
Unterstützungskasse
Das Sahnehäubchen Ihrer Altersvorsorge.
Ein überzeugendes Konzept innerhalb der betrieblichen Altersversorgung bietet die Unterstützungskasse. Die steuerfreie Umwandlung von Gehaltsteilen ist bei dieser Variante in der Höhe nahezu unbegrenzt.
Vorteile

Steuerfrei: Sie müssen auf die umgewandelten Gehaltsteile keine Steuern zahlen

Effektiv: Sie können große Teile Ihres Gehalts einzahlen

Extra-Vorsorge: Unterstützungskasse zusätzlich zu allen anderen Altersvorsorge-Maßnahmen möglich
Übersicht
Ab 15 Jahre
Einstiegsalter
62 - 80 Jahre
Rentenbeginn
Bis 4 %
Beiträge sozialabgabenfrei
Details
- klassische Rentenversicherung unseres Kooperationspartners neue leben Lebensversicherung AG
- auch als sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag
- lebenslange Rentenzahlung oder Kapitalauszahlung
- Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung möglich
Altersgrenzen:
- Eintrittsalter: mindestens 15 Jahre (Arbeitsverhältnis erforderlich)
- Rentenbeginnalter: 62 bis 80 Jahre (bei Abschluss vor 2012 ab 60 Jahren)
Steuern und Sozialabgaben:
- steuerfreie Umwandlung von Gehaltsteilen in der Höhe nahezu unbegrenzt
- Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgabenfrei
Beitragszahlungsdauer:
mindestens zwei Jahre bei laufender Beitragszahlung oder Einmalzahlung