Ledig | Verheiratet* Ein Arbeitnehmer |
Verheiratet* Zwei Arbeitnehmer |
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Jährlich maximal geförderte Sparleistung |
470 Euro | 470 Euro | 940 Euro |
Höhe der Förderung | 9 % | 9 % | 9 % |
Maximale Sparzulage | 43 Euro | 43 Euro | 86 Euro |
Einkommensgrenzen | 17.900 Euro | 35.800 Euro | 35.800 Euro |
Die Einkommensgrenzen entsprechen dem zu versteuernden Einkommen.
Wenn Ihr Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen oder nur einen kleinen Teil zahlt, können Sie den Betrag komplett aus eigener Tasche zahlen oder ihn auf bis zu 40 Euro im Monat aufstocken. Voraussetzung: Beauftragen Sie Ihren Arbeitgeber, den Betrag direkt von Ihrem Gehalt abzuführen.
* Zusammenveranlagte Ehegatten/ Eingetragene Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz.
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