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Unsere BLZ & BIC
BLZ20050550
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Überblick

Kapitalerträge steuerfrei sichern

Lassen Sie sich vom Steuerabzug auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne befreien. Sichern Sie sich jährlich bis zu 1.000 € pro Person bzw. 2.000 € für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften steuerfrei.

Ihre Vorteile:

  • Der Steuerfreibetrag kann gesplittet und auf mehrere Institute verteilt werden.
  • Sie können Ihren Freistellungsauftrag jederzeit ändern – oder ihn einfach weiterlaufen lassen.
  • Es werden nur Steuern auf Erträge aus Kapital­vermögen ans Finanzamt abgeführt, die über Ihren Freibetrag hinausgehen.
  • Sie sparen wertvolle Zeit bei der Steuererklärung, wenn Sie Ihre Freibeträge gleich in Anspruch nehmen.

25 % Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führen wir die Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 % ans Finanzamt ab – gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. 

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