Mit dem Haspa KrankentageGeld, der Absicherung für alle Arbeitnehmer, sorgen Sie rechtzeitig vor: Mit kleinen Beträgen vermeiden Sie das Risiko einer Einkommenslücke im Krankheitsfall.2
Vorteile
Übersicht
1,90 €
MINDESTBEITRAG / MONAT
BIS 20 €
JE KRANKHEITSTAG
NUR 2
GESUNDHEITSFRAGEN
Die Haspa als Versicherungsvermittler - Informationen zur EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie: hier
Arbeitnehmer wählen ihr Tagegeld, je nach Höhe ihrer persönlichen Einkommenslücke. Das empfohlene Tagegeld wird in 5-Euro Schritten angeboten.
Beispiel: Beiträge und Leistungen nach Alter:
15 bis 44 Jahre3
Tagegeld | Monatsbeitrag |
20,00 € | 7,60 € |
15,00 € | 5,70 € |
10,00 € | 3,80 € |
5,00 € | 1,90 € |
Beispielrechnung für den Versorgungsbedarf eines Arbeitnehmers mit einem monatlichen Bruttoeinkommen in Höhe von 3.200 Euro (Steuerklasse 1, keine Kirchensteuer).
Nettoeinkommen: Bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit | 2.000 € |
Gehaltsfortzahlung: sechs Wochen | 2.000 € |
Krankengeld: Maximal 72 Wochen | 1.580 € |
Problem: Finanzielle Lücke |
- 420 € |
Im Klartext würde das für Sie jeden Monat 420 Euro weniger bedeuten, und das bei gleichbleibenden Lebenshaltungskosten. Können Sie sich das leisten? Für nur 5,70 Euro im Monat kann ein 35-Jähriger die
monatliche Einkommenslücke von 420 Euro (etwa 15 Euro pro Tag) absichern.
Hinweis:
Das Krankengeld (1.580 Euro) wurde abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge berechnet.
Rahmenbedingungen des Krankengelds der gesetzlichen Krankenversicherung:
Im Krankheitsfall erhält ein Arbeitnehmer im Regelfall von seinem Arbeitgeber sechs Wochen lang die Entgeltfortzahlung - also volles Gehalt. Wer länger als sechs Wochen krank ist, erhält eine Unterstützung von der gesetzlichen Krankenkasse - das Krankengeld. Es beträgt nur ca. 80 % vom Nettoeinkommen und wird für maximal 72 Wochen bezahlt.
Ihr Verdienst liegt über der Beitragsbemessungsgrenze oder Sie sind freiwillig gesetzlich versichert oder privat krankenversichert? Auch für Sie halten unsere Krankenversicherungsspezialisten passende Lösungen bereit.
Arbeitnehmer in Deutschland sind im Krankheitsfall in der Regel abgesichert. Wenn Sie krank sind, gehen sie zum Arzt, der eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ausstellt, im Volksmund "gelber Schein" genannt. Die übermittelt der Arbeitnehmer schnellstmöglich seinem Arbeitgeber und der gesetzlichen Krankenkasse. Obwohl der Arbeitnehmer zu Hause oder in einer Klinik krank oder verletzt im Bett liegt, bekommt er weiter sein Gehalt. Denn für sechs Wochen gibt es eine Lohnfortzahlung des Arbeitgebers.
Bei längerer Krankheit, konkret ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, steigt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt ihrem Versicherten ein sogenanntes Krankengeld. Dessen Höhe ist gesetzlich festgelegt: Das Krankengeld beträgt für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 70 Prozent des Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoeinkommens. Ausschlaggebend ist also der niedrigere Wert. Dieser ergibt das Bruttokrankengeld, von dem die Arbeitnehmer-Anteile zur gesetzlichen Sozialversicherung abgezogen werden. Der verbleibende Betrag ist das Nettokrankengeld, das zur Berechnung des Tagessatzes gilt, der dann entsprechend der Anzahl der Krankheitstage in Tranchen von der Krankenkasse an den Versicherten ausgezahlt wird.
Wer berechnen möchte, wie hoch das Krankengeld im Fall der Fälle wäre, kann einen der Online-Rechner nutzen, die verschiedene Krankenkassen auf ihren Internetseiten anbieten, so zum Beispiel die Techniker Krankenkasse und die Barmer Ersatzkasse.
Das Ergebnis könnte für manche Gutverdienenden, deren Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, eine Überraschung sein: Denn ihr Tagegeld fällt deutlich geringer aus als erwartet. Bei ihnen zeigt das Ergebnis maximal 112,88 Euro pro Tag an. Und das ist kein Fehler des Online-Rechners. Deshalb warnt die Stiftung Warentest schon seit Jahren: "Bei Gutverdienern reicht gesetzliches Krankengeld alleine nicht."
Denn per Gesetz ist die Höhe des Krankengeldes auf einen Betrag von maximal 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Bei den 2021 geltenden Bestimmungen ergibt das einen maximalen Tagessatz von 112,88 Euro brutto, was ein monatliches Bruttokrankengeld von rund 3.386 Euro ergibt. Abzüglich der Arbeitnehmer-Anteile zur Sozialversicherung reduziert sich der Betrag auf höchstens 2.979 Euro netto im Monat. Wer sonst über ein deutlich höheres Netto-Einkommen verfügt und entsprechend hohe Lebenshaltungskosten hat, kann bei längerer Krankheit finanzielle Probleme bekommen. Die finanzielle Lücke kann mit einer privaten Krankentagegeldversicherung geschlossen werden, die für die meisten Menschen sinnvoll ist.
Verbraucherschützer empfehlen Krankentagegeldversicherung
"Wer kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse bekommt, braucht auf jeden Fall ein Krankentagegeld. Das gilt für Privatversicherte und einige Selbstständige. Auch wer gesetzliches Krankengeld bekommt, sollte prüfen, ob es ausreicht, um bei längerer Krankheit den Lebensunterhalt zu bestreiten. Insbesondere bei Gutverdienern liegt das Krankengeld deutlich unter dem normalen Nettogehalt", warnt das Verbraucherportal Finanztip. Bei der Stiftung Warentest heißt es: "Wer von seinem Einkommen lebt, braucht eine finanzielle Absicherung, um über die Runden zu kommen, wenn er länger im Beruf ausfällt. Ist das gesetzliche Krankengeld zu knapp, können Arbeitnehmer und Selbstständige zusätzlich eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Selbstständige können sich auch ganz für ein privates Tagegeld entscheiden."
Für viele Selbstständige und Freiberufler ist eine Krankentagegeldversicherung eine Verdienstausfallversicherung, denn sie haben ja keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Doch auch für Arbeitnehmer gibt es gute Gründe für den Abschluss dieser privaten Zusatzversicherung. Denn sie sorgt dafür, dass es keine finanzielle Lücke gibt, wenn man bei längerer Krankheit ins Krankengeld fällt.
Tipp: Manche Arbeitnehmer, deren Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, haben sich entschlossen, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu verlassen und in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Sie sollten sich ihren Vertrag beziehungsweise die Versicherungsbedingungen vorsorglich noch einmal genau anschauen. In manchen Verträgen ist eine Krankentagegeldversicherung enthalten, bei anderen Versicherern muss diese gesondert abgeschlossen werden. Sollten sie einen solchen Schutz nicht haben, schließen Sie dringend diese sinnvolle Versicherung ab! Denn nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten Privatversicherte kein Krankengeld, wenn dies nicht Bestandteil der Versicherung ist. Ohne eine private Zusatzversicherung haben Sie also im Zweifel ab dem 43. Tag keinerlei Einkommen oder Verdienst mehr.
Wie hoch der Tagessatz ausfallen sollte, den die private Krankentagegeldversicherung ab dem 43. Tag der Krankheit beziehungsweise Arbeitsunfähigkeit an den Versicherten zahlt, ist eine individuelle Entscheidung. Berechnen Sie daher am besten einmal Ihre laufenden monatlichen Kosten; vergessen Sie dabei auch nicht anteilige Beträge für Verträge oder Mitgliedschaften, die jährlich oder in anderen Intervallen gezahlt werden. Teilen Sie diese Summe durch 30 Tage und Sie haben den Tagessatz, den Sie mindestens benötigen. Runden Sie lieber nach oben auf, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Denn häufig kommen im Krankheitsfall doch noch Kosten hinzu, an die man vorher nicht gedacht hat (zum Beispiel Fahrgeld fürs Kind, das sonst auf dem Arbeitsweg abgesetzt und wieder eingesammelt wurde).
Wenn Sie Selbstständiger, Freiberufler oder privat Versicherter sind, kennen Sie nun den Betrag, den Sie als Ersatz für den Verdienstausfall beziehungsweise das fehlende Einkommen benötigen. Allerdings sollten Selbstständige und Freiberufler daran denken, dass bei ihnen nicht nur die privaten Kosten abgesichert sein müssen, sondern auch mögliche weiterlaufende betriebliche Ausgaben (wie Büromiete, Leasingraten und ähnliche Kosten). Der anteilige Tagessatz ist analog zu ermitteln wie der private.
Sind Sie Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung und haben Anspruch auf Krankengeld? Dann berechnen Sie mit einem kostenlosen Online-Rechner, zum Beispiel von der Techniker Krankenkasse oder der Barmer Ersatzkasse, die Höhe des zu erwartenden Krankengeldes. Dann berechnen Sie die Differenz zum erforderlichen Tagessatz und Sie wissen, welchen Betrag die private Krankentagegeldversicherung mindestens zahlen sollte.
Krankentagegeld ist abgabenfrei
Im Gegensatz zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse ist das Krankentagegeld der privaten Zusatzversicherung sozialversicherungsfrei, hier wird vom vertraglich vereinbarten Betrag also nichts mehr abgezogen.
Ein weiterer Vorteil: Das Krankentagegeld wird bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit beziehungsweise bis zur vollständigen Genesung des Versicherten gezahlt. Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung endet nach 72 Wochen, also 78 Wochen nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.
Spätestens drei Monate vor dem Ablauf dieser Frist wird sich die Krankenkasse beim Versicherten melden. Dann wird geprüft, ob durch eine medizinische Reha-Maßnahme die Arbeitsfähigkeit innerhalb von drei bis sechs Monaten wiederhergestellt werden kann. Fällt die Prognose negativ aus, wird ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.
Ob der bewilligt wird und wie hoch die staatliche Rente ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wie hoch theoretisch die Rente wegen voller Erwerbsminderung ausfallen wird, kann den jährlichen Schreiben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) entnommen werden. Die volle Erwerbsminderungsrente bekommt übrigens nur, wer in keine Arbeit länger als drei Stunden ausüben kann. Wer noch drei bis sechs Stunden pro Tag in irgendeinem Job arbeiten kann, erhält maximal die halbe Erwerbsminderungsrente. Und wer theoretisch länger arbeiten kann, geht leer aus.
Tipp: Glücklich schätzen kann sich in dem Fall, wer rechtzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat. Weitere Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen zu Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit gibt es hier.
Wer krank ist, braucht Ruhe und Erholung, keine zusätzlichen Sorgen. Schon mit geringen Beträgen kann man das Risiko einer Einkommenslücke im Krankheitsfall vermeiden. Deshalb ist eine Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll.
Das Haspa KrankentageGeld ist ein Produkt der HanseMerkur Krankenversicherung (Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Telefon +49 40 4119-0, info@hansemerkur.de) für die Kundinnen und Kunden der Hamburger Sparkasse. Für den Online-Abschluss werden Sie direkt zum Antragsprozess der HanseMerkur weitergeleitet.
² Differenz zwischen Krankengeld und Nettoeinkommen.
³ Ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem das 44. Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu entrichten.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die für den Betrieb unserer Website erforderlich sind. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer "Erklärung zum Datenschutz". Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern.