Das zentrale Element der Stiftung ist der Stiftungszweck, dem sich alles andere unterordnet. Im Stiftungszweck werden die Aufgaben festgelegt und bestimmt, wen die Stiftung in welcher Weise begünstigt.
Ein sinnvolles und realisierbares Stiftungsvorhaben zu entwickeln sowie den Stiftungszweck genau zu formulieren, ist eine der größten Herausforderungen für den Stifter, der bei der Wahl seines Stiftungszwecks grundsätzlich frei ist.
Förderung der Allgemeinheit auf geistigen, sittlichen oder materiellen Gebieten wie zum Beispiel:
Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind:
Begünstigung einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Hierzu gehören beispielsweise die katholische Kirche und die evangelischen Landeskirchen.
Die Förderung kann bestehen in:
Selbstverständlich stehen Ihnen die Experten des Haspa-Stiftungsmanagement für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung. Vereinbaren Sie gleich einen Gesprächstermin mit uns.