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BLZ20050550
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Sie möchten die Leistungskürzungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse weitgehend auffangen? Dann ist die Zusatzversicherung Ambulant genau die richtige Wahl. Denn damit genießen Sie erstklassige Leistungen.

Vorteile

Sicher: Rundum Schutz für Ihre Gesundheit

Umfassend: Leistungen beim Arzt, Zahnarzt und Optiker

Besonderheit: Leistungen für Heilpraktiker

Übersicht

MEDIKAMENTE
100 % EIGENANTEILERSTATTUNG

BRILLEN UND KONTAKTLINSEN
BIS ZU 200 €

 

ZAHNERSATZ
KOSTENÜBERNAHME 30 % ODER BIS ZU 90 %

 

Details

Konditionen und Leistungen
  • Medikamente
    Wir erstatten Ihren gesetzlichen Eigenanteil bei ärztlich verordneten Medikamenten zu 100 %.
  • Heilmittel
    (Massagen, Bäder, Fango etc.) Wir erstatten Ihren gesetzlichen Eigenanteil zu 100 %.
  • Brillen und Kontaktlinsen
    Alle 24 Monate tragen wir Ihre Kosten bis zu einer Höhe von 200,– €, bei Veränderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien auch jährlich.
  • Behandlung durch Heilpraktiker
    Wir erstatten Ihnen 80 % der Rechnung für naturheilkundliche Leistungen Ihres Heilpraktikers oder Ihres Arztes (auch ohne Kassenzulassung). Ab dem 3. Jahr bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000,– € jährlich (im 1. Jahr bis 100,– €, im 2. Jahr bis 200,– €).
  • Zahnersatz, Inlays und Implantate
    30 % für Zahnersatz auf kassenzahnärztliche und  privatzahnärztliche Leistungen (max. 6 Implantate im  Ober- und 4 Implantate im Unterkiefer). Sie wünschen höhere Leistungen? Dann empfehlen wir Ihnen unsere Zusatzversicherung Ambulant Plus.
  • Krankenhaus- und Kuraufenthalt
    Wir übernehmen Ihren Eigenanteil von zurzeit 10,– € pro Tag für längstens 28 Tage (auch bei Rehabilitationsmaßnahmen und Anschlussheilbehandlungen).
  • Auslandsaufenthalt
    Die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland (bei allen Reisen bis zu 6 Wochen Dauer) und die Mehrkosten bei medizinisch notwendigem und ärztlich verordnetem
    Rücktransport tragen wir zu 100 %.
  • Schutzimpfungen vor Auslandsreisen
    Wir übernehmen pro Jahr bis zu 100,– €

Monatliche Beiträge nach Eintrittsalter:

  • 20 Jahre: 19,03 €
  • 35 Jahre: 24,71 €
  • 50 Jahre: 29,28 €
  • 65 Jahre: 32,03 €
Kostenerstattung

Höchstbeträge:
Beim Ambulant Plus (Tarife EST und EZT) fallen für den Tarif EST keine Höchstbeträge an. Für die Zahnersatzleistungen aus Tarif EZT gelten folgende Erstattungshöchstbeträge nach Versicherungsjahren (VJ):

Im 1. VJ: max. 420 €
Im 1.-2. VJ: insgesamt max. 840 €
Im 1.-3. VJ: insgesamt max. 1.260 €
Im 1.-4. VJ: insgesamt max. 1.680 €
ab dem 5. Jahr und bei Unfall: unbegrenzt.

Für Zahnersatz gilt max. der Höchstsatz (3,5-facher Satz) der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Beispiele für Leistungserstattungen

  Ambulant (Tarif EST) Ambulant Plus (Tarif EST+EZT)
Leistungen für Zahnersatz, z.B. 2.000 Euro für eine Zahnarztrechnung + 600,00 Euro + 1.800,00 Euro (inkl. GKV-Vorleistung)
Heilpraktiker-Leistungen + 800,00 Euro + 800,00 Euro
Brille oder Kontaktlinsen + 200,00 Euro + 200,00 Euro
Schutzimpfungen vor Auslandsreisen + 100,00 Euro + 100,00 Euro
Medikamente und Heilmittel + 100,00 Euro + 100,00 Euro
Krankenhaus bis zu 7 Tagen + 70,00 Euro + 70,00 Euro
Ihre Erstattung 1.870,00 Euro 3.070,00 Euro

 

Unser Tipp

Sie möchten die erstklassigen Leistungen der Zusatzversicherung Ambulant im Bereich Zahnersatz, Inlays und Implantate aufstocken? Mit Ambulant Plus erhalten Sie bis zu 90 % des Rechnungsbetrages inkl. GKV-Vorleistung bei Abrechnung der Kosten im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) – max. 6 Implantate im Ober- und 4 Implantate im Unterkiefer. Wenn Sie die reine Regelversorgung in Anspruch nehmen, erhalten Sie sogar bis zu 100 %. Und dies für nur 17 € im Monat. Bei einem Alter bis zu 19 Jahren beträgt die Differenz nur 1 € pro Monat.

Krankenzusatzversicherungen:

Wer über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgesichert ist, bekommt eine medizinische Versorgung, falls mal etwas passiert. Regelversorgung heißt das in der Amtssprache. Allerdings wurde der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen Jahren immer weiter eingeschränkt. Wer als gesetzlich Versicherter mehr als nur Standard möchte, muss immer häufiger selbst dafür bezahlen oder eine private Zusatzversicherung abschließen. Denn eine Krankenzusatzversicherung übernimmt Leistungen über den Standard hinaus, teilweise sogar solche, die sonst nur eine private Krankenversicherung übernimmt, also auf die nur sogenannte Privatpatienten einen Anspruch haben.

Für zusätzlichen Versicherungsschutz beim Arzt und im Krankenhaus sorgen

Bekannte private Krankenzusatzversicherungen sind zum Beispiel die Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz oder die Krankentagegeldversicherung, die die finanzielle Lücke füllt, die bei längerer Krankheit durch die Differenz von Nettolohn und Krankengeld entsteht. Da die Wünsche und Bedürfnisse der Patienten sehr individuell sind, bieten zahlreiche Versicherer unterschiedliche Bausteine oder Module an. So können sich die gesetzlich Versicherten selbst Pakete mit zusätzlichem Versicherungsschutz zusammenstellen, die für sie sinnvoll sind, wenn sie zur Behandlung zum Arzt oder ins Krankenhaus müssen.

Bei einer ambulanten Zusatzversicherung gibt es einen Rundum-Schutz für Ihre Gesundheit mit umfassenden Leistungen beim Arzt, Zahnarzt und Optiker. Dazu gehören zum Beispiel Erstattungen von Eigenanteilen für Medikamente, Heilmittel (wie Massagen, Bäder, Fango) oder für Krankenhaus- und Kuraufenthalte, Zuschüsse für Brillen und Kontaktlinsen sowie Zahnersatz.
Früher, konkret bis zum Jahr 2003, hatten alle gesetzlich Versicherten mit Sehschwäche einen Anspruch auf ein Brillen-Rezept. Seither haben Erwachsene nur noch einen Anspruch auf Kassenzuschuss zur Brille, wenn die Kurz- oder Weitsichtigkeit bei über 6,0 Dioptrien oder bei einer Hornhautverkrümmung bei über 4,0 Dioptrien liegt oder jemand selbst mit Brille nur maximal noch 30 Prozent Sehvermögen erreicht. Und auch dann werden nur Einstärkengläser bezahlt. Das Gestell oder die Kosten für Gleitsicht zahlt also selbst dieser kleine Kreis der insgesamt rund 41,2 Millionen fehlsichtigen Bürger in Deutschland, der noch einen Anspruch an die Krankenkasse hat, aus eigener Tasche.

Auch Kosten im Ausland und für Heilpraktiker werden übernommen

Eine gute Krankenzusatzversicherung übernimmt auch die Kosten für alternative Heilmethoden, also Rechnungen für naturheilkundliche Behandlungen eines Heilpraktikers oder Arztes (auch ohne Kassenzulassung, also wenn er sonst ausschließlich Privatversicherte behandelt). Oft sind in den Tarifen auch Leistungen bei Auslandsaufenthalten inklusive. Dazu zählen die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland, die Übernahme von Mehrkosten bei medizinisch notwendigem und ärztlich verordnetem Rücktransport sowie der Kosten für notwendige Schutzimpfungen vor Auslandsreisen.

Wer nicht das große Paket möchte, kann auch gezielt bestimmte Bausteine auswählen, zum Beispiel eine ambulante Krankenzusatzversicherung fürs Sehen, Hören und Vorsorge. Denn gesetzlich Versicherte müssen für Hörgeräte und bei vielen Vorsorgeuntersuchungen einen Teil der Kosten selber tragen. Bei einer neuen Brille müssen die Kosten inzwischen sogar vollständig aus eigener Tasche bezahlt werden. Diese Zuzahlungen und Kosten können dank der privaten Krankenzusatzversicherung deutlich reduziert werden.
Wie Sie möglicherweise schon selbst feststellen mussten, sind in den vergangenen Jahren die gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen immer weiter reduziert und die Vorsorgeintervalle ausgeweitet worden. Mit einem Vorsorge-Modul einer privaten Zusatzkrankenversicherung können beruhigt präventive Untersuchungen wie erweiterte Krebsvorsorge, Glaukom-Früherkennung (Grüner Star), Osteoporose-Prävention inklusive Knochendichtemessung, Schlaganfallvorsorge oder Hirnleistungs-Check zur Früherkennung einer Demenz in Anspruch genommen werden.

Chefarzt-Behandlung und Einzelzimmer

Und was ist, wenn es nicht bei einer ambulanten Behandlung bleibt, sondern ein Aufenthalt im Krankenhaus oder einer Klinik notwendig ist? Dafür gibt es die Krankenhaus-Zusatzversicherung, die auch Zusatzversicherung stationär genannt wird. Mit dieser privaten Krankenzusatzversicherung erhalten Sie auch als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse die beste Versorgung im Krankenhaus und genießen Vorteile wie ein Privatpatient. Also zum Beispiel Behandlung durch den Chefarzt oder einen Spezialisten und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Wer - wie für Versicherte der gesetzlichen Kassen üblich - schon einmal im Mehrbettzimmer kein Auge zubekommen hat, weil das Schnarchen anderer Patienten nicht an Schlaf denken ließen, wird diese private Krankenzusatzversicherung nicht mehr missen wollen.

Die Stiftung Warentest weist noch auf einen anderen Aspekt hin, der für den Abschluss einer stationären Zusatzkrankenversicherung spricht: "Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sollen zudem ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus gehen, das einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen hat. Wählen sie eine andere Klinik, in der Kassen mehr für die Behandlung bezahlen müssen, kann die Kasse ihnen den Aufpreis in Rechnung stellen." Gesetzlich Krankenversicherte, die sich lieber in einer Klinik behandeln lassen, die auf den erforderlichen Eingriff spezialisiert ist oder deren Ärzte einen ausgezeichneten Ruf genießen statt nur die medizinische Grundversorgung zu nutzen, haben also mit der Wahl der passenden Krankenzusatzversicherung eine sinnvolle zusätzliche Absicherung abgeschlossen.

Tipp 1: Achten Sie darauf, dass der Versicherer die freie Arztwahl beziehungsweise die freie Wahl von Krankenhaus oder Klinik zulässt. Damit können Sie sich selbst für eine privatärztliche Behandlung durch den Spezialisten Ihres Vertrauens entscheiden.

Tipp 2: Wer zwar als Privatpatient behandelt werden will, es aber gern gesellig mag und deshalb auf eine bessere Unterbringung verzichtet, dem zahlen manche Versicherungen alternativ ein zusätzliches Krankenhaustagegeld. Das gibt es übrigens auch umgekehrt für Versicherungsnehmer, die lieber besser unterbracht werden möchten, aber denen die Behandlung durch den diensthabenden Arzt reicht.

Tipp 3: Haben Sie Kinder unter 14 Jahren? Studien ergaben, dass Kinder auf medizinische Untersuchungen weniger gestresst reagieren und der Heilungsprozess beschleunigt wird, wenn ihre Eltern in der Nähe sind. Deshalb wählen Sie am besten einen Baustein mit Eltern-Kind-Leistungen hinzu oder schließen Sie eine stationäre Krankenzusatzversicherung für Kinder ab, bei dem der Nachwuchs bei einer stationären Behandlung zum Privatversicherten wird. Ein Elternteil kann dann mit im Krankenhaus übernachten (Rooming-In) und den erkrankten oder verletzten Nachwuchs umsorgen. Bei den besten Tarifen gibt es zudem noch zusätzliche Angebote wie die Übernahme von Betreuungskosten anderer minderjähriger Kinder im Haushalt oder Nachhilfe für Schüler, damit bei längerer Fehlzeit in der Schule der versäumte Stoff nachgeholt werden kann.

Jeder kann in jedem Alter zum Pflegefall werden

In der heutigen Zeit wird eine private Pflegezusatzversicherung immer wichtiger. Denn es ist keine Frage des Alters, ein Pflegefall zu werden. Jeder von uns kann aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit plötzlich pflegebedürftig werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt aber nur einen Teil der Kosten ab. Wer sich und seine Angehörigen vor hohen Eigenanteilen schützen will, sollte den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den Pflegefall ins Auge fassen.

Tipp: Eine gute private Pflegeversicherung sollte ab Pflegestufe 2 die Kosten für die stationäre Pflege übernehmen.

Wie bei vielen anderen Versicherungen gilt bei privaten Krankenzusatzversicherungen auch: Je früher der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge: "Es kann durchaus sinnvoll sein, eine Krankenhauszusatzversicherung bereits mit Anfang 30 abzuschließen, solange noch keine gesundheitlichen Probleme aufgetreten sind", heißt es von der Stiftung Warentest, die Eltern den Tipp gibt: "Eine Möglichkeit ist auch, gleich die ganze Familie zu versichern." Denn Verträge für Kinder haben günstige monatliche Beiträge und können später häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung in Versicherungen für Erwachsene umgewandelt werden.

Der Versicherer ist die HanseMerkur Krankenversicherung AG (Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Telefon +49 40 4119-0, info@hansemerkur.de). Für den Online-Abschluss werden Sie direkt zum Antragsprozess der HanseMerkur weitergeleitet.  

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