Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führen wir die Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 % ans Finanzamt ab – gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne beraten wir Sie, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.
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