Am 31.10.2018 traten die Regelungen des Zahlungskontengesetzes zur Entgelttransparenz in Kraft. Damit haben alle Verbraucher in Europa die Möglichkeit, Bankleistungen besser zu vergleichen.
Informationen
Dazu stehen Ihnen folgende Informationen zur Verfügung:
... im Überblick
Glossar
Damit Sie einzelne Bankleistungen besser vergleichen können, gelten seit dem 31.10.2018 europaweit einheitliche Begriffe (Unionsterminologie) für die einzelnen Leistungen (Dienste) die mit Ihrem Privatgirokonto (Zahlungskonto) verbunden sind.
Diese Begriffe werden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) veröffentlicht und aktualisiert. Hier finden Sie eine Liste der repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste.
Entgeltaufstellung
Neben den Leistungen eines Zahlungskontos ist für einen Vergleich unterschiedlicher Angebote auch eine Übersicht der dafür gezahlten Entgelte und Kosten erforderlich. Dies geschieht in Form einer Entgeltaufstellung, die wir Ihnen auf Wunsch einmal im Jahr anbieten. Damit eine Vergleichbarkeit zwischen den Angeboten mehrerer Zahlungsdienstleister möglich ist, enthält diese Aufstellung vereinheitlichte Begriffe gemäß der Unionsterminologie.
So erhalten Sie die Entgeltaufstellung:
Für bestehende Konten erhalten Sie die Aufstellung auf Wunsch ab dem ersten Geschäftstag eines jeden Jahres. Die Aufstellung enthält alle gezahlten Entgelte des Vorjahres. Die Entgeltaufstellung wird dabei für jedes gewünschte Konto einzeln erstellt.
Wenn Sie Ihr Konto im Laufe eines Jahres löschen und eine Entgeltaufstellung wünschen, erhalten Sie diese ab dem ersten Geschäftstag nach der Kontolöschung. Dabei enthält die Aufstellung alle gezahlten Entgelte vom 01.01. des laufenden Jahres bis zum Tag der Kontoschließung.
Wenn Sie eine Entgeltaufstellung wünschen, fordern Sie diese bitte beim Ihrem Berater an.
Entgeltinformation
Die Entgeltinformation erhalten Sie bei der Eröffnung eines neuen Privatgirokontos (Zahlungskontos) ausgehändigt, bevor Sie den Kontovertrag unterzeichnen.
Die Information enthält eine Aufstellung aller maßgeblichen Leistungen (Dienste), die mit dem Zahlungskonto verbunden sind. Diese Entgeltinformation erfolgt auf einem standardisierten Formular, das von allen europäischen Kreditinstituten in gleicher Form genutzt werden muss.
Für bereits bestehende Konten finden Sie hier die für Ihr Konto gültige Entgeltinformation:
Bereitstellung der Vergleichskriterien gemäß § 17 Nrn. 2 und 3 ZKG für Betreiber einer Vergleichswebsite:
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die für den Betrieb unserer Website erforderlich sind. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer "Erklärung zum Datenschutz". Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern.