Das SEPA-Lastschriftverfahren gilt für den gesamten europäischen Zahlungsverkehr.
Geld einziehen mit der SEPA-Basis-Lastschrift
Für die SEPA-Basis-Lastschrift gilt:
Wichtige Informationen für den Zahlungsempfänger:
Informieren Sie sich hier über Electronic Banking Software
Geld einziehen unter Firmenkunden
Die SEPA-Firmenlastschrift setzt voraus, dass Zahlungspflichtiger und Zahlungsempfänger keine Privatpersonen (Verbraucher) sind. Analog zum bisherigen Abbuchungsauftrag hat der Zahlungspflichtige auch hier kein Widerspruchsrecht (kein Anspruch auf Rückbuchung).
Für die Nutzung der SEPA-Firmenlastschrift (B2B) ist ein SEPA-Firmen-Lastschriftmandat erforderlich. Die Beauftragung ist ausschließlich elektronisch möglich.
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Wichtige Information:
Allgemein gilt
Jedes Lastschriftmandat erhält eine eindeutige, individuell durch den Zahlungsempfänger vergebene Mandatsnummer.
Zusätzliche Informationen finden Sie unter: weitere SEPA-Services