Energetisch sanieren – so gehen Sie es an
Um es vorweg zu sagen: Gebäude energetisch zu sanieren ist sinnvoll. Allein besser gedämmte Fassaden, Dach- und Kellerdecken können die Energiekosten halbieren. Und eine effizientere Heizung kann die Energiekosten um 30 Prozent senken. So amortisieren sich die Investitionen in die energetische Sanierung schnell, zumal wenn sie durch eine staatliche Förderung finanziell und Steuervorteile unterstützt werden. Es gibt also überzeugende Gründe, sich freiwillig an die energetische Sanierung von Unternehmens- und Wohngebäuden zu machen. Wo es allerdings an Freiwilligkeit fehlt, dort greift die Sanierungspflicht.
Was kommt mit der Sanierungspflicht auf Sie zu?
Wenn von Sanierungspflichten gesprochen wird, sind meist die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes – oft Heizungsgesetz genannt – gemeint. Das seit Anfang 2024 geltende Gesetz hat das Ziel, alte Heizungen gegen effizientere Modelle auszutauschen, die außerdem mit zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Um den Austausch zu finanzieren, gibt es hohe Fördermittel. Für Bestandsbauten greift das Gesetz schrittweise ab 2026, erst ab 2045 dürfen überhaupt keine Heizungen mit Öl oder Gas betrieben werden. In der Zwischenzeit müssen Heizungen erst ausgetauscht werden, wenn sie kaputt sind – und selbst dann gilt eine Karenzzeit von fünf Jahren.
Wann sollte ich beginnen mit der energetischen Sanierung?
Das kommt natürlich auf den Einzelfall an. Was wir allerdings generell sagen können: Sie sollten sich schon heute schlau machen, was Sie tun wollen und was
Sie tun müssen. Auf dieser Basis können Sie einschätzen, welche Investitionen wann notwendig sind und einen entsprechenden Zeitplan aufstellen. Informieren Sie sich im Gespräch mit unseren Berater:innen, welche Fördermittel – Zuschüsse? Zulagen? Steuervorteile? Günstigere Zinsen? –für welche Investitionen in Frage kommen.
Ihr Wegweiser zur erfolgreichen energetischen Sanierung
Schritt 1: Sanierungsfahrplan
Was ist eilig, was hat Zeit? Mit einem Sanierungsfahrplan unterteilen Sie den Block
„energetische Sanierung“ in überschaubare Aufgaben. Der Sanierungsfahrplan, der im Rahmen einer – häufig durch Fördermitteln unterstützten – Energieberatung
erstellt wird, zeigt anschaulich, wo Sie zeitlich, finanziell und energetisch bei der Sanierung stehen.
Schritt 2: Fördermittel
Fördermittel gibt es nicht nur für die Energieberatung, sondern für so ziemlich alle Facetten der energetischen Sanierung. Allerdings sind die Förderprogramme und -
vorgaben mitunter recht komplex. Unser Tipp: Sprechen Sie mit den Förderspezialistinnen und -spezialisten der Haspa. Gemeinsam finden wir die für Ihr Vorhaben passenden Fördermittel.
Schritt 3: Durchstarten
Die einzelnen Schritte im Sanierungsfahrplan sind so aufeinander abgestimmt, dass sie auch finanziell zu stemmen sind. Dabei wird – wenn möglich – Wert darauf gelegt, Maßnahmen mit besonders großer Wirkung zuerst anzugehen. Der Vorteil: Die Kosten amortisieren sich besonders schnell und Sie profitieren von sinkenden Heizkosten.
Schritt 4: Am Ziel?
Der Sanierungsfahrplan zeigt, welche Maßnahmen in welcher Kombination das größte Einsparpotenzial haben. Wenn Sie die wichtigsten Aufgaben umgesetzt
haben, profitieren Sie umgehend von geringeren Ausgaben für Energie. Weitere, kleinere Aufgaben zur energetischen Sanierung können Sie jetzt peu à peu
nachziehen.
Welche energetischen Sanierungen werden gefördert?
Was den Energieverbrauch in Gebäuden senkt, gilt als energetische Sanierung. Dabei steht im Vordergrund eine bessere Dämmung. Dasselbe gilt für alle Investitionen, die zu einem Umstieg auf erneuerbare Energien führen.
Heizung
In Neubaugebieten muss jede Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Heizungen müssen bis 2045 ersetzt werden – oder bei einem Totalausfall. Für neue Heizungen, die auf erneuerbare Energien setzen, gibt es bis zu 70 Prozent Fördermittel. Alternativ können sich viele Hausbesitzer ans Fernwärmenetz anschließen lassen.
Dämmung
Jede effiziente Dämmung senkt die Energiekosten. Den größten Kosten-Nutzen-Effekt hat die Dämmung von ungeheizten Dachgeschossfußböden. Sie spart rund 8 Prozent des Energieverbrauchs ein und amortisiert sich innerhalb von zehn Jahren. Ähnlich attraktiv aus Kosten-Nutzen-Sicht mit einem Kosten-Minus von 7 Prozent ist das Dämmen von Kellerdecken.
Fenster und Türen
Bis zu 20 Prozent der Raumwärme können durch alte und zugige Fenster und Türen verloren gehen. Bei energetischen Sanierungen werden daher Fenster mit
Zweifach- oder Dreifachverglasung eingebaut. Es empfiehlt sich, den Austausch von Türen und Fenstern zusammen mit einer Fassadensanierung zu planen, um
bauphysikalische Probleme wie Schimmel zu vermeiden.
Sonnenschutz
Außenrollos und Markisen ergänzen Dämmungen, indem sie den sommerlichen Wärmeschutz ergänzen. So vermeiden sie beispielsweise, dass Energie zum
Kühlen eingesetzt werden muss. Auch für den Einbau oder die Erneuerung von Sonnenschutz können Fördermittel in Höhe von bis zu 20 Prozent der Investitionen eingebunden werden.
Photovoltaik und Solarthermie
Photovoltaikanlagen auf dem Hallen- oder Hausdach produzieren grünen Strom und werden daher staatlich gefördert und häufig zusätzlich steuerlich begünstigt. Dasselbe gilt für den Einbau von Solarthermie: Anders als bei der Photovoltaik wird hier Wärme statt Strom erzeugt. So sorgt die Sonne für warmes Wasser und kann zudem die Raumheizung unterstützen.
Wie hilft mir die Haspa bei der energetischen Sanierung?
Vor jeder energetisch Sanierung stellen sich Fragen: Was ist überhaupt sinnvoll? Womit fange ich an? Wie
komme ich an Fördermittel? Bei vielen solcher Fragen können wir helfen, etwa wenn Sie um den Sanierungsplan oder um Fördermittel geht. Mit einem Finanzierungsplan, den Sie gemeinsam mit Ihren Haspa-Berater:innen erstellen, können Sie die Investitionen über mehrere Jahre strecken. In diesen Finanzierungsplan werden auch die Fördermöglichkeiten, etwa von der KfW, integriert. Übrigens wird auch die Vorbereitung von Sanierungsplänen unter bestimmten Umständen finanziell unterstützt. Deshalb: Sprechen Sie mit unseren Spezialist:innen!
S-Transformationskredit
Der S-Transformationskredit der Hamburger Sparkasse unterstützt Sie auf Ihrem Weg zu einem nachhaltigeren
Unternehmen. Er ermöglicht Ihnen mit attraktiven Konditionen beispielsweise Investitionen in umweltfreundliche Technologien, die energetische
Sanierung von Gebäuden oder energieeffizienten Anschaffungen.
RENEWA Energieberatung
Wir arbeiten eng mit der RENEWA Energieberatung zusammen. Sie kombiniert die Bestandsanalyse mit
einem individuell abgestimmten Sanierungskonzept – und beantragt darüber hinaus gleich die Fördermittel
aus den passenden Programmen. Die RENEWA ist auch für die Baubegleitung und Qualitätssicherung zuständig.
ZukunftsKompass ESG
Der Haspa ZukunftsKompass ESG ist unser Angebot einer persönlichen Beratung, wie Sie die Transformation zu einem nachhaltigen Unternehmen
erfolgreich umsetzen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Handlungsfelder und geben Ihnen damit einen Kompass für Ihre Unternehmenszukunft.
Welche Sanierungspflichten kommen auf Unternehmen zu?
Unternehmen kennen sich aus mit energetischen Sanierungen. Ihre Investitionen amortisieren sich schnell, was sich direkt in den Energiekosten spiegelt. Es rechnet sich also, seine Gebäude energetisch zu sanieren. Allerdings verlässt sich die Politik nicht allein auf Freiwilligkeit. Die Europäische Union will bis 2033 sämtliche Unternehmensgebäude – ob Lagerhalle, Büro oder Produktionsbetrieb – auf den Standard D gebracht wissen. Diese Energieeffizienzklasse gibt vor, dass pro Quadratmeter jährlich nicht mehr als 130 Kilowattstunden an Energie verbraucht werden dürfen. Parallel bindet die EU europaweit immer mehr Unternehmen in den Zertifikatehandel ein: Je mehr Kohlendioxid ein Betrieb ausstößt, desto mehr Zertifikate muss er kaufen. Diese Zertifikate werden Jahr für Jahr teurer, um die Unternehmen zu einem verantwortungsvollerem Verhalten zu animieren.
Fördermittel für Unternehmen nutzen
Für ein solches verantwortungsvolles Handeln gibt es viele Ansätze. Unternehmen können beispielsweise Photovoltaik-Anlagen installieren, energiesparende Klima- und Lüftungsanlagen einbauen oder den Fuhrpark auf E-Mobilität umstellen. Die Umsetzung wird häufig durch Fördermittel unterstützt. Sobald Sie energetische Sanierungen planen: Sprechen Sie daher mit Ihren Haspa-Berater:innen, welche Zuschüsse, Steuer- oder Zinsvorteile Sie nutzen können.
FAQs zur energetischen Sanierung
Klima- und Lüftungsanlagen sind häufig versteckte Energiefresser, die bis zu 50 Prozent des Stroms verbrauchen. Nahezu jede dieser Anlagen lässt sich problemlos optimieren. Die Kosten sind überschaubar – sie liegen meist im fünfstelligen Bereich –, die Einsparungen mitunter gewaltig.
Alle diese Investitionen werden durch Fördermittel unterstützt. Das gilt auch für das Vorhaben, Sonnenkollektoren auf dem Hallendach zu installieren oder Solarthermie auf dem Betriebsgelände zu nutzen.
Finanziell gefördert wird auch die Beratung, wie eine energetische Sanierung in Nichtwohngebäuden, Anlagen und Systemen anzugehen und umzusetzen wird. Bis zu 80 Prozent der Kosten, maximal 10.000 Euro, werden erstattet.
Wohnimmobilien:
Derzeit werden gesetzliche Vorgaben entwickelt, wer wann was zu tun hat, damit Wohnimmobilien den energetischen Standards entsprechen. Wie teuer eine umfassende energetische Sanierung werden kann, hat die Verbraucherzentrale im Jahr 2021 für Altbauten ausrechnen lassen. Sie kommt auf 358 bis 870 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Für Eigentümer*innen von Mehrfamilienhäuser bedeutet das, sich auf mindestens sechsstellige Beträge für die energetische Sanierung einstellen zu müssen.
Ob neue Heizung oder bessere Dämmung: Für alle diese Vorhaben stehen staatliche Fördertöpfe bereit. Besonders hoch fallen die Zuschüsse beim Umsteigen auf die Wärmepumpe aus: Auf die Grundförderung von 30 Prozent kommen weitere 20 Prozent, wenn der Heizungstausch bis 2028 erfolgt. Beträgt das jährliche Haushaltseinkommen weniger als 40.000 Euro, kann der Zuschuss nochmals steigen – auf bis zu 80 Prozent.
Weniger opulent fallen die Zuschüsse für Dämmarbeiten aus: 15 Prozent sind der Standard. Eingebunden in einen iSFP (individuellen Sanierungsplan) können Dämmungen mit 20 Prozent gefördert werden. Alternativ können 20 Prozent der Kosten (bis zu einer Höhe von 40.000 Euro) über drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden.
Übrigens: Die Planung der energetischen Sanierung mit einem Energieeffizienz-Experten bzw. -Expertin wird ebenfalls gefördert: Der Staat übernimmt die Hälfte der Kosten. Sprechen Sie mit uns, wir arbeiten eng mit den Expert*innen von Renewa und Zebau zusammen!
Wer Geld in eine energetische Sanierung steckt, will auch Resultate sehen. Die zwei entscheidenden Fragen lauten daher: Wie viel Energie spare ich durch eine bestimmte Maßnahme ein? Wann amortisiert sich mein Investment? Leider ist beides nicht immer deckungsgleich.
Bei Wärmepumpen schon. Der Einbau einer Wärmepumpe, die mit regenerativen Energien betrieben wird, hilft dem eigenen Geldbeutel ebenso wie dem Klima. Bis zu 35 Prozent der Heizkosten können laut bulwiengesa, Analyse-Unternehmen für die Immobilienbranche, durch den Wechsel auf Wärmepumpen eingespart werden. Kauf und Einbau amortisieren sich – eine staatliche Förderung von 50 Prozent eingerechnet – meist ebenfalls innerhalb von zehn Jahren. Ähnliche Werte erreichen Unternehmen, die ihre Heizungsanlage auf regenerative Energien umstellen.
Eine gute Fassadendämmung kann die Stromkosten ebenfalls um bis zu 35 Prozent senken. Das Problem sind die Kosten für die Fassadendämmung, bei der sinnvollerweise Türen und Fenster gleich mit ausgetauscht werden: 200 Euro pro Quadratmeter sind keineswegs ungewöhnlich.
Wer eine stromfressende Klima- oder Lüftungsanlage ersetzt oder optimiert, wird überrascht feststellen, dass sich die Stromkosten fast halbieren. Entsprechend schnell rentiert sich diese Investition.
Ebenfalls ein schnelles Return on Investment liefert – wo möglich – der Einbau von Photovoltaik auf dem Dach. Auch diese Option haben die Spezialist*innen von bulwiengesa durchgerechnet: Eine 30-Kilowatt-Anlage zum Preis von 58.000 Euro spart jährlich umgerechnet rund 9.000 Euro und hätte sich damit nach sechseinhalb Jahren amortisiert. Übrigens: Die Investition für die Solarkollektoren kann über 20 Jahre steuerlich abgesetzt werden.
Staatlich gefördert werden sämtliche Maßnahmen, mit denen die Energieeffizienz gesteigert wird. Das betrifft
• die Erneuerung der Heizung
• die Erneuerung von Fenstern und Türen
• die Dämmung der Fassade
• die Dämmung des Dachs
• die Dämmung des Dachgeschossfußbodens
• die Dämmung der Kellerdecke
• verbesserte oder neue Klima- oder Lüftungsanlagen
• optimierte Beleuchtungssysteme
• verbesserten Sonnenschutz durch Außenrollos oder Markisen
• den Einbau einer Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage
So weit: überschaubar. Sobald es allerdings in den konkreten Einzelfall geht, wird es komplizierter. Das liegt an der Vielzahl der Förderprogramme – und daran, dass sich die Inhalte dieser Förderprogramme ständig ändern.
Wir schlagen deshalb vor, dass Sie sich mit den Spezialist*innen von Renewa und Zebau zusammensetzen. Sie haben den Überblick über sämtliche staatlichen Förderprogramme und verfolgen genau, was sich wann wie ändert.
Das heißt nicht, dass wir uns hier vor einer Antwort drücken wollen. Was wir allerdings sagen müssen, bevor wir konkrete Zahlen nennen: Alles ohne Gewähr, denn die Förderprogramme können sich schon morgen wieder ändern.
Bis zu 80 Prozent an Zuschüssen
Also: Staatlich gefördert wird, was die Energieeffizienz steigert. Die Höhe der Fördersumme ist abhängig von der jeweiligen Sanierungsmaßnahme. Besonders hoch fallen die Zuschüsse beim Umsteigen auf die Wärmepumpe aus: Auf die Grundförderung von 30 Prozent kommen weitere 20 Prozent, wenn der Heizungstausch bis 2028 erfolgt. Beträgt das jährliche Haushaltseinkommen weniger als 40.000 Euro, kann der Zuschuss nochmals steigen, auf bis zu 80 Prozent.
Dämmarbeiten werden meist zu 15 Prozent aus Fördermitteln unterstützt. Erfolgt die energetische Sanierung im Rahmen eines iSFP (individuellen Sanierungsfahrplans), kann dieser Anteil auf 20 Prozent steigen. Allerdings sind diese Fördermittel gedeckelt: Für viele Vorhaben beträgt die Höchstsumme, die bezuschusst wird, 30.000 Euro. Alternativ können 20 Prozent der Kosten (bis zu einer Höhe von 40.000 Euro) über drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden.
Für eine Komplettsanierung inklusive Dämmung werden zinsgünstige Kredite für bis zu 150.000 Euro vergeben. Mit dem KfW Kredit 263 werden energetische Maßnahmen sogar bis zu einer Höhe von 10 Millionen Euro gefördert, wenn sie mindestens zur Effizienzgebäudestufe 70 führen.
Wir finden mit Ihnen die passende Förderung, sprechen Sie uns an!
Besser doppelt planen: Sanierung plus Finanzierung
Übrigens: Die Planung der energetischen Sanierung mit Energieeffizienz-Expert*innen wird ebenfalls gefördert: Der Staat übernimmt die Hälfte der Kosten. Die Berater*innen müssen allerdings von der staatlichen Förderbank KfW oder vom Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassen sein. Bis zu 80 Prozent der Kosten, maximal 10.000 Euro, wird Unternehmen im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme erstattet.
Wer auf energetische Sanierungen setzt, spart damit langfristig Kosten und hält zugleich den Klimawandel auf – zumindest ein bisschen. Für viele Unternehmen ist das Antrieb genug. Alle anderen nimmt der Gesetzgeber in die Pflicht. Das seit Anfang 2024 geltende Heizungssetz (offiziell Gebäudeenergiegesetz, GEG) ist nur der Auftakt. Die Europäische Union strebt eine europaweite ressourcen-schonende Energieeffizienz an, und zwar für alle Gebäude. Um den gewünschten Standard zu erreichen, müssten deutschlandweit Millionen von Gebäuden energetisch saniert werden. Sprechen Sie mit Ihrem Berater, worauf Sie sich vorbereiten sollten.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz, umgangssprachlich Heizungsgesetz genannt, gilt seit Jahresbeginn 2024 und fordert, dass jede neue eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Strikt gilt das Gesetz zum Auftakt allerdings nur für Neubauten innerhalb von Neubaugebieten. Bei anderen Neubauten und Bestandsbauten greift das Heizungsgesetz erst später. Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen und auch repariert werden. Erst nach einem Totalausfall, einer Havarie, müssen sie innerhalb von fünf Jahren ausgetauscht werden. Vollständig greift das GEG erst 2045: Spätestens zu diesem Zeitpunkt dürfen keine Heizungen mehr mit Öl oder Gas betrieben werden.
Das heißt nicht unbedingt, dass Gas- und Ölheizungen durch Wärmepumpen ersetzt werden müssen. Ebenfalls erlaubt sind beispielsweise
• Stromdirektheizungen
• Solarthermie-Heizungen und
• Biomasse-Heizungen (Holzpellets o.ä.)
Attraktiver ist es in vielen Fällen, sich ans Fernwärmenetz anzuschließen. Alle Kommunen in Deutschland müssen bis spätestens 2028 Auskunft darüber geben, ob es bei ihnen künftig ein Fernwärmenetz geben wird.
EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED)
Seit 2018 gibt es eine EU-weit geltende Richtlinie zur Energieeffizienz. Darin wird als Ziel festgelegt, sowohl den Primär- als auch den Endenergieverbrauch auf EU-Ebene bis 2030 um 32,5 Prozent zu senken. Richtwert dabei ist der 2007 für das Jahr 2030 geschätzte Energieverbrauch.
Im September 2023 wurde die aktualisierte EU-Richtlinie vom Bundestag in einem Energieeffizienzgesetz gesetzlich umgesetzt. Das neue Gesetz verpflichtet Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen. Unternehmen ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 GWh müssen Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen erfassen und veröffentlichen. Welche Maßnahmen sie konkret angehen, entscheiden die Unternehmen selbst.
EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
Der Rat der Europäischen Union hat im April 2024 eine Novelle der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) beschlossen, die bis Mitte 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Novelle sieht eine Sanierungspflicht bei sogenannten Nichtwohngebäuden vor, also beispielsweise Produktionsbetrieben, Büros oder Lagerhallen. Die energetisch ineffizientesten 16 Prozent der Nichtwohngebäude müssen bis 2030 saniert werden, bis 2033 sollen es sogar 26 Prozent werden. Damit muss also etwa jedes vierte Nichtwohngebäude in den nächsten Jahren energetisch saniert werden.
Ebenfalls laut EPBD geplant: Spätestens 2030 sollen alle Neubauten europaweit Nullemissionsgebäude sein. Alle Bestandsbauten sollen bis 2050 umgebaut werden, ebenfalls zu Nullemissionsgebäuden. Alle Neubauten sollen bis 2028 mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Bei Wohngebäuden, bei denen größere Renovierungen nötig sind, bleibt dafür bis 2032 Zeit.
Verworfen, weil nicht mehrheitsfähig, wurde der Plan, sämtliche Wohngebäude bis 2030 auf den Energieeffizienzstandard E, bis 2033 sogar auf den Standard D zu bringen. Auf der EU-Skala gelten die schlechtesten 15 Prozent eines Landes als Standard G. Da auch die Gebäude mit den Standards F und E saniert werden müssen, wären dank der EU-Gebäuderichtlinie zwangsläufig rund die Hälfte aller Gebäude unter die Sanierungspflicht gefallen. Jetzt können die EU-Mitgliedsstaaten selbst entscheiden, wie sie den Energieverbrauch in Wohngebäuden senken. Die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie müssen bis Mitte 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Was kommt durch diese Gesetze, Verordnungen und Richtlinien auf Sie persönlich zu? Gemeinsam finden wir es heraus!
Langfristig betrachtet: eine Menge. Allein eine bessere Dämmung kann die Energiekosten fast halbieren. Der Einbau einer Wärmepumpe oder einer neuen Heizungsanlage kann die Heizkosten um ein Drittel senken. Und eine Photovoltaik-Anlage senkt die Kosten nochmals, nachdem sie sich amortisiert hat – und das ist normalerweise innerhalb der ersten zehn Jahre der Fall.
Wie gut ein Gebäude energetisch saniert wird, gewinnt zusätzlich vor allem bei Wohnimmobilien an Brisanz, wenn ein Verkauf ansteht. Der Gesetzgeber verlangt mittelfristig, dass alle Wohngebäude mindestens den Anforderungen der Energieeffizienzklasse E entsprechen – viele gerade ältere Häuser sind von diesem Standard allerdings weit entfernt. Potenzielle Käufer berechnen daher, was sie investieren müssen, um das Gebäude auf den Level der Energieeffizienzklasse E zu haben. Diese Summe ziehen sie dann gern vom eigentlichen Verkaufspreis ab.
Je besser der energetische Standard ist, desto weniger an Investitionen fallen an. Umgekehrt sind die möglichen Kosteneinsparungen in solchen Fällen nicht mehr so groß. Deshalb bitte bei dieser Liste auf die Wörtchen „bis zu“ achten: Wer bereits früher aktiv geworden ist und beispielsweise in Dämmung investiert hat, wird die positiven Auswirkungen weniger stark spüren.
• Photovoltaik auf dem Dach: bis zu 30 Prozent
• Neue Heizung: bis zu 35 Prozent
• Neue Lüftungsanlage: bis zu 50 Prozent
• Neue Beleuchtungssysteme: 5 bis 10 Prozent
• Dachsanierung und -dämmung: bis zu 25 Prozent
• Dachgeschossfußboden: 5 bis 10 Prozent
• Kellerdecken: 5 bis 10 Prozent
• Fassadendämmung: bis zu 35 Prozent
• Fenster und Türen: 5 bis 10 Prozent
Wann amortisieren sind die Investitionen?
Vor der Einsparen kommt allerdings erst einmal das Ausgeben. Daher ist es wichtig zu wissen, wann sich eine Investition amortisiert – wann also mehr eingespart wird als zuvor ausgegeben wurde.
Dabei schneiden Investitionen für Photovoltaik sowie für Klima- und Lüftungsanlagen besonders gut ab: Investitionen amortisieren sich meist innerhalb der ersten zehn Jahre. Zeitnah auf eine neue Heizung umzusteigen, lohnt sich ebenfalls, da Kauf und Installation derzeit mit mindestens 50 Prozent bezuschusst werden.
Komplizierter sieht es aus, wenn Dach und/oder Fassaden gedämmt werden sollen. Ist beim Dach nur eine Zwischensparrendämmung geplant: Das ist eine überschaubare Investition, die sich schnell rentiert. Stehen größere Arbeiten an, ob am Dach oder an der Fassade, wird es schnell richtig teuer. Häufig bietet es sich an, anlässlich der Fassadendämmung auch Türen und Fenster auszutauschen – auch das geht ins Geld.
Der Effekt auf die laufenden Kosten ist zwar sofort spürbar, bis sich das Ganze allerdings amortisiert, kann etwas Zeit ins Land gehen. Umso wichtiger ist es, sich im Vorfeld mit den Spezialisten der Renewa oder Zebau zusammenzusetzen und sowohl einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) als auch einen begleitenden Finanzierungsfahrplan inklusive der möglichen Fördermöglichkeiten abzustimmen. Schließlich wollen Sie durch die energetische Sanierung ja langfristig Kosten sparen.
Dabei unterstützen wir Sie gern mit unserem Know-how.
Das Heizungsgesetz, offiziell Gebäudeenergiegesetz (GEG), gilt seit Jahresbeginn 2024. Sein Ziel besteht darin, beim Heizen künftig Öl und Gas durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Deshalb werden Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen, schrittweise verpflichtend. Spätestens 2045 müssen alle Heizungen umgestellt worden sein.
Seit dem 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – allerdings mit großzügigen Übergangszeiten. Aktuell gilt die Pflicht nur für Neubauten in Neubaugebieten, erst ab 2026 für alle anderen Neubauten.
Für Heizungen in Bestandsbauten gilt eine Art von Bestandsschutz. Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen und auch repariert werden. Erst nach einem Totalausfall müssen sie innerhalb von fünf Jahren ausgetauscht werden.
Den Umstieg auf eine Heizung, die mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird, fördert der Bund mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. Bis zu einer Summe von 30.000 Euro für Kauf und Installation beispielsweise einer Wärmepumpe greift die staatliche Förderung von derzeit 30 Prozent. Wer schnell entschlossen bis 2028 auf eine Wärmepumpe umsteigt, erhält sogar eine Förderung von 50 Prozent. Wer sich den Umstieg finanziell schlecht leisten kann, wird zusätzlich unterstützt. So können die Kosten der Investition mit bis zu 80 Prozent über Fördergelder gestemmt werden.
Neue Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden, bis die deutschen Kommunen ihre Wärmeplanung vorgelegt haben. Die Frist läuft für Kommunen ab 100.000 Einwohner am 30. Juni 2026 ab, für kleinere Kommunen am 30. April 2028. Sinn der Wärmeplanung: Wenn die Kommune ein Fernwärmenetz anbietet, das natürlich zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden muss, können sich Immobilieneigentümer an dieses Netz anschließen.
Eigentümerwechsel und Energieausweis
Von den Pflichten des Heizungsgesetzes ausgenommen sind einzig Immobilienbesitzer, die bereits vor dem Stichtag 1. Februar 2002 die Immobilie selbst bewohnt hatten. Sobald Wohnung oder Haus allerdings den Eigentümer wechseln, greifen die Sanierungspflichten: Innerhalb von zwei Jahren müssen Altbauten so saniert werden, dass sie den Vorgaben des Heizungsgesetzes entsprechen.
Hinweise darauf, was alles zu tun ist, gibt seit 2007 der Energieausweis. Dort werden die wichtigsten Informationen zum energetischen Zustand einer Immobilie zusammengefasst. Daraus lässt sich absehen, welche energetischen Sanierungen bereits angepackt wurden und wo noch Handlungsbedarf besteht. Schlechte Werte im Energieausweis mindern den Wert der Immobilie.
Auch wenn die Debatte vor der Einführung des Heizungsgesetzes vor allem um die Kosten bei Bestandsbauten kreiste: Das Hauptaugenmerk des Gesetzes liegt auf Neubauten. Sie sollen energie-effizient geplant und umgesetzt werden. Um die Bereitschaft dafür zu fördern, gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat.
Apropos „Fördermittel“: Engagement wird belohnt! Wer abwartet, bis der Heizungstausch gesetzliche Pflicht wird, erhält keine Fördergelder. Warten Sie also nicht länger und sprechen Sie baldmöglichst mit Ihrem Berater der Renewa oder Zebau.
Bevor Sie mit energetischen Sanierungen anfangen, sollten Sie mit spezialisierten n.Beraterinnen oder Beratern sprechen. Ein solches Gespräch dauert meist zwei bis drei Stunden. Wird ein individueller Sanierungsplan (iSFP) entwickelt, dauert es allerdings länger. Ein iSFP – bei Wohngebäuden mittlerweile vorgeschrieben, wenn die Beratung finanziell gefördert werden soll – zeigt übersichtlich, wie Sie ein
Gebäude schrittweise sanieren und diese Investition inklusive Fördermittel finanzieren.
Die Beratungskosten werden zur Hälfte – mitunter sogar zu 80 Prozent – erstattet, wenn die Beraterinnen oder -Berater über Zulassungen der staatlichen Förderbank KfW oder des Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) verfügen. Auf Wunsch übernehmen diese Spezialist*innen auch die Planung der energetischen Sanierung, überwachen die Arbeiten und sichern die Qualität der Maßnahmen.
Je mehr Unterlagen Sie zu einem Beratungsgespräch mitbringen, desto aussagekräftiger sind die Ergebnis. Was Sie auf alle Fälle dabei haben sollten, sind
• Baupläne des Gebäudes
• Verbrauchsabrechnungen der vergangenen Jahre für Strom, Heizung und Wasser
• Messprotokolle des Schornsteinfegers (Heizung)
• aussagekräftige Fotos, aus denen die Aufgaben der energetischen Sanierung klar werden
Wer beispielsweise überlegt, Photovoltaik auf dem Dach zu installieren, sollte Informationen über die Dachausrichtung und mögliche Verschattungen parat haben. Steht eine Fassadendämmung an, hilft Input über die Bausubstanz und die aktuelle Dämmung. Und wer die Heizung austauschen möchte, sollte Daten zur aktuellen Anlage mitbringen.
Im Zweifelsfall: Lieber zu viele als zu wenig Unterlagen mitnehmen!
Zum Schluss noch ein Tipp: Fangen Sie nicht voreilig an mit der energetischen Sanierung. Wenn Sie bereits Material bestellt oder Verträge unterschrieben haben, können Sie dafür keine Fördergelder mehr beantragen. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie etwas in Auftrag geben!
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