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Ihr Anmeldenamen

Willkommen auf der neuen Haspa.de!

Mit der Umstellung auf die neue Haspa.de hat sich möglichweise Ihr Anmeldename für das Online-Banking geändert. Finden Sie dies auf der folgenden Seite heraus.

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BLZ20050550
BICHASPDEHHXXX

Die Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer

Die steuerliche Berechnung des Vermögens.

Jedes Erbe und jede Schenkung unterliegen der so genannten Erbschaft- und Schenkungssteuer deren Höhe abhängig von der Vermögensgröße ist. Durch die vom Gesetzgeber festgelegten Freibeträge ergeben sich jedoch unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung.

Drei Klassen zur Besteuerung von Erbschaften

Die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen erfolgt in drei Steuerklassen. Diese richten sich nach dem Verwandschaftsgrad des Vermögensempfängers.

  • Steuerklasse I
    Ehegatten, Kinder, Stiefkinder und deren Abkömmlinge (Enkel, Urenkel und so weiter) sowie beim Erwerb durch Erbschaft die Eltern und die Voreltern (Großeltern, Urgroßeltern).
  • Steuerklasse II
    Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung, Geschwister, Kinder der Geschwister (Nichten und Neffen), Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern sowie der geschiedene Ehegatte.
  • Steuerklasse III
    Alle übrigen Erben (oder Beschenkten), zum Beispiel der nichteheliche Lebenspartner.

Wir helfen Ihnen gern weiter

Alle vorhandenen Vermögenswerte werden gesondert bewertet, hierbei sind die unterschiedlichen Wertmaßstäbe zu berücksichtigen. Welche das sind und wie die Steuerlast unter Umständen beeinflusst werden kann, verraten wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Für weitere Informationen oder für ein Beratungsgespräch zu diesem Thema stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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