Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil vom 27. April 2021 entschieden, dass bei Änderungen von Preisen und Bedingungen eine aktive Zustimmung der Kundinnen und Kunden erforderlich ist. Dabei gelten immer die Ihnen zuletzt mitgeteilten Konditionen und Preise.
Das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis sowie die aktuellen Bedingungen finden Sie hier:
Bei jeder Anpassung von Bedingungen, Leistungen und/oder Preisen werden wir Sie immer persönlich informieren und Sie um Ihre aktive Zustimmung bitten.
Zustimmen - was muss ich tun?Sind Sie bereits Online-Banking-Kunde bei uns? Dann stellen wir Ihnen alle Unterlagen über ihr Elektronisches Postfach zur Verfügung und Sie können dort ganz unkompliziert mit wenigen Clicks zustimmen.
Sie haben noch keinen Online-Banking Zugang? Dann wird es höchste Zeit. Denn damit schonen wir gemeinsam die Umwelt, indem wir Ihnen die Unterlagen nicht mehr in Papierform zustellen müssen. Über Ihr Online-Banking erhalten Sie alle Unterlagen per Elektronischem Postfach und können diese per Download abspeichern. Und Sie sparen Zeit über einen unkomplizierten und schnellen Online-Zustimmungsprozess.
Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden.
Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, kommen Sie gern persönlich innerhalb der Öffnungszeiten in eine unserer Filialen oder sprechen Sie Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater direkt an.
Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Anpassung von Preisen und Bedingungen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.04.2021 in dem Verfahren XI ZR 26/20 (vzbv./. Postbank) entschieden, dass der AGB-Änderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken unwirksam ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidung auch auf die AGB-Sparkassen (Nr. 2 Abs. 1 bis 3 und Nr. 17 Abs. 6) sowie ggf. inhaltsgleiche Klauseln in anderen AGB („Sonderbedingungen“) übertragbar ist.
Der Änderungsmechanismus besagte, dass die Sparkasse auch ohne aktive Zustimmung der Kundinnen und Kunden Änderungen an Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen einführen konnte. In der Vergangenheit haben wir Sie als unsere Kundinnen und Kunden über anstehende Änderungen informiert und Ihnen 2 Monate Zeit gegeben, den geänderten Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen zu widersprechen. Wenn kein Widerspruch erfolgte – Sie als Kundin oder Kunde also schwiegen – fanden die geänderten Produktbedingungen oder auch Preisänderungen nach Ablauf dieser 2 Monate Anwendung. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion wurde in der bislang genutzten Form nun vom BGH für unwirksam erklärt. Banken und Sparkassen brauchen daher jetzt von ihren Kundinnen und Kunden eine aktive Zustimmung für die bislang über den AGB-Änderungsmechanismus eingeführten Änderungen. Dies wird in der Regel alle Geschäftsbeziehungen betreffen, die mindestens eine Veränderung über die Zustimmungsfiktion herbeigeführt haben.
Das Urteil können Sie sich hier ansehen.
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 entschieden, dass es bei Änderungen von Bedingungen und Preisen immer einer aktiven Zustimmung der Kunden bedarf. Damit unsere Geschäftsbeziehung entsprechend rechtssicher fortgeführt werden kann, benötigen wir bei jeder relevanten Anpassung eine entsprechende Zustimmung von Ihnen.
Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns nochmal bei Ihnen.
Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen dauerhaft fortführen können.
Bisher hat es für solche Anpassungen ein pragmatisches, für Kunden wie Kreditinstitute leicht handhabbares sowie rechtssicheres Verfahren gegeben. Aufgrund des BGH-Urteils ist dieses Verfahren so nicht mehr möglich.
Sparkassen benötigen in Zukunft die aktive Zustimmung ihrer Kunden, wenn Hauptleistungen oder Entgelte verändert werden (z. B. Änderungen von Preisen oder Bedingungen von wesentlichen Leistungen, die Kunden in Anspruch nehmen). Hiervon kann insbesondere dann abgewichen werden, wenn Anpassungen infolge einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung oder einer behördlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgabe notwendig werden.
Ihre Sparkasse bemüht sich, Ihnen die aktive Zustimmung zukünftig so einfach und nachhaltig wie möglich zu machen – etwa über die Möglichkeit, auch über das Online-Banking zuzustimmen und damit langwierige Briefwechsel zu vermeiden.
Ihre Sparkasse kontaktiert alle betroffenen Kunden. Sie haben entweder eine Benachrichtigung im Online-Banking (Elektronisches Postfach) oder einen Brief erhalten.
So wie wir bisher bei Änderungen vorgegangen sind, war in der Rechtsprechung als auch in der Praxis anerkannt und akzeptiert. Und das übrigens auch außerhalb der Finanzbranche. Wir haben bisher darauf vertraut, dass das Vorgehen soweit in Ordnung ist.
Da das BGH-Urteil gegen die Postbank vom 27.04.2021 auch uns betrifft, möchten wir Sie jetzt um Ihre aktive Zustimmung zu unseren Bedingungswerken wie AGB, Preis- und Leistungsverzeichnis etc. bitten.
Zusammengefasst ändern sich die Preise für bestimmte Girokonten, Schließfächer, beleghafte Auslandsüberweisungen, Bargeldein- und auszahlungen und Lastschriftmandate. Die Preisänderungen haben wir Ihnen schriftlich zugestellt. Sie können außerdem jederzeit unser aktuelles Preis- und Leistungsverzeichnis auf der Website einsehen.
In den vergangenen Jahren ist es der Haspa gelungen, ihre Konditionen trotz der erheblichen Investitionen in die Nachbarschaftsfilialen und neue digitale Angebote konstant zu halten. Die derzeit sehr stark steigenden Energie- und Verbraucherpreise gehen aber auch an der Haspa nicht spurlos vorbei und können trotz erheblicher interner Einsparungen nicht in Gänze aufgefangen werden. Der Großteil unserer Konditionen bleibt für unsere Kundinnen und Kunden trotz der anhaltend hohen Inflationsraten unverändert. Hier geben wir die allgemeine Preissteigerung nicht weiter. Die Preise einzelner Services müssen auch wir leider den geänderten Marktbedingungen anpassen.
In den meisten Fällen gelten die neuen Preise für bestehende Verträge ab 01.01.23. Die Preisänderungen haben wir Ihnen schriftlich mit entsprechenden Fristen zugesendet.
Die Bezeichnung „Zahlungspflichtig bestellen“ auf dem Zustimmungs-Button ist eine gesetzliche Vorschrift, die in anderen Branchen wie dem Onlinehandel bereits seit August 2012 gilt.
Sie zahlen nicht für die Zustimmung sondern bestätigen die Preisänderungen für Ihre Bankdienstleistungen, die wir Ihnen vorab zugesandt haben.
Nein, es handelt sich um eine Zustimmung von Einzelpersonen. Von daher wird die offene Zustimmung immer für alle Personen angezeigt, die bisher noch nicht zugestimmt haben.
Sollten Sie den jeweils kommunizierten Änderungen nicht zustimmen, müssen wir als Haspa leider die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung bzw. einzelner Verträge prüfen. Dies kann in der Konsequenz auch eine Kündigung zur Folge haben.
Wir helfen Ihnen bei Fragen gern weiter. Kontaktieren Sie dafür bitte unsere Hotline über die Telefonnummer +49 40 3578 – 0. Alle Fragen rund um den HaspaJoker beantwortet Ihne gerne Ihre Filiale.
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