Was ist wichtiger, Nachhaltigkeit oder Denkmalschutz? Laut Paragraph 9, Absatz 2, des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes ist die Antwort klar: Genehmigungen für energetische Sanierungen dürfen „nur versagt werden, wenn ihr überwiegende Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen“. Mitunter allerdings gibt es solche schwer wiegenden Gründe. Dann wird, was im Gesetz so eindeutig klingt, vor Ort zur Streitfrage.
Jede Sanierung verändert ein denkmalgeschütztes Gebäude. Deshalb schauen Denkmalschützer*innen kritisch auf jede geplante Baumaßnahme. Sie sind eigentlich zwiegespalten, weil der Einsatz von erneuerbaren Energien laut Hamburger Denkmalschutzamt „einen wesentlichen Beitrag für den Klimaschutz und damit auch den Kulturgüterschutz“ leistet. Dasselbe Amt wehrt sich allerdings energisch gegen Außendämmung durch Wärmeverbundsysteme an historischen Fassaden. Es gilt also, Kompromisse zu finden.
Kompromisse zwischen Klima- und Denkmalschutz
Ohne Kompromisse geht es nicht, denn denkmalgeschützte Bauten stammen aus Zeiten, in denen Energieeffizienz weniger wichtig war. Die Gebäude zu erhalten und gleichzeitig in eine nachhaltige Zukunft zu überführen, ist herausfordernd. Rund drei Prozent der Bausubstanz in Hamburg stehen unter Denkmalschutz, darunter viele Villen und Kirchen, Kaufmanns-, Kontor- und Geschäftshäuser, diverse Firmensitze und natürlich ganze Ensembles wie die Speicherstadt.
Als praxis-erprobte Faustregel gilt: Bleiben Erscheinungsbild und Substanz eines denkmalgeschützten Gebäudes bewahrt, wird der Umbau meist genehmigt. Deshalb sollten energetische Sanierungen möglichst wenig sichtbar sein. Das gilt für den Austausch von Fenstern oder Türen ebenso wie für das Dämmen von Dach oder Kellerdecke. Was an Sanierungen den Augen der Öffentlichkeit verborgen ist, etwa schmucklose Rückseiten denkmalgeschützter Gebäude, wird eher durchgewinkt.
5 Schritte, um energetische Sanierungen zu prüfen
Das Denkmalschutzamt der Freien und Hansestadt Hamburg schlägt vor, die Möglichkeiten von energetischen Sanierungen in fünf Schritten zu überprüfen, von „meist leicht“ bis „meist problematisch“:
Heizungen oder Anlagen zur Warmwasserbereitung auszutauschen, ist in der Regel unproblematisch. Ein Sonderthema, über das im Einzelfall verhandelt werden muss, sind allerdings Wärmepumpen.
Kellerdecken und die Kelleraußenwand können in den meisten Fällen gedämmt werden. Dasselbe gilt für die oberste Geschossdecke und das Dach – dort am liebsten per Zwischensparrendämmung.
Neue Verglasungen oder Dichtungen bei Fenstern oder Aufdopplungen, also Verstärkungen, bei Türen sind ebenfalls genehmigungsfähig, wenn dabei das originale Erscheinungsbild erhalten bleibt.
Eine Fassadendämmung ist als Hohlraum- oder Innendämmung durchaus möglich, ist aber bauphysikalisch sehr komplex. Außendämmungen sind so gut wie immer ausgeschlossen.
Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach wurden früher fast durchweg abgelehnt, da sie das Erscheinungsbild des Denkmals zu stark verändern würden. Die Einstellung dazu ändert sich derzeit allerdings.
Das Denkmalschutzamt hat eine 16-seitige Broschüre veröffentlicht, die den Unterschied zwischen „Regelfällen“ (Solaranlagen möglich) und „komplexen Fällen“ (eher nicht möglich) auffächert.
Als Regelfall werden Photovoltaik-Anlagen gesehen,
Als komplexe Fälle gelten Anträge für Photovoltaik-Anlagen,
Was muss ich vor einer energetischen Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes wissen?
Nein. Wer baulich etwas an Gebäuden verändern will, muss eine Baugenehmigung beantragen, bei denkmalgeschützten Gebäuden sowohl beim zuständigen Bezirksbauamt als auch beim Denkmalschutzamt. Erst nach der Genehmigung kann losgelegt werden. Maßnahmen sollten von denkmalpflegerisch erfahrenen Planern und Handwerkern durchgeführt werden.
Die Fassade prägt das Erscheinungsbild eines Denkmals entscheidend und ist daher mit ihren gestalterischen Details zu erhalten. Hierzu zählen auch Balkone mitsamt der Geländer oder Brüstungen. Eventuelle Schäden müssen material- und handwerksgerecht repariert werden. Wer Fassaden reinigen oder reparieren möchte, sollte das nur auf der Grundlage qualifizierter Schadensanalysen tun, um Nachfolgeschäden zu vermeiden.
Eine Fassadendämmung wird vom Denkmalschutz fast immer abgelehnt, da sie das Erscheinungsbild des Denkmals sichtbar verändern würde. Eine Fassadendämmung ist als Hohlraum- oder Innendämmung durchaus möglich, ist aber bauphysikalisch sehr komplex. Deshalb muss im Vorfeld der Bestand genau analysiert werden.
Historische Fenster, Fensterläden und Türen und ihre Beschläge sind wichtige Bestandteile eines Denkmals. Sie sind deshalb grundsätzlich zu erhalten, das gilt auch für innere Fensterfutter oder Fensterbekleidungen. Um trotzdem eine bessere Energieeffizienz zu erreichen, sind Ergänzungen möglich, wie beispielsweise
Um die Energieeffizienz von historischen Türen zu verbessern, sind bauliche Ergänzungen wie
Originale Fenster und Türen durch Nachbauten zu ersetzen ist nur möglich, wenn ihr Erhalt einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen würde.
Originale Dachkonstruktionen sowie Originaleindeckungen sind zu erhalten und gegebenenfalls in traditioneller Technik zu reparieren. Dies gilt auch für originale Dach-Elemente wie Schornsteine, Brandmauern, Schneegitter, Dachentwässerung und Gauben. Eine Dachboden- oder Zwischensparrendämmung ist aus denkmalpflegerischer Sicht meist unproblematisch, anders als Photovoltaik-Anlagen (siehe oben). Dachdämmungen werden selten genehmigt, wenn sich dadurch die Dachränder an Traufe, Ortgang oder Gauben verändern.
Ein Dachausbau ist zulässig, wenn er keine Denkmalsubstanz zerstört und die historische Aussage des Denkmals nicht gravierend mindert. (Teil-)Aufstockungen, Loggien-Einschnitte und vorgestellte Balkone am Dach werden so gut wie nie genehmigt.
Die Behörden verlangen eigentlich eine Energiebilanz für jeden Gebäude, allerdings sind denkmalgeschützte Gebäude davon ausgenommen. Das Denkmalschutzamt empfiehlt gleichwohl, im Vorfeld die entsprechende Fachexpertise einzubinden.
Das Denkmalschutzamt der Freien und Hansestadt Hamburg vergibt keine Zertifizierungen. Wer eine Zertifizierung möchte, kann sich an die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) wenden, die dabei die speziellen Anforderungen von denkmalgeschützten Gebäuden berücksichtigt.
Werden energetische Sanierungen finanziell gefördert?
Das Programm „KfW Effizienzhaus Denkmal“ der KfW-Bank gewährt Tilgungszuschüsse auf Kredite für Komplettsanierungen. Einzelmaßnahmen werden vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert.
Die Haspa ist selbstverständlich behilflich bei Förderanträgen. In unseren regionalen Firmenkundencentern stehen erfahrene Finanzierungsspezialist*innen gerne Rede und Antwort. Kunden mit einem Finanzierungsvolumen ab 10 Millionen Euro werden im zentralen Unternehmensbereich Immobilienkunden betreut.
Weitere Informationen zu Denkmalschutz und energetischen Sanierungen
Praxishilfe zum Umgang mit Erneuerbaren Energien
Der Leitfaden des Denkmalschutzamts gibt einen Überblick zu verschiedenen baulichen Möglichkeiten, zur Antragstellung und zum Einsatz erneuerbaren Energien im Denkmalbestand.
Praxishilfe zum Umgang mit Baudenkmälern
Die Praxishilfe Denkmalpflege des Denkmalschutzamts bietet Besitzer*innen und Architekt*innen eine erste Orientierung zum Umgang mit Hamburgs Baudenkmälern.
Praxishilfe zum Umgang mit Backsteinbauten
Eine Sanierung von Backsteinbauten ist unter energetischen Gesichtspunkten oft eine Herausforderung. Dieser Broschüre des Denkmalschutzamts bietet Orientierung und Lösungen.
Das Denkmalschutzamt der Freien und Hansestadt Hamburg arbeitet derzeit an einer weiteren Praxishilfe, die den Einsatz von Wärmepumpen und anderen Heizungsanlagen in denkmalgeschützten Gebäuden diskutieren wird.
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