Ab dem 19. April 2020 gelten neue gesetzliche Bestimmungen bei der Kartennutzung für Bargeldauszahlungen und Zahlungen im stationären Handel innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR1), wenn diese in einer EWR-Fremdwährung2 erfolgen und eine Währungsumrechnung enthalten.
Informationen
Die neuen Regelungen der EU-Preisverordnung gelten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
• für Bargeldauszahlungen und
• für Zahlungen im stationären Handel,
wenn diese mit Karte (Debitkarte/Kreditkarte) in einer EWR-Fremdwährung durchgeführt werden und eine Währungsumrechnung beinhalten. Andere Zahlungen z.B. Überweisungen sind von der EU-Preisverordnung nicht betroffen, da bleibt alles wie bisher.
Neben einer Erhöhung der Transparenz für den Kunden bei den zu zahlenden Entgelten ist eine wesentliche Änderung der künftige Kurs, zu dem die Zahlungen umgerechnet werden. Während bisher unterschiedliche Kurse, z.B. von Mastercard oder Visa zur Anwendung kamen, erfolgt künftig eine Umrechnung immer zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB).
... im Überblick
Konkret betroffen von der EU-Preisverordnung sind innerhalb des EWR die Länder, die nicht den Euro als Währung haben.
Dies sind aktuell folgende Länder:
• Großbritannien GBP
• Bulgarien BGN
• Dänemark DKK
• Island ISK
• Kroatien HRK
• Norwegen NOK
• Polen PLN
• Rumänien RON
• Schweden SEK
• Liechtenstein CHF
• Tschechien CZK
• Ungarn HUF
Zahlungen innerhalb Deutschlands sind nicht von der EU-Preisverordnung betroffen. Hier ändert sich nichts.
Auch an den Preisen wird sich durch die EU-Preisverordnung bei der Haspa nichts ändern.
Die Haspa wird weiterhin folgende Preise berechnen:
• HaspaCard (Debitkarte)
Für Zahlungen im Handel, die nicht in Euro erfolgen aber im EWR stattfinden, wird ein Entgelt in Höhe von 1,5%, mind. 1,00 EUR berechnet. Für Geldautomatenverfügungen, die nicht in Euro erfolgen aber im EWR stattfinden, wird ein Entgelt in Höhe von 1,00%, mind. 4,95 EUR berechnet.
• Kreditkarte (Mastercard/Visa)
Für Zahlungen, die nicht in Euro erfolgen aber im EWR stattfinden, wird weiterhin ein Entgelt (künftige Bezeichnung: Währungsumrechnungsentgelt) in Höhe von 1,25% berechnet. Dieses Entgelt gilt auch für Geldautomatenverfügungen, die nicht in Euro aber im EWR erfolgen.
Für Firmenkreditkarten gelten abweichende Preise, Informationen erhalten Sie unter www.haspa.de/firmenkreditkarte oder bei Ihrem Berater.
Das angepasste Preis- und Leistungsverzeichnis steht hier ab dem 19. April 2020 zur Verfügung.
Wichtige rechtliche Informationen zum Preis- und Leistungsverzeichnis sowie zu den geänderten Kreditkartenbedingungen finden Sie hier (PDF).
1 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana,
Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
2 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische
Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische
Krone, Ungarischer Forint
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