Ab 13.01.2018 treten durch die „Zweite Zahlungsdiensterichtlinie“ (PSD2) europaweit neue Bestimmungen für den Zahlungsverkehr in Kraft. Mit diesen Regelungen werden Ihre Rechte als Verbraucher deutlich gestärkt.
Was ändert sich?
Künftig gilt für Zahlungsverkehrsdienstleistungen z.B.:
Aufgrund der neuen Vorgaben ist eine Änderung der folgenden Bedingungen nötig, auf welche wir uns künftig ausschließlich beziehen werden:
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Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung der deutschen bzw. einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde sind, können – sofern eine Zustimmung des Kunden vorliegt – über eine definierte Schnittstelle ("XS2A-API") auf Kontodaten zugreifen bzw. Zahlungen auslösen.
Für Softwareentwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle, Anwendungen erstellen, stellen wir nachfolgend die benötigten Informationen zur Verfügung.
Für weitere Informationen zu dieser Schnittstelle sowie zu Testmöglichkeiten rufen Sie bitte den folgenden Link auf:
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