Jedes Erbe und jede Schenkung unterliegen der so genannten Erbschaft- und Schenkungssteuer deren Höhe abhängig von der Vermögensgröße ist. Durch die vom Gesetzgeber festgelegten Freibeträge ergeben sich jedoch unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung.
Die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen erfolgt in drei Steuerklassen. Diese richten sich nach dem Verwandschaftsgrad des Vermögensempfängers.
Alle vorhandenen Vermögenswerte werden gesondert bewertet, hierbei sind die unterschiedlichen Wertmaßstäbe zu berücksichtigen. Welche das sind und wie die Steuerlast unter Umständen beeinflusst werden kann, verraten wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.
Für weitere Informationen oder für ein Beratungsgespräch zu diesem Thema stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.