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EU-Gebäuderichtlinie: Für bessere Energiebilanzen

EU-Gebäuderichtlinie: Für bessere Energiebilanzen

Bis 2030 müssen die Büro-, Betriebs- und anderen Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Energiebilanz saniert werden. Ein entsprechendes Gesetz auf Grundlage der EU-Gebäuderichtlinie bereitet die Bundesregierung derzeit vor. Was kommt damit auf die Eigentümer von Gewerbeimmobilien zu?  

Wie teuer Energie später mal werden könnte, wurde beim Bau vieler Bürogebäude, Hotels und Betriebsgebäude früher ignoriert. Die Folgen zeigen sich heute. Einerseits durch die hohen Energiekosten, andererseits durch die neue EU-Gebäuderichtlinie. Bis 2030 müssen laut Richtlinie mindestens 16 Prozent der sogenannten Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz saniert werden. Bis 2033 soll dieser Anteil auf 26 Prozent gesteigert werden. Mit anderen Worten: Deutschlandweit muss mehr als jedes vierte Nichtwohngebäude in den kommenden Jahren energetisch saniert werden.
Bereits in diesem Jahr überlegt der Gesetzgeber, welche Grenzwerte er dabei für Büro-, Betriebs- und andere Nichtwohngebäude festlegt. Der Grund: Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Energy Performance of Buildings Directive) muss bis Mai 2026 in nationales Recht überführt werden. Mithilfe des neuen Gesetzes soll übrigens auch bei Wohngebäuden der Primärenergieverbrauch gesenkt werden. Einen ersten Gebäuderenovierungsplan, der skizziert, wie das deutschlandweit gelingen soll, will die EU-Kommission bereits bis Jahresende 2025 sehen.  

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Die Grenze ziehen: Wer muss sanieren?Wer muss sanieren und wer nicht? Wo wird die Grenze gezogen? Experten wie Robert Kitel haben bereits heute einen „Pi mal Daumen“-Tipp parat: „Bei einem Wert deutlich über 200 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr sollten sich Eigentümer schon heute darauf einstellen, dass die Pflicht zur energetischen Sanierung auf sie zukommt“, sagt Kitel, Head of Sustainability & Future Research bei der alstria office REIT AG. Damit kommen auch entsprechende Kosten auf die Unternehmen zu.
 

Die Haspa und ihr Netzwerk „Das wird nicht nur finanziell eine riesige Herausforderung für die Eigentümer“, sagt Theresa Bruch, Haspa-Expertin für Nachhaltigkeit und Öffentliche Fördermittel. „Viele Eigentümer stehen vor der Herausforderung, erst einmal den Umfang der Sanierung richtig zu definieren.“ Dabei kann die Haspa unterstützen. Ihre Kooperationspartner bieten Support, wenn es um Bestandsanalysen, Sanierungsfahrpläne und spezielle Fragestellungen geht. Auch bei den vielfältigen Förderprogrammen mit zinsgünstigen Krediten, Tilgungszuschüssen und ähnlichem spielt die Haspa ihr Know-how gern aus. „Am besten im direkten Gespräch mit Kunden und Kundinnen“, sagt Theresa Bruch. „So bringen wir das Fördermittel-Thema frühzeitig in die Finanzierungsgespräche ein und können anschließend direkt den Antragsprozess begleiten.“ Diese persönlichen Gespräche haben einen weiteren Vorteil. Die Haspa-Kundinnen und -Kunden sehen: alles machbar, dank Hilfe und Unterstützung aus dem Netzwerk der Haspa. Bruch: „Nicht zuletzt haben wir einen eigenen ,grünen‘ Kredit, den S-Transformationskredit.  

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Schritt für Schritt zu mehr EnergieeffizienzBei vielen Unternehmen reichen kleine und damit finanziell überschaubare Schritte aus, um die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie zu erfüllen. alstria-Experte Robert Kitel vergleicht die Aufgabe damit, seine Schulnote zu verbessern: „Wer derzeit eine 5 oder gar eine 6 in Energieeffizienz hat, muss sich nicht auf ,sehr gut‘ steigern. Auf eine ,ausreichende‘ 4 zu kommen, reicht völlig aus.“ Dabei lohne es sich, bewusst einen Blick auf Heizung und Lüftung sowie die Fenster zu werfen. Wenn die schon einige Jahrzehnte ihren Dienst getan haben: austauschen! Schon das steigert die Energieeffizienz spürbar.

Immer sinnvoll: der iSFPWo am sinnvollsten angesetzt wird, klärt der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP. Er hilft, die Sanierung schrittweise zu planen – und zugleich mehr Fördermittel einzubinden. Der iSFP hält den Ist-Zustand einer Immobilie fest, was Heizung und Dämmung angeht. Daraus wird abgeleitet, in welcher Reihenfolge aus Kosten-Nutzen-Sicht die Sanierung anzugehen ist. „Eins ist sicher: Bei fast jedem Gebäude kann man mit unserer Hilfe die Energieeffizienz steigern“, sagt Michael Suer, Geschäftsführer des Haspa-Kooperationspartners Renewa.

 

Warum High-Tech nicht die Lösung istEnergieeffizienz und High-Tech vertragen sich allerdings nur bedingt. alstria-Fachmann Robert Kitel empfiehlt daher, „sich bloß nicht in High-Tech zu verlieben.“ Hier ein Sensor, dort ein Sensor: Das verdoppelt schnell den Energielevel, außerdem ist die komplexe Elektronik durchaus anfällig. „Irgendwann braucht man dafür einen Hausmeister mit Doktortitel“, sagt Kitel. Lieber einige wenige smarte Features dort, wo sie wirklich Nutzen bringen. Ein Beispiel: Wenn Stromtarife davon abhängen, wann der Strom genutzt wird, braucht es Geräte, die den Stromverbrauch entsprechend steuern.
alstria hat sich spezialisiert auf die Vermietung von Verwaltungs- und Bürogebäuden. Mit energetischen Sanierungen kennt sich das Unternehmen daher aus. Deshalb weiß Robert Kitel beispielsweise, dass viele denkmalgeschützte alte Gebäude so dicke Wände haben, dass sie ebenso gute Werte vorweisen wie gedämmte Gebäude aus der Zeit der Jahrtausendwende. Und dass die Energiebilanz bei Gebäuden aus den 1970ern und 1980ern meist katastrophal ausfällt: „Damals kostete Energie so gut wie nichts.“

Weil Sanierungen sich amortisieren
Deshalb muss jetzt investiert und saniert werden. „Dafür brauchen Unternehmen entsprechende Profis an ihrer Seite, das ist der Schlüssel zum Erfolg“, sagt Haspa-Expertin Theresa Bruch. Diese Profis gibt es im Experten-Team in der Haspa ebenso wie bei den Kooperationspartnern im Netzwerk der Haspa – mögen die Fragen und Anforderungen auch noch so speziell sein.
Finanziell amortisieren sich energetische Sanierungen auf jeden Fall, wenn auch nicht unbedingt von heute auf morgen. Gesetzliche Daumenschrauben sollten laut Theresa Bruch sowieso nicht der Grund sein, für eine bessere Energiebilanz zu sorgen. Von der Wertsteigerung und Attraktivität der Immobilie mal abgesehen: „Arbeitgeber zeigen durch nachhaltige und zukunftsorientierte Investitionen gelebte Werte, mit denen sich viele Menschen identifizieren“, sagt Haspa-Expertin Bruch. „Deshalb bieten Investitionen in energetische Sanierung zahlreiche Chancen, um wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischer und sozialer Verantwortung zu verbinden.“  

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Die EU-Gebäuderichtlinie: Was kommt auf Eigentümer zu?

Europa soll bis 2050 klimaneutral werden. Da rund ein Drittel der Emissionen durch Treibhausgase auf den Gebäudesektor entfallen, sieht die Europäische Union hier einen wichtigen Hebel, um dieses Ziel zu erreichen. Die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie müssen von den Mitgliedsstaaten bis Mai 2026 in nationales Recht umgewandelt werden. Die wichtigsten Themenfelder:

Gesamtenergieeffizienz steigern: Bis 2030 sollen 16 Prozent und bis 2033 sogar 26 Prozent der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz energetisch saniert werden. Bei Wohngebäuden soll der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Bestands bis 2035 um mehr als 20 Prozent sinken.

Neue Gebäudeausweise: Ab Mai 2026 müssen Gebäudeausweise eine Skala von A (sehr gut) bis G (sehr schlecht) für die Gesamtenergieeffizienz enthalten. Spätestens ab 2030 muss im Gebäudeausweis auch die Höhe der Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus angegeben werden.

 

Solarenergie wird Pflicht: Nichtwohngebäude sollen in den kommenden Jahren bei größeren anstehenden Bauarbeiten – wenn möglich – mit Solaranlagen auf den Dächern ausgerüstet werden. Neubauten müssen möglichst so geplant werden, das Solarenergie erzeugt werden kann.

Nullemissionshäuser bauen: Ab 2028 müssen alle neuen öffentlichen Gebäude, ab 2030 auch alle übrigen Gebäude dem Nullemissionsgebäudestandard entsprechen. Dieser Standard wird gesetzt durch gesetzliche Mindestvorgaben an die Gesamtenergieeffizienz.  

Bis Jahresende muss Deutschland einen nationalen Gebäuderenovierungsplan vorlegen. Dieser Plan muss die Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz bei energetischen Sanierungen für Wohn- und Nichtwohngebäude enthalten.

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