Die Rechtsprechung schreibt seit 2021 vor, dass Kundinnen und Kunden von Banken und Sparkassen Änderungen an Preisen
und Bedingungen aktiv zustimmen müssen. Dies soll auch den Verbraucherschutz verbessern.
Deshalb schreiben wir Sie regelmäßig zu anstehenden Aktualisierungen an und bitten um Zustimmung zu den entsprechenden Änderungen.
Einen Überblick zu den zentralen Änderungen bei Echtzeitüberweisungen und Kartenzahlungen im Online-Handel finden Sie auf diesem Merkblatt.
Die neuen Bedingungen finden Sie zusammengefasst in dieser Broschüre.
Merkblatt in verschiedenen Sprachen
Einen Überblick zu den zentralen Änderungen bei Echtzeitüberweisungen und Kartenzahlungen im Online-Handel finden Sie auf diesem Merkblatt.
Zustimmen - was muss ich tun?Sind Sie bereits Online-Banking-Kunde bei uns? Dann stellen wir Ihnen alle Unterlagen über ihr Elektronisches Postfach zur Verfügung und Sie können dort ganz unkompliziert mit wenigen Klicks zustimmen.
Sie haben noch keinen Zugang zum Online-Banking? Dann wird es höchste Zeit. Denn damit schonen wir gemeinsam die Umwelt, indem wir Ihnen die Unterlagen nicht mehr in Papierform zustellen müssen. Über Ihr Online-Banking erhalten Sie alle Unterlagen bequem und einfach in Ihr Elektronisches Postfach. Und Sie sparen Zeit über einen unkomplizierten und schnellen Online-Zustimmungsprozess.
Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden.
Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, kommen Sie gern persönlich innerhalb der Öffnungszeiten in eine unserer Filialen oder sprechen Sie Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater direkt an.
Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Anpassung von Preisen und Bedingungen.
Die Rechtsprechung schreibt seit 2021 vor, dass Verbraucher Änderungen an Preisen und Bedingungen von Banken und Sparkassen aktiv zustimmen müssen. Da einheitliche Prozesse und Vertragsbedingungen unsere Arbeit erleichtern, wenden
wir diese Vorgaben sowohl für Privat- als auch für Firmenkunden an. Deshalb werden wir Sie auch zukünftig immer wieder um Ihr Einverständnis zu kommenden Veränderungen bitten.
Wir möchten Ihnen die aktive Zustimmung so einfach und nachhaltig wie möglich machen – etwa die Zustimmung über das Online-Banking oder unsere Webseite vorzunehmen und damit langwierige Briefwechsel zu vermeiden.
Wenn Sie von den Änderungen betroffen sind, haben Sie entweder eine Benachrichtigung im Online-Banking (Elektronisches Postfach) oder einen Brief erhalten. Hier sind dann auch alle Zustimmungswege beschrieben.
Bitte lassen Sie sich durch die Formulierung „Preisanpassung zustimmen“ nicht irritieren. Sie bestätigen damit nur die neuen Bedingungen. Die Formulierung ist jedoch vorgegeben, da es bei den Kontomodellen Girokonto klassisch und Basiskonto aufgrund der Preisgleichheit von Echtzeitüberweisung und SEPA-Standardüberweisung zu einer Preisanpassung kommt und deshalb auch das für alle Kunden geltende Preis- und Leistungsverzeichnis angepasst wird.
Nein, es handelt sich um eine Zustimmung von Einzelpersonen. Von daher wird die offene Zustimmung immer für alle Personen angezeigt, die bisher noch nicht zugestimmt haben.
Sollten Sie den jeweils kommunizierten Änderungen nicht zustimmen, müssen wir als Haspa leider die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung bzw. einzelner Verträge prüfen. Dies kann in der Konsequenz auch eine Kündigung zur Folge haben.
Wir helfen Ihnen bei Fragen gern weiter. Kontaktieren Sie uns dafür bitte über die Telefonnummer 040 3578-91791. Sie erreichen uns montags bis samstags von 8.00 bis 20.00 Uhr.
Zum 5. Oktober 2025 werden die Bedingungen für den Überweisungsverkehr angepasst. Diese sorgen insbesondere dafür, dass zu Ihrer Sicherheit ein erweiterter Abgleich des Empfängers stattfindet.
Bei den Kontomodellen Girokonto klassisch und Basiskonto kommt es aufgrund der Preisgleichheit von Echtzeitüberweisung und SEPA-Standardüberweisung zu einer Preisanpassung. Dies führt dazu, dass auch das für alle Kunden geltende Preis- und Leistungsverzeichnis angepasst wird.
Zudem ändern sich die Bedingungen für das Legitimationsverfahren 3D-Secure, da Freigaben für Transaktionen bei Online-Käufen per Kredit- und Debitkarten künftig mit der App S-pushTAN erfolgen, statt wie bisher mit der App S-ID-Check.
Die neue EU-Verordnung bringt insbesondere eine Preisgleichheit von SEPA-Standardüberweisungen und Echtzeitüberweisungen mit sich. Das heißt, das Entgelt richtet sich nach dem vereinbarten Kontomodell und der Art der Beauftragung (z.B. Online-Banking) und entspricht dem vereinbarten Entgelt für eine SEPA-Standardüberweisung. In unseren HaspaJoker-Kontomodellen sind beide Überweisungsarten bereits im monatlichen Festpreis enthalten und werden nicht separat berechnet.
Die neue EU-Verordnung bringt viele Vorteile bei Echtzeitüberweisungen mit sich. Der Preis von Echtzeitüberweisung wird nun dem von SEPA-Standardüberweisungen angepasst. Beide Überweisungsarten sind im Festpreis der HaspaJoker-Kontomodelle
inkludiert. Zudem können nun auch Echtzeitüberweisungen in unbegrenzter Höhe (bisher Limit auf 100.000 €) vorgenommen werden und es findet ein erweiterter Abgleich des Empfängers statt. Dabei wird geprüft, ob die Empfänger-Kontonummer unter dem angegebenen Namen existiert.
Um das Online-Shopping mit Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) oder Ihrer Sparkassen-Kreditkarte noch sicherer und bequemer zu machen, entwickeln wir das Sicherungsverfahren für Sie weiter. Aktuell geben Sie Zahlungen über die App S-ID-Check frei. Diese wird durch die App S-pushTAN ersetzt, die Sie vielleicht schon aus Ihrem Online-Banking kennen. So brauchen Sie künftig eine App weniger.
Voraussichtlich steht diese Funktion ab 23. Juni 2025 parallel zur App S-ID-Check zur Verfügung. Weitere Informationen – auch zur Einrichtung des Verfahrens – erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt per Brief oder über eine Nachricht in Ihrem Elektronischen Postfach im Online-Banking von uns. Einen Hinweis wird es auch in Ihrer bisherigen App S-ID-Check geben.
Ob Ihre Echtzeitüberweisung erfolgreich war, wird Ihnen direkt durch Klick auf den Button „Status“ im Online-Banking angezeigt. Für eine zusätzliche Auftragsbestätigung aktivieren Sie am besten den Kontowecker. Dies können Sie hier
direkt vornehmen. Sollten Sie einen anderen Weg der Auftragsbestätigung wünschen, sprechen Sie uns gerne an. Zudem werden Ihnen die Echtzeitüberweisungen in den Umsätzen in Ihrer Finanzübersicht im Online-Banking oder auf den Kontoauszügen angezeigt.
Genau wie die SEPA-Standardüberweisungen werden auch die Echtzeitüberweisungen in den Umsätzen in Ihrer Finanzübersicht im Online-Banking oder auf den Kontoauszügen angezeigt.
Eine Echtzeitüberweisung können Sie an sieben Tagen in der Woche, rund um die Uhr absenden und sie ist wesentlich
schneller als eine klassische SEPA-Standardüberweisung. Wie der Name schon sagt, wird diese praktisch in Echtzeit (aktuell innerhalb von 20 Sekunden, ab 05.10.2025 in 10 Sekunden) nach erfolgreicher Überprüfung des Empfängernamens und der IBAN auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben. Eine SEPA-Standardüberweisung kann bis zu 24 Stunden dauern und kann nur an Bankarbeitstagen bearbeitet werden.
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