Lassen Sie sich vom Steuerabzug auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne befreien. Sichern Sie sich jährlich bis zu 1.000 € pro Person bzw. 2.000 € für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften steuerfrei.
Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führen wir die Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 % ans Finanzamt ab – gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden.
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