Energieeffizienzgesetz: Wer nicht handelt, kann 100.000 Euro verlieren
Deutschlandweit müssen mehr als 20.000 Unternehmen entweder ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einführen und damit ihren Energieverbrauch erfassen.
Das Kleingedruckte im Gesetz hat offenbar niemand gelesen
Auf den ersten Blick geht es darum, wie die Öffentliche Hand zum Vorreiter beim Energiesparen wird. Auf dem zweiten Blick darum, dass größere Unternehmen künftig aufschreiben, wie viel Energie sie verbrauchen. War da sonst noch was? Ja, eine ganze Menge. „Die Tragweite des Energieeffizienzgesetzes haben die Unternehmen weder gesehen noch verstanden“, sagt Torsten Sievers, Projektingenieur bei B.A.U.M. Consult.
Im „Kleingedruckten“ des Energieeffizienzgesetzes steht letztlich: Alle vom EnEfG betroffenen Unternehmen müssen ihren Energieverbrauch drosseln. „Diese zentrale Botschaft ist überhaupt nicht kommuniziert worden“, sagt Experte Sievers, und deshalb auch nicht gehört worden.
EnEfG: So langsam läuft die Frist abDas sorgt aktuell für Probleme, denn das EnEfG setzt klare Fristen, bis wann Unternehmen ein Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem eingeführt haben müssen. 20 Monate Zeit hatten die Unternehmen, als das Gesetz am 13. November 2023 in Kraft trat. Es sind also schon einige Monate ins Land gegangen. Am 18. Juli 2025 endet die Frist. Wer über diesen Termin hinaus die Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes ignoriert, dem droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.
"Alle vom EnEfG betroffenen Unternehmen müssen ihren Energieverbrauch drosseln – diese zentrale Botschaft ist nicht kommuniziert worden.“
Torsten Sievers, Projektingenieur bei B.A.U.M. Consult
„Bis Juli 2025 ein funktionierendes Energiemanagementsystem auf die Beine zu stellen, ist ambitioniert“, sagt Thomas Wetjen. Der Energiemanagement-Beauftragte der Haspa weiß, wovon er spricht. Die Haspa hat 2022 damit begonnen, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 aufzubauen. „Wir mussten bei Null anfangen“, erinnert sich Wetjen, „und hatten nach genau 20 Monaten unsere Zertifizierung.“ Er empfiehlt Unternehmen daher, sich eher heute als morgen mit dem Energieeffizienzgesetz zu beschäftigen. „Von den 20 Monaten sind schon einige verstrichen“, sagt Wetjen, „diese Zeit lässt sich nicht aufholen.
Für wen gilt das Energieeffizienzgesetz?Das gilt natürlich nur für die Unternehmen, die vom Energieeffizienzgesetz betroffen sind:
„Viele Unternehmen wissen gar nicht, ob sie in eine dieser beiden Kategorien fallen“, sagt B.A.U.M.-Experte Torsten Sievers. Wer keine Daten sammelt und auswertet, kann wenig über den eigenen Energieverbrauch sagen. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber unter „Energie“ nicht nur Strom und Wärme versteht, sondern auch den Verbrauch an Treibstoff. „Damit fallen auch so einige Speditionen und Bauunternehmen mit vielen Fahrzeugen unter die gesetzlichen Regelungen“, sagt Sievers, „denn die verfahren auch viel Diesel.“
Wie kann die Haspa helfen?
Die meisten Maßnahmen zum Einsparen und effizienteren Nutzen von Energie werden mit staatlichen Fördergeldern gefördert. Die Expert*innen der Haspa kennen sich bestens damit aus, für welche Vorhaben welche Fördermittel genutzt werden können – und geben dieses Wissen gern weiter.
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Der Haspa ZukunftsKompass ESG bietet Ihnen persönliche Beratung auf Ihrem Weg zu einem nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen. Gemeinsam mit Ihnen schauen wir auf die Herausforderung für Ihr Unternehmen und erarbeiteten Handlungsfelder, auf denen Sie aktiv werden können. Dazu gehört selbstverständlich das Einsparen und effizientere Nutzen von Energie.
ZukunftsKompass ESG
Der Haspa ZukunftsKompass ESG ist unser Angebot einer persönlichen Beratung, wie Sie die Transformation zu einem nachhaltigen Unternehmen erfolgreich umsetzen. Gemeinsam mit Ihnen schauen wir auf Herausforderungen, erarbeiten Handlungsfelder und geben Ihnen damit einen Kompass für Ihre Unternehmenszukunft.
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Energiemanagement in vier Schritten
Was also tun? B.A.U.M.-Experte Torsten Sievers empfiehlt beim Aufbau eines Energiemanagementsystems die folgenden vier Schritte:
Die Bestandsaufnahme
Unternehmen müssen zuerst erkunden, wie viel Strom, Wärme und Kraftstoffe sie verbrauchen. Werden diese Daten nicht erhoben, müssen die Rechnungen aus den vergangenen drei Jahren gesammelt und ausgewertet werden. So lässt sich auch frühzeitig herausfinden, ob das Unternehmen überhaupt vom EnEfG betroffen ist.
Der Startschuss
Sobald die Geschäftsführung die Relevanz des EnEfG für das eigene Unternehmen erkannt hat, muss sie klären: Wie energisch wollen wir die Vorgaben umsetzen? Erfüllen wir nur die gesetzlichen Mindestanforderungen, wollen wir mit Energieeffizienz vor allem Kosten sparen oder geht unser Anspruch darüber hinaus?
Die Ziele
Je nach Motivation und finanziellen Möglichkeiten setzt sich jedes Unternehmen passende Ziele. Als Faustregel gilt: 10 Prozent am Energieverbrauch kann jedes Unternehmen mit etwas gutem Willen und überschaubaren Investitionen einsparen. Das Gute: Diese Investitionen amortisieren sich.
Die Umsetzung
Wenn das Unternehmen erkannt hat, in welchen Bereichen es wie viel Energie verbraucht, lassen sich aus dieser Erkenntnis konkrete Maßnahmen ableiten. Es bietet sich an, dort anzusetzen, wo Maßnahmen in Energieeffizienz sich schnell
amortisieren und Kosten senken.
Wenn das Unternehmen erkannt hat, in welchen Bereichen es wie viel Energie verbraucht, lassen sich aus dieser Erkenntnis konkrete Maßnahmen ableiten. Es bietet sich an, dort anzusetzen, wo Maßnahmen in Energieeffizienz sich schnell amortisieren und Kosten senken.
Energiedienstleistungsgesetz neu geregelt
Wer die Hoffnung hegt, dass eine neue Bundesregierung das EnEfG kippen könnte, den muss Torsten Sievers enttäuschen. „Die Ampel setzt ein EU-Richtlinie um“, erklärt der B.A.U.M.Experte, „das muss sie. Ebenso wie die nächste Regierung, egal wie die aussieht.“
„Bis Juli 2025 ein Energiemanagementsystem auf die Beine zu stellen, ist ambitioniert. Unternehmen sollten eher heute als morgen damit anfangen.“
Thomas Wetjen, Energiemanagement-Beauftragter der Haspa
Die jetzige Regierung wird auch ein bereits bestehendes Gesetz an die Logik des EnEfG anpassen. Bisher orientiert sich das Energiedienstleistungsgesetz, das sich an Mittelständler richtet, an der Unternehmensgröße statt am Energieverbrauch. Das wird sich demnächst ändern, ebenso wie der Grenzwert: Der steigt von 2,5 auf 2,77 Gigawattstunden pro Jahr. Die krumme Zahl kommt dadurch zustande, dass die Joule-Vorgaben der EU übersetzt werden in Kilowattstunden. Nur wer unter diesem Grenzwert bleibt, darf dieses Gesetz (vorerst) ignorieren.
B.A.U.M. Consult berät seit 1991 Unternehmen in den Bereichen Energie, Umwelt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Dazu zählt auch das Konzipieren und Umsetzen von Energiemanagement- und Umweltmanagementsystemen. Auch Energie-Audits nach DIN EN 16247 und Energieoptimierungen zählen zum Angebot. B.A.U.M. Consult ist langjähriger Partner der Haspa und hat die Bank beim Aufbau des eigenen Energiemanagementsystems unterstützt.
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