten bei Null anfangen“, erinnert sich Wetjen, „und hatten nach genau 20 Monaten unsere Zertifizierung.“ Er empfiehlt Unternehmen daher, sich eher heute als morgen mit dem Energieeffizienzgesetz zu beschäftigen. „Von den 20 Monaten sind schon einige verstrichen“, sagt Wetjen, „diese Zeit lässt sich nicht aufholen.

Für wen gilt das Energieeffizienzgesetz?Das gilt natürlich nur für die Unternehmen, die vom Energieeffizienzgesetz betroffen sind:

  • Ein Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem müssen alle Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden einführen.
  • Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden sind verpflichtet, konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen.

Viele Unternehmen wissen derzeit gar nicht, ob sie in eine dieser beiden Kategorien fallen. Wer keine Daten sammelt und auswertet, kann nur wenig über den eigenen Energieverbrauch sagen. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber unter „Energie“ nicht nur Strom und Wärme versteht, sondern auch den Verbrauch an
Treibstoff. Damit fallen auch zahlreiche Speditionen und Bauunternehmen mit vielen Fahrzeugen unter die gesetzlichen Regelungen, da sie entsprechend viel Diesel verbrauchen.

Energiemanagement in vier Schritten

Was also tun? Wir empfehlen beim Aufbau eines Energiemanagementsystems die folgenden vier Schritte:

Wenn das Unternehmen erkannt hat, in welchen Bereichen es wie viel Energie verbraucht, lassen sich aus dieser Erkenntnis konkrete Maßnahmen ableiten. Es bietet sich an, dort anzusetzen, wo Maßnahmen in Energieeffizienz sich schnell amortisieren und Kosten senken.  
 
Energiedienstleistungsgesetz neu geregelt
 
Wer die Hoffnung hegt, dass eine neue Bundesregierung das EnEfG kippen könnte, dürfte enttäuscht werden. Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die verbindlich ist und auch von künftigen Regierungen – unabhängig von ihrer Zusammensetzung – einzuhalten sein wird.

„Bis Juli 2025 ein Energiemanagementsystem auf die Beine zu stellen, ist ambitioniert. Unternehmen sollten eher heute als morgen damit anfangen.“

Thomas Wetjen, Energiemanagement-Beauftragter der Haspa

Die jetzige Regierung wird auch ein bereits bestehendes Gesetz an die Logik des EnEfG anpassen. Bisher orientiert sich das Energiedienstleistungsgesetz, das sich an Mittelständler richtet, an der Unternehmensgröße statt am Energieverbrauch. Das wird sich demnächst ändern, ebenso wie der Grenzwert: Der steigt von 2,5 auf 2,77 Gigawattstunden pro Jahr. Die krumme Zahl kommt dadurch zustande, dass die Joule-Vorgaben der EU übersetzt werden in Kilowattstunden. Nur wer unter diesem Grenzwert bleibt, darf dieses Gesetz (vorerst) ignorieren.

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Wie kann die Haspa helfen?

Die meisten Maßnahmen zum Einsparen und effizienteren Nutzen von Energie werden mit staatlichen Fördergeldern gefördert. Die Expert*innen der Haspa kennen sich bestens damit aus, für welche Vorhaben welche Fördermittel genutzt werden können – und geben dieses Wissen gern weiter.

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