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Ihre Lastschrift

Ihre Lastschrift

Europaweit Geld automatisch mittels Lastschrift einziehen lassen.

Das SEPA-Lastschriftverfahren gilt für den gesamten europäischen Zahlungsverkehr.

Geld einziehen mit der SEPA-Basis-Lastschrift

Für die SEPA-Basis-Lastschrift gilt:

  • europaweites, einheitliches Lastschriftverfahren
  • exaktes Fälligkeitsdatum
  • Widerspruchsfrist acht Wochen ab Belastung
  • Verwendung von IBAN
  • Beauftragung ausschließlich elektronisch

Wichtige Informationen für den Zahlungsempfänger:

  • Das Mandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag einzuziehen. Gleichzeitig wird die Bank des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung Ihrer Lastschrift beauftragt.
  • Der Zahlungsempfänger muss die SEPA-Basis-Lastschrift zum Einzug so einreichen, dass sie dem Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen rechtzeitig vorliegt. Für alle Sequenzen (erste / einmalige / laufende / letzte): zwei Bankarbeitstage vor Fälligkeit
  • Die Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt acht Wochen nach Kontobelastung.
  • Bei einem nicht vorhandenen Mandat beträgt die Rückgabefrist 13 Monate ab Kontobelastung.

Informieren Sie sich hier über Electronic Banking Software

Geld einziehen unter Firmenkunden

Die SEPA-Firmenlastschrift setzt voraus, dass Zahlungspflichtiger und Zahlungsempfänger keine Privatpersonen (Verbraucher) sind. Analog zum bisherigen Abbuchungsauftrag hat der Zahlungspflichtige auch hier kein Widerspruchsrecht (kein Anspruch auf Rückbuchung).

Für die Nutzung der SEPA-Firmenlastschrift (B2B) ist ein SEPA-Firmen-Lastschriftmandat erforderlich. Die Beauftragung ist ausschließlich elektronisch möglich.

Informieren Sie sich hier über Electronic Banking Software

Wichtige Information:

  • Der Zahlungsempfänger muss die SEPA-Firmenlastschrift zum Einzug so einreichen, dass sie dem Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen rechtzeitig vorliegt: Bei Erstlastschriften, Einmallastschriften und Folgelastschriften muss diese mindestens zwei Bankarbeitstage vor Fälligkeit eintreffen.
  • Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Belastung seiner Bank die Mandatsangaben mitteilen. Hier erfolgt eine Prüfung vor Belastung.

Allgemein gilt

Jedes Lastschriftmandat erhält eine eindeutige, individuell durch den Zahlungsempfänger vergebene Mandatsnummer.

  • Diese muss immer angegeben werden.
  • In Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer des Lastschrifteinreichers wird damit jedes Mandat eindeutig identifiziert.
  • Die Gläubiger-Identifikationsnummer kann ausschließlich online bei der Bundesbank beantragt werden.

Zusätzliche Informationen finden Sie unter: weitere SEPA-Services

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