Wenn Ihr Vierbeiner mal was ausfrisst, haften Sie und zwar in unbegrenzter Höhe – unabhängig von der Schuldfrage. Das bedeutet, dass Sie persönlich für alle Schäden aufkommen müssen, die Ihr Hund verursacht.
*Versicherungssumme: 15 Mio. EUR, inkl. 125 EUR Selbstbeteiligung
Ihre Leistungen im Überblick
Sie sind verpflichtet eine Hundehaftpflicht-Versicherung abzuschließen, wenn Sie einen Hund in folgenden Bundesländern besitzen:
In weiteren Bundesländern gelten Pflichten für bereits auffällig gewordene Tiere, bestimme Rassen oder Hunde einer bestimmten Größe. Das ist in folgenden Bundesländern der Fall:
Sie sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen, wenn Sie in folgenden Bundesländern leben:
In weiteren Bundesländern gelten Pflichten für Hunde ab einer bestimmten Größe, bereits auffällig gewordene Tiere oder die einer bestimmten Rasse angehören. Das ist in folgenden Ländern der Fall:
Doch auch wenn eine Absicherung nicht per Gesetz vorgeschrieben ist (Mecklenburg-Vorpommern), gilt dennoch die Pflicht, dass Sie als Hundehalter für alle verursachten Schäden Ihres Hundes aufkommen und sie gegebenenfalls aus eigener Tasche bezahlen müssen. Eine Privathaftpflichtversicherung, die Sie privat für sich selbst abgeschlossen haben, deckt diese Schäden nicht.
Damit keine finanziellen Risiken aus Haftpflichtansprüchen Dritter entstehen, sollten Sie als Hundehalter daher sofort bei Anschaffung eine Absicherung für Ihren Vierbeiner wählen. Dabei ist zu beachten, dass jeder Hund einzeln zu versichern ist.
Stirbt Ihr Vierbeiner, können Sie die Hundehalterhaftpflicht mit sofortiger Wirkung kündigen. Auch wenn Sie ein Tier verkaufen und bei einem Besitzerwechsel, ist eine sofortige Kündigung des Vertrages möglich.
Wer sich einen Vierbeiner zulegt, sollte in jedem Fall einen Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen, um sich im Falle eines Schadens vor hohen Kosten sowie Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten abzusichern und das eigene Privatvermögen zu schützen. Beachten Sie dabei, dass jeder Hund einzeln zu versichern ist.
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung kann jeder abschließen, der volljährig und geschäftsfähig ist. Um Ihnen den besten Schutz vor eventuellen Schäden zu bieten, steht allen Hundebesitzern bei der Wahl des optimalen Versicherungspaketes eine persönliche Beratung unter 040 4119-4132 zur Verfügung. Oder wählen Sie Ihren Versicherungsschutz bequem online und entscheiden selbst wie Sie sich im Ernstfall am besten absichern. Im Online-Antrag finden Sie hilfreiche Tipps zur Wahl Ihres persönlichen Rund-um-Schutzes.
Sollten Sie mehrere Tiere besitzen, profitieren Sie von einem besonderen Angebot. Ab dem zweiten Hund erhalten Sie einen Nachlass von 5 % für jedes weitere versicherte Tier. Voraussetzung ist, dass alle Ihre Hunde bei der HanseMerkur versichert sind. Sie können über den Online-Vertragsabschluss mehrere Hunde gleichzeitig versichern. Der genaue Beitrag ergibt sich dabei aus der jeweiligen Rasse, der Deckungssumme, der Selbstbeteiligung und der Laufzeit.
Die Kosten der HanseMerkur Hundehaftpflicht sind abhängig von:
Die HanseMerkur kommt für Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme von 15 Millionen Euro auf. Bei Personenschäden liegt die maximale Ersatzleistung bei 5 Millionen Euro je geschädigter Person.
Für Hundehalter bis 29 Jahre gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro. Ab 30 Jahren können Sie bei Abschluss der Versicherung wählen, ob Sie eine Selbstbeteiligung in Höhe von 125 Euro wünschen oder nicht. Die Auswahl hat Einfluss auf die Höhe des Versicherungsbeitrages.
Die günstige Hundehaftpflicht-Versicherung können Sie bequem direkt online abschließen. Einen Dauernachlass in Höhe von 5% gewährt die HanseMerkur für eine dreijährige Laufzeit der Hundehaftpflicht-Versicherung. Und für Senioren ab 55 Jahren bieten wir 10% Beitragsermäßigung.
Tipp: Hundebesitzer staunen nach Anschaffung eines Hundes oftmals über die finanziellen Folgen, die ein Vierbeiner verursacht, egal ob Tierfutter, Tierarztkosten, Hundesteuer, Hundeschule oder die Ausstattung für den Alltag. Prüfen Sie, ob Sie Kosten von der Steuer absetzen können. Denn die Hundehaftpflicht-Versicherung gehört, genauso wie Ihre Privat-Haftpflichtversicherung, zu den privaten Versicherungen und kann als Sonderausgaben angegeben werden. Ein Blick in das Einkommensteuergesetz lohnt.
Grundsätzlich kann jede Hunderasse bei der Hundehaftpflicht der HanseMerkur versichert werden. Die Rassen werden in ungefährliche und gefährliche Hunde unterschieden.
Zu den gefährlichen Hunden zählen: Alano, American Bulldog, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario, Englischer Stafford, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Pit-Bull, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Staffordshire Bull Terrier, Tosa-Inu.
Mischlinge (Kreuzungen) mit einer der aufgeführten Hunderassen werden als gefährliche Hunde eingestuft. Ausgenommen hiervon sind Jagdhunde, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflicht-Versicherung besteht. Werden Hunde zu beruflichen, gewerblichen oder betrieblichen Zwecken gehalten, greift der Versicherungsschutz der privaten Hundehalter-Haftpflicht nicht.
Eine Hundehaftpflicht-Versicherung übernimmt im Rahmen des Vertrags alle Sachschäden, Vermögensschäden und Personenschäden gegenüber Dritten, die durch Ihren Hund entstehen. Schäden an Ihrem Eigentum werden nicht übernommen.
Bei der HanseMerkur besteht kein Leinen- oder Maulkorbzwang. Das heißt auch Schäden, die passieren, während Ihr vierbeiniger Begleiter nicht angeleint war oder keinen Maulkorb getragen hat, sind über die Hundehaftpflicht-Versicherung abgedeckt. Ist Ihr Hund allerdings bereits auffällig geworden und wurde durch das Amt ein Leinen- oder Maulkorbzwang verordnet, zahlt die Hundehaftpflicht bei Nichtbeachtung dieser Verordnung im Falle eines Schadens nicht.
Melden Sie einen Schaden unmittelbar nach dem Vorfall. Melden Sie den Schaden zu spät, in der Regel später als eine Woche, kann die Übernahme des Schadens unter Umständen abgelehnt werden.
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Kommt es zu einem Haftpflichtschaden durch Ihren Vierbeiner, sollten Sie diesen binnen einer Woche Ihrer Versicherung melden. Verwenden Sie dazu einfach das Online Schaden-Formular unter https://www.hansemerkur.de/leistung-schaden/schadenmeldung für Haftpflichtschäden der HanseMerkur. Auf diese Weise können Sie Ihren Schaden unabhängig von der Uhrzeit direkt geltend machen. Zwecks Prüfung und Schadenregulierung wird die HanseMerkur sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Der Versicherer ist HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel. +49 40 4119-0, Fax. +49 40 4119-3257, info@hansemerkur.de, Registergericht: HRB Hamburg 16768